Melde-Amt

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Sie ziehen nach Rosenheim um?
Oder Sie ziehen in Rosenheim um?

Dann müssen Sie den neuen Wohnsitz
beim Melde-Amt anmelden oder ummelden.
Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.

Sie müssen auch eine Bestätigung vom Vermieter
oder der Vermieterin mitbringen.
Mehr Infos zur Bestätigung finden Sie unter der
Neues Melde-Gesetz.
Wenn Sie in Deutschland umziehen
müssen Sie Ihren alten Wohnsitz nicht abmelden.

Aber:
Manchmal müssen Sie Ihren Wohnsitz doch abmelden.
Zum Beispiel: Wenn Sie ins Ausland ziehen.
Dann müssen Sie sich beim Melde-Amt abmelden.
Mehr Infos zum Abmelden finden Sie unter der
Überschrift Ähnliche Themen.

Wichtig:
Es ist gegen das Gesetz, wenn Sie den Wohnsitz
nicht anmelden. Sie müssen dann eine Geld-Strafe bezahlen.

Wichtig:
Sie müssen auch Ihren Ausweis
auf die neue Adresse umschreiben.
​​​​​​Und Ihre Fahrzeug-Papiere.
Sie müssen das machen beim

  • Anmelden
  • Ummelden
  • Abmelden

Hier finden Sie Infos zum Ausweis umschreiben:
Ausweis umschreiben
Hier finden Sie Infos zum Fahrzeug-Papiere umschreiben:
Fahrzeug-Papiere umschreiben

Neues Melde-Gesetz

Seit November 2015 gibt es ein neues Melde-Gesetz.

Im Gesetz sind auch Regeln zum:

  • Anmelden vom Wohnsitz
  • Abmelden vom Wohnsitz
  • Ummelden vom Wohnsitz

Jede Person muss sich an das Gesetz halten.
Wenn sie eine Wohnung mietet und
in der Wohnung selber wohnt.
Oder wenn sie eine Wohnung vermietet.

  • Müssen Sie jetzt immer 1 Bescheinigung
    vom Vermieter oder der Vermieterin abgeben.
    Die Bescheinigung heißt:
    Wohnungs-Geber-Bestätigung.

    Der Vermieter oder die Vermieterin
    muss Ihnen die Bescheinigung geben.

    Dann müssen Sie die Bescheinigung
    beim Melde-Amt abgeben.
    Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.

    Wichtig:
    Der Miet-Vertrag reicht nicht zum Bestätigen.
    Sie müssen immer die Bescheinigung abgeben.

  • Müssen Sie jetzt eine Bescheinigung ausfüllen.
    Die Bescheinigung heißt:
    Wohnungs-Geber-Bestätigung.

    Hier können Sie die Wohnungs-Geber-Bestätigung herunter-laden:
    Wohnungs-Geber-Bestätigung

    Sie müssen die Bescheinigung dem Mieter oder
    der Mieterin geben. Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.

Melde-Amt
Das Melde-Amt ist im Bürger-Amt.
Königstraße 15
83022 Rosenheim

Öffnungs-Zeiten:
Montag bis Donnerstag
7:30 bis 13 Uhr
Dienstag und Donnerstag
14 bis 17 Uhr

Sie können auch einen Termin machen.
Dann können Sie zu einer anderen Zeit kommen.

Telefon:
08 03 1 / 36 51 36 1
Fax:
08 03 1 / 36 52 06 1

Kontakt-Personen im Bürger-Amt:
Siehe Service-Telefon-Nummern

 

Wichtig:
Sie können zum Anmelden auch zur Zulassungs-Stelle
in Westerndorf Sankt Peter.

Die Adresse ist:
Zulassungs-Stelle Westerndorf Sankt Peter
Westerndorfer Straße 88
83024 Rosenheim

Wichtig:
Wenn Sie aus dem Ausland nach Rosenheim ziehen,
1. dürfen Sie nicht zur Zulassungs-Stelle gehen.
2. müssen Sie zum Melde-Amt gehen.