Abmeldung, Anmeldung, Ummeldung einer Wohnung

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Sie ziehen nach Rosenheim um?
Oder Sie ziehen in Rosenheim um?
Dann müssen Sie den neuen Wohnsitz
beim Melde-Amt anmelden.
Das gilt nur:
Wenn Sie in der Wohnung oft wohnen.
Und schlafen.
Manchmal müssen Sie die Wohnung nicht anmelden.
Mehr Infos dazu finden Sie unter der Überschrift:
Wann muss ich meinen Wohnsitz nicht anmelden?

  • Sie müssen den Wohnsitz
    innerhalb von 2 Wochen anmelden,
    wenn Sie eingezogen sind.

    Wichtig:
    Sie müssen den neuen Wohnsitz auch anmelden
    wenn Sie in Rosenheim umziehen.

  • Sie können den Wohnsitz persönlich anmelden.
    Oder schriftlich mit einem Anmelde-Formular.

    Wichtig:
    Wenn Sie den Wohn-Sitz schriftlich anmelden wollen,
    muss eine andere Person zum Anmelden kommen.
    Dieser Person müssen Sie vertrauen.
    Sie dürfen das Anmelde-Formular nicht mit der Post schicken.
    Sie finden mehr Infos unter der Überschrift:
    Was ist, wenn ich zum Anmelden nicht selber kommen kann?

    So geht die persönliche Anmeldung:

    • Sie kommen zu uns ins Amt.
      Die Adresse steht unter der Überschrift Kontakt.
    • Das Amt füllt das Anmelde-Formular für Sie aus.
      Danach müssen Sie das Formular unterschreiben.
    • Sie müssen Ihren Personal-Ausweis mitbringen.
      Oder Ihren Reise-Pass
      Oder ein Ersatz-Papier
      Oder den Kinder-Reise-Pass
    • Die Bescheinigung vom Vermieter oder
      der Vermieterin.

    Hier können Sie die Bescheinigung herunterladen. 
    Die Bescheinigung heißt:
    Wohnungs-Geber-Bestätigung.
    Der Vermieter oder die Vermieterin muss
    Ihnen die Bescheinigung geben.
    Dann müssen Sie die Bescheinigung
    beim Melde-Amt abgeben.
    Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.

    Wichtig:
    Der Miet-Vertrag reicht nicht zum Bestätigen.
    Sie müssen immer die Bescheinigung abgeben.

  • Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben
    ist eine Wohnung davon Ihr Haupt-Wohnsitz.
    Das ist die Wohnung, in der Sie oft sind.
    Jede andere Wohnung ist dann Ihr Neben-Wohnsitz.

    Wichtig:
    Es gibt ein Bei-Blatt für den Neben-Wohnsitz.
    Sie müssen das Bei-Blatt ausfüllen:

    1. Wenn Sie einen Neben-Wohnsitz haben.
    2. Wenn Ihr Ehe-Mann oder Ihre Ehe-Frau
      einen Neben-Wohnsitz hat
      Dann muss er oder sie auch das Bei-Blatt ausfüllen.
      Sie müssen das Bei-Blatt und das Anmelde-Formular
      für den Haupt-Wohnsitz beim Amt zeigen.

    Hier können Sie das
    Anmelde-Formular ausfüllen.
    Hier können Sie das Bei-Blatt 
    zum Anmelde-Formular ausfüllen. 

  • Nichts.
    Das Anmelden von Ihrem Wohnsitz ist kostenlos.

  • Wenn Sie nicht persönlich kommen können,
    muss jemand anderes zum Anmelden kommen.
    Dieser Person müssen Sie vertrauen.
    Sie müssen es dieser Person schriftlich erlauben.
    Diese Erlaubnis nennt man Vollmacht.

    Eine Vollmacht ist ein Papier.
    Auf dem Papier erlauben Sie einer Person,
    etwas für Sie zu tun.
    Den Namen von dieser Person schreiben Sie
    auf das Papier.
    Sie müssen das Papier unterschreiben.
    Damit erlauben Sie der Person,
    für Sie zum Amt zu gehen.
    Die Adresse vom Amt steht unter der
    Überschrift Kontakt.

    Sie müssen auch das Anmelde-Formular ausfüllen.
    Das können Sie im Internet machen.
    Das Anmelde-Formular ist unter der Überschrift:
    Weitere Infos

    Sie müssen das Anmelde-Formular

    • ausfüllen.
    • ausdrucken.
    • unterschreiben.

    Wenn Sie eine 2. Wohnung in Deutschland haben
    müssen Sie auch das Bei-Blatt ausfüllen.
    Sie müssen das Bei-Blatt ausdrucken.
    Sie müssen das Bei-Blatt unterschreiben.
    Das Bei-Blatt ist unter der Überschrift:
    Weitere Infos.

    Der Anmelde-Formular und das Bei-Blatt
    sind in Alltags-Sprache.

    Wir helfen Ihnen gerne.
    Wenn Sie Fragen haben.
    Oder etwas nicht verstehen.

    Die Person mit der Vollmacht
    muss uns diese Papiere zeigen:

    • Das ausgefüllte und unterschriebene
      Anmelde-Formular. 
      Wenn mehr als 2 Personen angemeldet
      werden sollen, müssen weitere Anmelde-Formulare
      ausgefüllt werden.
    • Den eigenen Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
      Oder ein Ersatz-Papier.
    • Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
    • Und die Bescheinigung vom Vermieter
      oder der Vermieterin.

    Die Person muss uns die Papiere innerhalb von
    2 Wochen zeigen.

    Wichtig:
    Der Miet-Vertrag reicht nicht zum Bestätigen.
    Sie müssen immer die Bescheinigung abgeben.
    Sie dürfen die Unterlagen nicht mit der Post schicken.

  • Sie müssen den Wohnsitz nicht anmelden wenn:

    • Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben
      Sie haben eine Wohnung angemeldet und wohnen
      jetzt in einer 2. Wohnung.
      Sie müssen die 2. Wohnung nicht anmelden,
      wenn Sie weniger als 6 Monate dort wohnen.
      Sie müssen die Wohnung anmelden, wenn Sie länger
      als 6 Monate
    • in der 2. Wohnung gewohnt haben.
      Fürs Anmelden haben Sie 2 Wochen Zeit.
      Das Einzugs-Datum ist das Datum vor 6 Monaten.

    • in der 2. Wohnung wohnen wollen.
      Fürs Anmelden haben Sie 2 Wochen Zeit,
      wenn Sie eingezogen sind.

    Zum Anmelden müssen Sie die Bescheinigung
    von Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin zeigen.

    • Sie aus dem Ausland nach Deutschland ziehen
      Sie wohnen im Ausland?
      Und Sie sind nicht in Deutschland gemeldet?
      Sie müssen die Wohnung nicht anmelden,
      wenn Sie weniger als 3 Monate dort wohnen.
      Sie müssen die Wohnung anmelden:
      1. wenn Sie länger als 3 Monate
      gewohnt haben.
      2. wenn Sie länger als 3 Monate dort 
      wohnen wollen.

    Wichtig:
    Es ist egal, welche Staats-Angehörigkeit Sie haben.
    Staats-Angehörigkeit bedeutet:
    Sie gehören zu einem bestimmten Land.
    Weil Sie dort geboren sind.
    Oder weil Sie in das Land eingewandert sind.

    • der Mieter oder die Mieterin im Kranken-Haus ist.
      Oder im Pflege-Heim
      Wenn der Mieter oder die Mieterin
    • im Kranken-Haus
    • im Pflege-Heim
    • in einem Heim für alte Menschen oder
      für behinderte Menschen ist.

    Dann müssen er oder sie sich nicht anmelden
    solange er oder sie für eine andere Wohnung in
    Deutschland angemeldet sind.
    Es kann passieren, dass der Mieter oder die
    Mieterin nicht mehr in die Wohnung zurück geht.
    Weil die Wohnung vermietet wurde.
    Oder verkauft wurde.

    Dann muss der Mieter oder die Mieterin
    oder ein Betreuer oder eine Betreuerin
    dem Amt Bescheid sagen.
    Die Personen haben dafür 2 Wochen Zeit.

    Es kann sein, dass der Mieter oder die Mieterin
    ins Kranken-Haus oder in ein Pflege-Heim
    kommt.
    Aber nicht in Deutschland gemeldet ist.
    Dann muss der Mieter oder die Mieterin s­ich
    anmelden. 
    Wenn sie länger als 3 Monate da ist.
    Sie hat dafür 2 Wochen Zeit.

    Wir helfen Ihnen gerne.
    Wenn Sie Fragen haben.

Meine Daten sollen nicht weiter gegeben werden. Was kann ich tun?

Sie haben das Recht,
dem Weitergeben von Ihren Daten
zu widersprechen.
Dann geben wir keine Daten von Ihnen
andere Stellen weiter.
Sie müssen dafür einen Antrag ausfüllen.
Der Antrag heißt:
Antrag auf Übermittlungs-Sperre.
Der Antrag ist kostenlos.
Hier können Sie den Antrag ausfüllen:

An bestimmte Stellen geben wir
Ihre Daten nur weiter,
wenn Sie dem Übermitteln
nicht widersprochen haben.
Zum Beispiel:
Wenn Sie ein Jubiläum haben.
Ein Jubiläum ist ein besonderer Tag.
Zum Beispiel:
Wenn Sie Ihren 100. Geburtstag haben.
Oder Ihren 50. Hochzeits-Tag.
Dann geben wir die Daten an das Amt.

Dann gratulieren Ihnen das Amt.
Hier finden Sie mehr Infos zur
Übermittlungs-Sperre:
Übermittlungs-Sperre

Neues Melde-Gesetz

Seit November 2015 gibt es ein neues Melde-Gesetz.
Im Gesetz sind auch Regeln zum :

  • Anmelden vom Wohnsitz
  • Abmelden vom Wohnsitz
  • Ummelden vom Wohnsitz

Jede Person muss sich an das Gesetz halten.
Wenn sie eine Wohnung mietet.
Oder wenn sie eine Wohnung vermietet.

  • Müssen Sie jetzt immer 1 Bescheinigung
    vom Vermieter oder der Vermieterin abgeben.
    Die Bescheinigung heißt:
    Wohnungs-Geber-Bestätigung.
    Der Vermieter oder die Vermieterin muss Ihnen
    die Bescheinigung geben. Sie müssen dem Vermieter
    alle wichtigen Infos für die Bescheinigung sagen.
    Dann müssen Sie die Bescheinigung
    beim Melde-Amt abgeben.
    Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.

    Wichtig:
    Der Miet-Vertrag reicht nicht zum Bestätigen.
    Sie müssen immer die Bescheinigung abgeben.

    Wenn Sie die Bestätigung nicht rechtzeitig
    bekommen dürfen Sie das dem Melde-Amt sagen. 
    Auch wenn die Bestätigung falsch ist.

    Dann muss der Eigentümer oder die Eigentümerin
    Oder der Vermieter oder die Vermieterin eine
    Strafe zahlen. Die Strafe kostet bis zu 1000 Euro.

  • Vermieten heißt:
    Dass eine Person einer anderen Person
    eine Wohnung zum Wohnen gibt.
    Ein Vermieter oder eine Vermieterin kann
    ein Eigentümer oder eine Eigentümerin sein.
    Oder eine vom Eigentümer oder von der
    Eigentümerin beauftragten Person.

    Manche Personen arbeiten für spezielle Firmen.
    Die Firmen bauen Häuser.
    Oder Sie kümmern sich um die Mieter.
    Dann können diese Personen für den Eigentümer
    Sachen machen.
    Zum Beispiel: Die Wohnungs-Geber-Bescheinigung
    abgeben.

    Wenn Sie in einer Wohn-Gemeinschaft wohnen
    dann ist der Haupt-Mieter der Vermieter.
    Oder die Vermieterin.
    Er gibt einer anderen Person ein Zimmer
    zum Wohnen.

    Das müssen Sie als Vermieter oder Vermieterin machen:
    Sie müssen den Einzug vom Mieter bestätigen.
    Dazu müssen Sie eine Bescheinigung ausfüllen.
    Die Bescheinigung heißt: Wohnungs-Geber-Bestätigung.

    Hier können Sie die Wohnungs-Geber-Bestätigung herunter-laden:
    Wohnungs-Geber-Bestätigung

Diese Infos müssen in der Bescheinigung sein:

  • Name und Adresse vom Vermieter
    Oder der Vermieterin
  • Meldung vom Einzug
  • Datum vom Einzug
  • Adresse von der Wohnung
  • Namen von allen Personen, die einziehen
  • Datum und Unterschrift vom Vermieter
    Oder der Vermieterin
  • Name und Adresse vom Eigentümer.
    Oder der Eigentümerin.
    Wenn er nicht der Vermieter ist
    Oder die Vermieterin

Sie müssen die Bescheinigung dem Mieter geben.
Oder der Mieterin. Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.
Wenn Sie in Ihre eigene Wohnung ziehen
müssen Sie eine Selbst-Erklärung abgeben.

  • Sie dürfen beim Amt fragen,
    ob sich der Mieter oder die Mieterin
    beim Amt angemeldet hat. Oder abgemeldet.

    Das darf das Amt machen:
    Das Amt darf den Vermieter oder die Vermieterin
    fragen, wer in der Wohnung wohnt.
    Oder gewohnt hat.

    Achtung:
    Sie dürfen nicht über einen Einzug lügen.
    Das ist gegen das Gesetz.

    Zum Beispiel:
    Sie sagen, dass eine Person in die Wohnung einzieht.
    Aber die Person zieht nicht in die Wohnung ein.

    Dann müssen Sie eine Strafe bezahlen.
    Die Strafe für Lügen kostet bis zu 50.000 Euro.

Wo melde ich meinen Wohnsitz an?

Beim Melde-Amt.
Das Melde-Amt ist im Bürger-Amt.
Bürger-Amt
Königstraße 15
83022 Rosenheim

Wichtig:
Sie können zum Anmelden auch zur
Zulassungs-Stelle in Westerndorf Sankt Peter.

Die Adresse ist:
Zulassungs-Stelle Westerndorf Sankt Peter
Westerndorfer Straße 88
83024 Rosenheim

Achtung:
Wenn Sie aus dem Ausland nach Rosenheim ziehen,
1.   dürfen Sie nicht zur Zulassungs-Stelle gehen.
2.   müssen Sie zum Melde-Amt gehen.

Wo stehen die Regeln zum Anmelden?

Die Regeln zum Anmelden vom Wohnsitz
stehen im Bundes-Melde-Gesetz.
Die Abkürzung dafür die: BMG.

Der Paragraph mit den Regeln ist:
Paragraph § 17 Absatz 1
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für den Paragraf sieht so aus: §.

Weitere Infos

 

Anmelde-Formular zum Wohnung anmelden
Bei-Blatt zum Anmelden von mehreren Wohnungen
Übermittlungs-Sperre beantragen
Wohnungs-Geber-Bestätigung

Wichtig:
Damit Sie die Formulare öffnen und drucken
können brauchen Sie ein Computer-Programm.
Das Programm heißt: Adobe Reader.
Das ist Englisch. Das spricht man so: Adobi Ridar.
Mit dem Programm können Sie die Formulare
lesen. Und ausfüllen. Hier können Sie das
Computer-Programm herunter-laden:
Adobe Reader zum Öffnen von Formularen

Wohnung abmelden

Informationen in Leichter Sprache
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Es gibt in Deutschland keine Abmelde-Pflicht mehr.
Das heißt:
Wenn Sie in Deutschland umziehen müssen
Sie den alten Wohnsitz nicht abmelden.

Achtung:
Es gibt Ausnahmen bei der Abmelde-Pflicht.
Das heißt:
Sie müssen Ihren Wohnsitz dann abmelden
•   wenn Sie keinen festen Wohnsitz mehr haben.
•   wenn Sie ins Ausland ziehen.
•   wenn Sie zum Haupt-Wohnsitz zurück ziehen.
     und den Neben-Wohnsitz auflösen.

Haupt-Wohnsitz heißt:.
Das ist die Wohnung, in der Sie oft sind.
Neben-Wohnsitz heißt:
Jede andere Wohnung, in der Sie auch noch wohnen.
Sie müssen zum Abmelden zum Melde-Amt gehen.

Wichtig:
Sie können den Neben-Wohnsitz dort abmelden,
wo Ihr Haupt-Wohnsitz ist
oder 
wo Ihr Neben-Wohnsitz ist. 

Bis wann muss ich meinen Wohnsitz abmelden?

Sie können den Wohnsitz 1 Woche
vor dem Auszug abmelden.
Oder spätestens 2 Wochen nach dem Auszug.

Wie melde ich meinen Wohnsitz ab?

Sie können den Wohnsitz persönlich abmelden.
Oder schriftlich mit einem Abmelde-Formular.

    • Sie kommen zu uns ins Amt.
      Die Adresse steht unter der Überschrift Kontakt.
    • Sie bringen Ihren Personal-Ausweis mit.
      Oder Ihren Reise-Pass.
      Oder ein Ersatz-Papier.
    • Das Amt füllt das Abmelde-Formular für Sie aus.
    • Danach müssen Sie das Formular unterschreiben.

    Das Formular ist in Alltags-Sprache geschrieben.
    Wir helfen Ihnen gerne.
    Wenn Sie Hilfe brauchen.

    Wenn Sie selber nicht zum Abmelden kommen können,
    können Sie den Wohnsitz auch schriftlich abmelden.

    • Sie füllen das Abmelde-Formular aus.
      Hier können Sie das Abmelde-Formular ausfüllen.
      Das Formular ist in Alltags-Sprache geschrieben.
      Wir helfen Ihnen gerne.
      Wenn Sie Hilfe brauchen.
    • Sie drucken das Formular aus.
      Und unterschreiben es.
    • Sie machen eine Kopie von Ihrem Personal-Ausweis.
      Oder von Ihrem Reise-Pass.
    • Sie schicken beide Unterlagen ans Amt.
      Die Adresse steht unter der Überschrift Kontakt.

Wo melde ich meinen Wohnsitz ab?

Beim Melde-Amt.
Das Melde-Amt ist im Bürger-Amt.
Königstraße 15
83022 Rosenheim

Wichtig:
Sie können zum Wohnsitz Abmelden auch zur
Zulassungs-Stelle in Westerndorf Sankt Peter gehen.

Das ist die Adresse von der Zulassungs-Stelle:
Zulassungs-Stelle Westerndorf Sankt Peter
Westerndorfer Straße 88
83024 Rosenheim
Zulassungs-Stelle Westerndorf Sankt Peter​​​​​​​ ​​​​​​​

Weitere Infos

 

Abmelde-Formular zum Wohnung abmelden
Wichtig:
Damit Sie die Formulare öffnen und drucken können
brauchen Sie ein Computer-Programm.
Das Programm heißt: Adobe Reader.
Das ist Englisch.
Das spricht man so: Adobi Ridar.
Mit dem Programm können Sie die Formulare lesen.
Und ausfüllen.
Hier können Sie das Computer-Programm herunter-laden:
Adobe Reader zum Öffnen von Formularen

Wohnung ummelden

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Sie ziehen in Rosenheim zu einer anderen Adresse um?
Dann müssen Sie den neuen Wohnsitz
beim Melde-Amt ummelden.

Das gilt nur:
Wenn Sie in der Wohnung oft wohnen.
Und schlafen.
Manchmal müssen Sie die Wohnung nicht ummelden.
Mehr Infos dazu finden Sie unter der Überschrift:
Wann muss ich meinen Wohnsitz nicht ummelden?

Bis wann muss ich meinen Wohnsitz ummelden?

Sie müssen den Wohnsitz
innerhalb von 2 Wochen ummelden,
wenn Sie eingezogen sind.

Wie melde ich meinen Wohnsitz um und was brauche ich zum Ummelden?

Sie können den Wohnsitz persönlich ummelden.
Oder schriftlich mit einem Ummelde-Formular.

Wichtig:
Wenn Sie den Wohn-Sitz schriftlich ummelden wollen,
muss eine andere Person zum Ummelden kommen.
Dieser Person müssen Sie vertrauen.
Sie dürfen das Ummelde-Formular nicht mit der Post schicken.
Sie finden mehr Infos unter der Überschrift:
Was ist, wenn ich zum Ummelden nicht selber kommen kann?

    • Sie kommen zu uns ins Amt.
      Die Adresse steht unter der Überschrift Kontakt.
    • Das Amt füllt das Ummelde-Formular für Sie aus.
      Danach müssen Sie das Formular unterschreiben.
    • Sie müssen Ihren Personal-Ausweis mitbringen.
      Oder Ihren Reise-Pass
      Oder ein Ersatz-Papier
      Oder den Kinder-Reise-Pass
    • Die Bescheinigung vom Vermieter oder
      der Vermieterin.

    Hier können Sie die Bescheinigung herunter-laden.
    Die Bescheinigung heißt:
    Wohnungs-Geber-Bestätigung.

    Der Vermieter oder die Vermieterin muss
    Ihnen die Bescheinigung geben.
    Dann müssen Sie die Bescheinigung
    beim Melde-Amt abgeben.
    Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.

    Wichtig:
    Der Miet-Vertrag reicht nicht zum Bestätigen.
    Sie müssen immer die Bescheinigung abgeben.

Was ist, wenn ich mehrere Wohnungen habe?

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben
ist eine Wohnung davon Ihr Haupt-Wohnsitz.
Das ist die Wohnung, in der Sie oft sind.

Jede andere Wohnung ist dann Ihr Neben-Wohnsitz.

Wichtig:
Es gibt ein Bei-Blatt für den Neben-Wohnsitz.

Sie müssen das Bei-Blatt ausfüllen:

  1. Wenn Sie einen Neben-Wohnsitz haben.
  2. Wenn Ihr Ehe-Mann oder Ihre Ehe-Frau
    einen Neben-Wohnsitz hat.
    Dann muss er oder sie auch das
    Bei-Blatt ausfüllen.

Sie müssen das Bei-Blatt zusammen mit
dem Ummelde-Formular für den Haupt-Wohnsitz
beim Amt zeigen.

Hier können Sie das
Ummelde-Formular ausfüllen.
Hier können Sie das
Bei-Blatt zum Ummelde-Formular ausfüllen.

Was kostet das Ummelden?

Nichts.
Das Ummelden von Ihrem Wohnsitz ist kostenlos.

Was ist, wenn ich zum Ummelden nicht selber kommen kann?

Wenn Sie nicht persönlich kommen können,
muss jemand anderes zum Ummelden kommen.
Dieser Person müssen Sie vertrauen.
Sie müssen es dieser Person schriftlich erlauben.
Diese Erlaubnis nennt man Vollmacht.

Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier erlauben Sie einer Person,
etwas für Sie zu tun.
Den Namen von dieser Person schreiben Sie auf das Papier.
Sie müssen das Papier unterschreiben.
Damit erlauben Sie der Person, für Sie zum Amt zu gehen.
Die Adresse vom Amt steht unter der Überschrift Kontakt.

Sie müssen auch das Ummelde-Formular ausfüllen.
Das können Sie im Internet machen.
Das Ummelde-Formular ist unter der Überschrift:
Weitere Infos
Sie müssen das Ummelde-Formular :

  • ausfüllen.
  • ausdrucken.
  • unterschreiben.

Wenn Sie eine 2. Wohnung in Deutschland haben
müssen Sie auch das Bei-Blatt ausfüllen.
Sie müssen das Bei-Blatt ausdrucken.
Sie müssen das Bei-Blatt unterschreiben.
Das Bei-Blatt ist unter der Überschrift:
Weitere Infos.

Der Ummelde-Formular und das Bei-Blatt sind
in Alltags-Sprache.

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder etwas nicht verstehen.

Die Person mit der Vollmacht muss uns diese Papiere zeigen:

  • Das ausgefüllte und
    unterschriebene Ummelde-Formular.
    Wenn mehr als 2 Personen angemeldet werden sollen,
    müssen weitere Ummelde-Formulare ausgefüllt
    werden.
  • Den eigenen Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
  • Oder ein Ersatz-Papier.
  • Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
  • Und die Bescheinigung vom Vermieter oder
    der Vermieterin.

Die Person muss uns die Papiere innerhalb von 2 Wochen zeigen.

Wichtig:
Der Miet-Vertrag reicht nicht zum Bestätigen.
Sie müssen immer die Bescheinigung abgeben.
Sie dürfen die Unterlagen nicht mit der Post schicken.

Wann muss ich meinen Wohnsitz nicht ummelden?

Sie müssen den Wohnsitz nicht ummelden,
wenn der Mieter oder die Mieterin

  • im Kranken-Haus ist.
  • im Pflege-Heim ist.
  • in einem Heim für alte Menschen oder für
    behinderte Menschen ist.

Dann müssen er oder sie sich nicht ummelden
solange er oder sie für eine andere Wohnung angemeldet sind.
Das kann auch eine Wohnung in Rosenheim sein.

Es kann passieren, dass der Mieter oder die Mieterin
nicht mehr in die Wohnung zurück geht.
Weil die Wohnung vermietet wurde.
Oder verkauft wurde.

Dann muss der Mieter oder die Mieterin
oder ein Betreuer oder eine Betreuerin
dem Amt Bescheid sagen.
Die Personen haben dafür 2 Wochen Zeit.

Meine Daten sollen nicht weiter gegeben werden. Was kann ich tun?

Sie haben das Recht,
dem Weitergeben von Ihren Daten zu widersprechen.
Dann geben wir keine Daten von Ihnen an
andere Stellen weiter.
Sie müssen dafür einen Antrag ausfüllen.
Das Antrag heißt: Antrag auf Übermittlungs-Sperre.
Der Antrag ist kostenlos.
Hier können Sie den Antrag ausfüllen.

An bestimmte Stellen geben wir Ihre Daten
nur weiter, wenn Sie dem Übermitteln
nicht widersprochen haben.

Zum Beispiel:
Wenn Sie ein Jubiläum haben.
Ein Jubiläum ist ein besonderer Tag.

Zum Beispiel:
Wenn Sie Ihren 100. Geburtstag haben.
Oder Ihren 50. Hochzeits-Tag.
Dann geben wir die Daten an das Amt.

Dann gratulieren Ihnen das Amt.
Hier finden Sie mehr Infos zur
Übermittlungs-Sperre:
Übermittlungs-Sperre

Neues Melde-Gesetz

Seit November 2015 gibt es ein neues Melde-Gesetz.
Im Gesetz sind auch Regeln zum :

  • Anmelden vom Wohnsitz
  • Abmelden vom Wohnsitz
  • Ummelden vom Wohnsitz

Jede Person muss sich an das Gesetz halten.
Wenn sie eine Wohnung mietet.
Oder wenn sie eine Wohnung vermietet.

  • Müssen Sie jetzt immer 1 Bescheinigung
    vom Vermieter oder der Vermieterin abgeben.
    Die Bescheinigung heißt:
    Wohnungs-Geber-Bestätigung.
    Der Vermieter oder die Vermieterin muss Ihnen
    die Bescheinigung geben. Sie müssen dem Vermieter
    alle wichtigen Infos für die Bescheinigung sagen.
    Dann müssen Sie die Bescheinigung
    beim Melde-Amt abgeben.
    Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.

    Wichtig:
    Der Miet-Vertrag reicht nicht zum Bestätigen.
    Sie müssen immer die Bescheinigung abgeben.

    Wenn Sie die Bestätigung nicht rechtzeitig
    bekommen dürfen Sie das dem Melde-Amt sagen. 
    Auch wenn die Bestätigung falsch ist.

    Dann muss der Eigentümer oder die Eigentümerin
    Oder der Vermieter oder die Vermieterin eine
    Strafe zahlen. Die Strafe kostet bis zu 1000 Euro.

  • Vermieten heißt:
    Dass eine Person einer anderen Person
    eine Wohnung zum Wohnen gibt.
    Ein Vermieter oder eine Vermieterin kann
    ein Eigentümer oder eine Eigentümerin sein.
    Oder eine vom Eigentümer oder von der
    Eigentümerin beauftragten Person.

    Manche Personen arbeiten für spezielle Firmen.
    Die Firmen bauen Häuser.
    Oder Sie kümmern sich um die Mieter.
    Dann können diese Personen für den Eigentümer
    Sachen machen.
    Zum Beispiel: Die Wohnungs-Geber-Bescheinigung
    abgeben.

    Wenn Sie in einer Wohn-Gemeinschaft wohnen
    dann ist der Haupt-Mieter der Vermieter.
    Oder die Vermieterin.
    Er gibt einer anderen Person ein Zimmer
    zum Wohnen.

    Das müssen Sie als Vermieter oder Vermieterin machen:
    Sie müssen den Einzug vom Mieter bestätigen.
    Dazu müssen Sie eine Bescheinigung ausfüllen.
    Die Bescheinigung heißt: Wohnungs-Geber-Bestätigung.

    Hier können Sie die Wohnungs-Geber-Bestätigung herunter-laden:
    Wohnungs-Geber-Bestätigung

Diese Infos müssen in der Bescheinigung sein:

  • Name und Adresse vom Vermieter
    Oder der Vermieterin
  • Meldung vom Einzug
  • Datum vom Einzug
  • Adresse von der Wohnung
  • Namen von allen Personen, die einziehen
  • Datum und Unterschrift vom Vermieter
    Oder der Vermieterin
  • Name und Adresse vom Eigentümer.
    Oder der Eigentümerin.
    Wenn er nicht der Vermieter ist
    Oder die Vermieterin

Sie müssen die Bescheinigung dem Mieter geben.
Oder der Mieterin. Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.
Wenn Sie in Ihre eigene Wohnung ziehen
müssen Sie eine Selbst-Erklärung abgeben.

  • Sie dürfen beim Amt fragen,
    ob sich der Mieter oder die Mieterin
    beim Amt angemeldet hat. Oder abgemeldet.

    Das darf das Amt machen:
    Das Amt darf den Vermieter oder die Vermieterin
    fragen, wer in der Wohnung wohnt.
    Oder gewohnt hat.

    Achtung:
    Sie dürfen nicht über einen Einzug lügen.
    Das ist gegen das Gesetz.

    Zum Beispiel:
    Sie sagen, dass eine Person in die Wohnung einzieht.
    Aber die Person zieht nicht in die Wohnung ein.

    Dann müssen Sie eine Strafe bezahlen.
    Die Strafe für Lügen kostet bis zu 50.000 Euro.

Wo melde ich meinen Wohnsitz um?

Beim Melde-Amt.
Das Melde-Amt ist im Bürger-Amt.

Bürger-Amt
Königstraße 15
83022 Rosenheim

 

Wichtig:
Sie können zum Ummelden auch zur
Zulassungs-Stelle in Westerndorf Sankt Peter.​​​​​​​

Die Adresse ist:
Zulassungs-Stelle Westerndorf Sankt Peter
Westerndorfer Straße 88
83024 Rosenheim

Wo stehen die Regeln zum Ummelden?

Die Regeln zum Ummelden vom Wohnsitz
stehen im Bundes-Melde-Gesetz.
Die Abkürzung dafür die: BMG.

Der Paragraph mit den Regeln ist:
Paragraph § 17 Absatz 1

Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für den Paragraf sieht so aus: §.

Weitere Infos

Anmelde-Formular zum Wohnung anmelden
Bei-Blatt zum Anmelden von mehreren Wohnungen
Übermittlungs-Sperre beantragen
Wohnungs-Geber-Bestätigung

Wichtig:
Damit Sie die Formulare öffnen und drucken
können brauchen Sie ein Computer-Programm.
Das Programm heißt: Adobe Reader.
Das ist Englisch. Das spricht man so: Adobi Ridar.
Mit dem Programm können Sie die Formulare
lesen. Und ausfüllen. Hier können Sie das
Computer-Programm herunter-laden:
Adobe Reader zum Öffnen von Formularen