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Sie ziehen nach Rosenheim um?
Oder Sie ziehen in Rosenheim um?
Dann müssen Sie den neuen Wohnsitz
beim Melde-Amt anmelden.
Das gilt nur:
Wenn Sie in der Wohnung oft wohnen.
Und schlafen.
Manchmal müssen Sie die Wohnung nicht anmelden.
Mehr Infos dazu finden Sie unter der Überschrift:
Wann muss ich meinen Wohnsitz nicht anmelden?

Meine Daten sollen nicht weiter gegeben werden. Was kann ich tun?
Sie haben das Recht,
dem Weitergeben von Ihren Daten
zu widersprechen.
Dann geben wir keine Daten von Ihnen
andere Stellen weiter.
Sie müssen dafür einen Antrag ausfüllen.
Der Antrag heißt:
Antrag auf Übermittlungs-Sperre.
Der Antrag ist kostenlos.
Hier können Sie den Antrag ausfüllen:

An bestimmte Stellen geben wir
Ihre Daten nur weiter,
wenn Sie dem Übermitteln
nicht widersprochen haben.
Zum Beispiel:
Wenn Sie ein Jubiläum haben.
Ein Jubiläum ist ein besonderer Tag.
Zum Beispiel:
Wenn Sie Ihren 100. Geburtstag haben.
Oder Ihren 50. Hochzeits-Tag.
Dann geben wir die Daten an das Amt.

Dann gratulieren Ihnen das Amt.
Hier finden Sie mehr Infos zur
Übermittlungs-Sperre:
Übermittlungs-Sperre

Neues Melde-Gesetz
Seit November 2015 gibt es ein neues Melde-Gesetz.
Im Gesetz sind auch Regeln zum :
- Anmelden vom Wohnsitz
- Abmelden vom Wohnsitz
- Ummelden vom Wohnsitz
Jede Person muss sich an das Gesetz halten.
Wenn sie eine Wohnung mietet.
Oder wenn sie eine Wohnung vermietet.

Diese Infos müssen in der Bescheinigung sein:
- Name und Adresse vom Vermieter
Oder der Vermieterin - Meldung vom Einzug
- Datum vom Einzug
- Adresse von der Wohnung
- Namen von allen Personen, die einziehen
- Datum und Unterschrift vom Vermieter
Oder der Vermieterin - Name und Adresse vom Eigentümer.
Oder der Eigentümerin.
Wenn er nicht der Vermieter ist
Oder die Vermieterin
Sie müssen die Bescheinigung dem Mieter geben.
Oder der Mieterin. Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.
Wenn Sie in Ihre eigene Wohnung ziehen
müssen Sie eine Selbst-Erklärung abgeben.

Wo melde ich meinen Wohnsitz an?
Beim Melde-Amt.
Das Melde-Amt ist im Bürger-Amt.
Bürger-Amt
Königstraße 15
83022 Rosenheim

Wichtig:
Sie können zum Anmelden auch zur
Zulassungs-Stelle in Westerndorf Sankt Peter.
Die Adresse ist:
Zulassungs-Stelle Westerndorf Sankt Peter
Westerndorfer Straße 88
83024 Rosenheim

Achtung:
Wenn Sie aus dem Ausland nach Rosenheim ziehen,
1. dürfen Sie nicht zur Zulassungs-Stelle gehen.
2. müssen Sie zum Melde-Amt gehen.

Wo stehen die Regeln zum Anmelden?
Die Regeln zum Anmelden vom Wohnsitz
stehen im Bundes-Melde-Gesetz.
Die Abkürzung dafür die: BMG.
Der Paragraph mit den Regeln ist:
Paragraph § 17 Absatz 1
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für den Paragraf sieht so aus: §.
Weitere Infos
Anmelde-Formular zum Wohnung anmelden
Bei-Blatt zum Anmelden von mehreren Wohnungen
Übermittlungs-Sperre beantragen
Wohnungs-Geber-Bestätigung
Wichtig:
Damit Sie die Formulare öffnen und drucken
können brauchen Sie ein Computer-Programm.
Das Programm heißt: Adobe Reader.
Das ist Englisch. Das spricht man so: Adobi Ridar.
Mit dem Programm können Sie die Formulare
lesen. Und ausfüllen. Hier können Sie das
Computer-Programm herunter-laden:
Adobe Reader zum Öffnen von Formularen
Ähnliche Themen
Wohnung abmelden
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Es gibt in Deutschland keine Abmelde-Pflicht mehr.
Das heißt:
Wenn Sie in Deutschland umziehen müssen
Sie den alten Wohnsitz nicht abmelden.

Achtung:
Es gibt Ausnahmen bei der Abmelde-Pflicht.
Das heißt:
Sie müssen Ihren Wohnsitz dann abmelden
• wenn Sie keinen festen Wohnsitz mehr haben.
• wenn Sie ins Ausland ziehen.
• wenn Sie zum Haupt-Wohnsitz zurück ziehen.
und den Neben-Wohnsitz auflösen.

Haupt-Wohnsitz heißt:.
Das ist die Wohnung, in der Sie oft sind.
Neben-Wohnsitz heißt:
Jede andere Wohnung, in der Sie auch noch wohnen.
Sie müssen zum Abmelden zum Melde-Amt gehen.

Wichtig:
Sie können den Neben-Wohnsitz dort abmelden,
wo Ihr Haupt-Wohnsitz ist
oder
wo Ihr Neben-Wohnsitz ist.

Bis wann muss ich meinen Wohnsitz abmelden?
Sie können den Wohnsitz 1 Woche
vor dem Auszug abmelden.
Oder spätestens 2 Wochen nach dem Auszug.

Wie melde ich meinen Wohnsitz ab?
Sie können den Wohnsitz persönlich abmelden.
Oder schriftlich mit einem Abmelde-Formular.

Wo melde ich meinen Wohnsitz ab?
Beim Melde-Amt.
Das Melde-Amt ist im Bürger-Amt.
Königstraße 15
83022 Rosenheim

Wichtig:
Sie können zum Wohnsitz Abmelden auch zur
Zulassungs-Stelle in Westerndorf Sankt Peter gehen.
Das ist die Adresse von der Zulassungs-Stelle:
Zulassungs-Stelle Westerndorf Sankt Peter
Westerndorfer Straße 88
83024 Rosenheim
Zulassungs-Stelle Westerndorf Sankt Peter

Weitere Infos
Abmelde-Formular zum Wohnung abmelden
Wichtig:
Damit Sie die Formulare öffnen und drucken können
brauchen Sie ein Computer-Programm.
Das Programm heißt: Adobe Reader.
Das ist Englisch.
Das spricht man so: Adobi Ridar.
Mit dem Programm können Sie die Formulare lesen.
Und ausfüllen.
Hier können Sie das Computer-Programm herunter-laden:
Adobe Reader zum Öffnen von Formularen
Ähnliche Themen
Wohnung ummelden
Informationen in Leichter Sprache
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Sie ziehen in Rosenheim zu einer anderen Adresse um?
Dann müssen Sie den neuen Wohnsitz
beim Melde-Amt ummelden.
Das gilt nur:
Wenn Sie in der Wohnung oft wohnen.
Und schlafen.
Manchmal müssen Sie die Wohnung nicht ummelden.
Mehr Infos dazu finden Sie unter der Überschrift:
Wann muss ich meinen Wohnsitz nicht ummelden?

Bis wann muss ich meinen Wohnsitz ummelden?
Sie müssen den Wohnsitz
innerhalb von 2 Wochen ummelden,
wenn Sie eingezogen sind.

Wie melde ich meinen Wohnsitz um und was brauche ich zum Ummelden?
Sie können den Wohnsitz persönlich ummelden.
Oder schriftlich mit einem Ummelde-Formular.

Wichtig:
Wenn Sie den Wohn-Sitz schriftlich ummelden wollen,
muss eine andere Person zum Ummelden kommen.
Dieser Person müssen Sie vertrauen.
Sie dürfen das Ummelde-Formular nicht mit der Post schicken.
Sie finden mehr Infos unter der Überschrift:
Was ist, wenn ich zum Ummelden nicht selber kommen kann?

Was ist, wenn ich mehrere Wohnungen habe?
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben
ist eine Wohnung davon Ihr Haupt-Wohnsitz.
Das ist die Wohnung, in der Sie oft sind.
Jede andere Wohnung ist dann Ihr Neben-Wohnsitz.

Wichtig:
Es gibt ein Bei-Blatt für den Neben-Wohnsitz.
Sie müssen das Bei-Blatt ausfüllen:
- Wenn Sie einen Neben-Wohnsitz haben.
- Wenn Ihr Ehe-Mann oder Ihre Ehe-Frau
einen Neben-Wohnsitz hat.
Dann muss er oder sie auch das
Bei-Blatt ausfüllen.
Sie müssen das Bei-Blatt zusammen mit
dem Ummelde-Formular für den Haupt-Wohnsitz
beim Amt zeigen.
Hier können Sie das
Ummelde-Formular ausfüllen.
Hier können Sie das
Bei-Blatt zum Ummelde-Formular ausfüllen.
Was kostet das Ummelden?
Nichts.
Das Ummelden von Ihrem Wohnsitz ist kostenlos.

Was ist, wenn ich zum Ummelden nicht selber kommen kann?
Wenn Sie nicht persönlich kommen können,
muss jemand anderes zum Ummelden kommen.
Dieser Person müssen Sie vertrauen.
Sie müssen es dieser Person schriftlich erlauben.
Diese Erlaubnis nennt man Vollmacht.
Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier erlauben Sie einer Person,
etwas für Sie zu tun.
Den Namen von dieser Person schreiben Sie auf das Papier.
Sie müssen das Papier unterschreiben.
Damit erlauben Sie der Person, für Sie zum Amt zu gehen.
Die Adresse vom Amt steht unter der Überschrift Kontakt.

Sie müssen auch das Ummelde-Formular ausfüllen.
Das können Sie im Internet machen.
Das Ummelde-Formular ist unter der Überschrift:
Weitere Infos
Sie müssen das Ummelde-Formular :
- ausfüllen.
- ausdrucken.
- unterschreiben.

Wenn Sie eine 2. Wohnung in Deutschland haben
müssen Sie auch das Bei-Blatt ausfüllen.
Sie müssen das Bei-Blatt ausdrucken.
Sie müssen das Bei-Blatt unterschreiben.
Das Bei-Blatt ist unter der Überschrift:
Weitere Infos.
Der Ummelde-Formular und das Bei-Blatt sind
in Alltags-Sprache.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder etwas nicht verstehen.

Die Person mit der Vollmacht muss uns diese Papiere zeigen:
- Das ausgefüllte und
unterschriebene Ummelde-Formular.
Wenn mehr als 2 Personen angemeldet werden sollen,
müssen weitere Ummelde-Formulare ausgefüllt
werden. - Den eigenen Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
- Oder ein Ersatz-Papier.
- Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
- Und die Bescheinigung vom Vermieter oder
der Vermieterin.
Die Person muss uns die Papiere innerhalb von 2 Wochen zeigen.

Wichtig:
Der Miet-Vertrag reicht nicht zum Bestätigen.
Sie müssen immer die Bescheinigung abgeben.
Sie dürfen die Unterlagen nicht mit der Post schicken.

Wann muss ich meinen Wohnsitz nicht ummelden?
Sie müssen den Wohnsitz nicht ummelden,
wenn der Mieter oder die Mieterin
- im Kranken-Haus ist.

- im Pflege-Heim ist.
- in einem Heim für alte Menschen oder für
behinderte Menschen ist.
Dann müssen er oder sie sich nicht ummelden
solange er oder sie für eine andere Wohnung angemeldet sind.
Das kann auch eine Wohnung in Rosenheim sein.
Es kann passieren, dass der Mieter oder die Mieterin
nicht mehr in die Wohnung zurück geht.
Weil die Wohnung vermietet wurde.
Oder verkauft wurde.

Dann muss der Mieter oder die Mieterin
oder ein Betreuer oder eine Betreuerin
dem Amt Bescheid sagen.
Die Personen haben dafür 2 Wochen Zeit.

Meine Daten sollen nicht weiter gegeben werden. Was kann ich tun?
Sie haben das Recht,
dem Weitergeben von Ihren Daten zu widersprechen.
Dann geben wir keine Daten von Ihnen an
andere Stellen weiter.
Sie müssen dafür einen Antrag ausfüllen.
Das Antrag heißt: Antrag auf Übermittlungs-Sperre.
Der Antrag ist kostenlos.
Hier können Sie den Antrag ausfüllen.
An bestimmte Stellen geben wir Ihre Daten
nur weiter, wenn Sie dem Übermitteln
nicht widersprochen haben.

Zum Beispiel:
Wenn Sie ein Jubiläum haben.
Ein Jubiläum ist ein besonderer Tag.
Zum Beispiel:
Wenn Sie Ihren 100. Geburtstag haben.
Oder Ihren 50. Hochzeits-Tag.
Dann geben wir die Daten an das Amt.

Dann gratulieren Ihnen das Amt.
Hier finden Sie mehr Infos zur
Übermittlungs-Sperre:
Übermittlungs-Sperre

Neues Melde-Gesetz
Seit November 2015 gibt es ein neues Melde-Gesetz.
Im Gesetz sind auch Regeln zum :
- Anmelden vom Wohnsitz
- Abmelden vom Wohnsitz
- Ummelden vom Wohnsitz
Jede Person muss sich an das Gesetz halten.
Wenn sie eine Wohnung mietet.
Oder wenn sie eine Wohnung vermietet.

Diese Infos müssen in der Bescheinigung sein:
- Name und Adresse vom Vermieter
Oder der Vermieterin - Meldung vom Einzug
- Datum vom Einzug
- Adresse von der Wohnung
- Namen von allen Personen, die einziehen
- Datum und Unterschrift vom Vermieter
Oder der Vermieterin - Name und Adresse vom Eigentümer.
Oder der Eigentümerin.
Wenn er nicht der Vermieter ist
Oder die Vermieterin
Sie müssen die Bescheinigung dem Mieter geben.
Oder der Mieterin. Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.
Wenn Sie in Ihre eigene Wohnung ziehen
müssen Sie eine Selbst-Erklärung abgeben.

Wo melde ich meinen Wohnsitz um?
Beim Melde-Amt.
Das Melde-Amt ist im Bürger-Amt.
Bürger-Amt
Königstraße 15
83022 Rosenheim

Wichtig:
Sie können zum Ummelden auch zur
Zulassungs-Stelle in Westerndorf Sankt Peter.

Die Adresse ist:
Zulassungs-Stelle Westerndorf Sankt Peter
Westerndorfer Straße 88
83024 Rosenheim

Wo stehen die Regeln zum Ummelden?
Die Regeln zum Ummelden vom Wohnsitz
stehen im Bundes-Melde-Gesetz.
Die Abkürzung dafür die: BMG.
Der Paragraph mit den Regeln ist:
Paragraph § 17 Absatz 1
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für den Paragraf sieht so aus: §.
Weitere Infos
Anmelde-Formular zum Wohnung anmelden
Bei-Blatt zum Anmelden von mehreren Wohnungen
Übermittlungs-Sperre beantragen
Wohnungs-Geber-Bestätigung
Wichtig:
Damit Sie die Formulare öffnen und drucken
können brauchen Sie ein Computer-Programm.
Das Programm heißt: Adobe Reader.
Das ist Englisch. Das spricht man so: Adobi Ridar.
Mit dem Programm können Sie die Formulare
lesen. Und ausfüllen. Hier können Sie das
Computer-Programm herunter-laden:
Adobe Reader zum Öffnen von Formularen