Ausweise und Pässe

Informationen in Leichter Sprache
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Ab 16 Jahren müssen Sie einen
gültigen Personal-Ausweis haben:

  • Wenn Sie deutscher Staats-Bürger sind.
    Oder deutsche Staats-Bürgerin.
    Das heißt: Sie haben 1 deutsches Eltern-Teil.
    Oder Sie sind durch Einbürgerung deutscher
    Staats-Bürger geworden.
    Oder deutsche Staats-Bürgerin.

Einbürgerung heißt:
Sie haben einen Antrag beim Amt gestellt.
Damit Sie deutscher Staats-Bürger werden.
Oder deutsche Staats-Bürgerin.

  • Wenn Sie eine Melde-Pflicht haben.
    Das heißt:
    Wenn Sie in Deutschland wohnen, müssen Sie Ihre
    Wohnung beim Bürger-Amt anmelden.

Wichtig:
Sie haben schon einen gültigen Reise-Pass?
Dann müssen Sie keinen Personal-Ausweis haben

Wichtig:
Es ist gegen das Gesetz,
wenn Sie keinen gültigen Ausweis haben.
Ohne einen gültigen Ausweis müssen Sie eine
Geld-Strafe bezahlen.
Prüfen Sie deshalb immer,
bis wann der Personal-Ausweis gültig ist.
Das Ablauf-Datum steht auf Ihrem Personal-Ausweis.

Welches Papier brauche ich fürs Ausland?

Jedes Land hat andere Regeln zur Ausweis-Pflicht:

  • Sie können mit dem endgültigen Personal-Ausweis
    in europäische Länder reisen.
    Die Länder müssen Mitglied der Europäischen Union sein.

    Wichtig:
    Sie müssen einen endgültigen Personal-Ausweis haben.
    Damit Sie ins Ausland reisen können.
    Endgültig heißt:

    1. Ihr Ausweis ist 6 Jahre gültig.
      Wenn Sie unter 24 Jahre sind.
    2. Ihr Ausweis ist 10 Jahre gültig.
      Wenn Sie über 24 Jahre sind.

    Es gibt auch den vorläufigen Personal-Ausweis.
    Der ist nur 3 Monate gültig.
    Sie können mit dem vorläufigen Personal-Ausweis in
    viele europäische Länder reisen.

    Sie finden mehr Infos zu den Ländern auf der
    Internet-Seite vom Auswärtigen Amt.
    Auswärtiges Amt
    Oder im Reise-Büro.

  • Die Länder außerhalb der Europäischen Union 
    haben andere Regeln für Reisen:

    1.   In manche Länder können Sie mit dem
          endgültigen Personal-Ausweis reisen.
    2.   In andere Länder dürfen Sie nur mit dem
          Reise-Pass reisen.

     

    Sie finden mehr Infos  über die Länder
    auf der Internet-Seite vom Auswärtigen Amt.
    Internet-Seite vom  Auswärtigen Amt

    Sie können auch in ein Reise-Büro gehen.
    Dort gibt es auch Infos über die Länder.
    Oder zur Botschaft vom Ziel-Land.
    Botschaft heißt:
    Eine Vertretung von einem Land hat ein
    Haus in einem anderen Land.

    Zum Beispiel:
    Sie wollen nach Japan reisen.
    Dann können Sie hier zur japanischen Botschaft gehen.
    Sie bekommen dort Infos zum Reisen nach Japan.

Welches Papier braucht mein Kind für Reisen ins Ausland?

Kinder unter 12 Jahre
müssen einen Kinder-Reise-Pass haben.
Kinder über 12 Jahre müssen einen
elektronischen Reise-Pass haben.
Oder einen Personal-Ausweis.

Wichtig:
Der Personal-Ausweis gilt in der Europäischen Union.
Und in einigen Ländern außerhalb der Europäischen Union.
Sie finden mehr Infos dazu auf der Internet-Seite vom
Auswärtigen Amt.
Auswärtiges Amt

Oder im Reise-Büro.
Für manche Länder braucht Ihr Kind immer
einen elektronischen Reise-Pass.

Zum Beispiel Länder in:

  • Afrika
  • Asien
  • Amerika

Achtung:
Seit 2012 gibt es eine neue Regel
von der Europäischen Union:
Wenn Sie ins Ausland fahren muss Ihr Kind ein
eigenes Reise-Papier haben.
Reise-Papier heißt: Reise-Pass oder
Kinder-Reise-Pass.

Manchmal ist der Name von Ihrem Kind in Ihrem
Reise-Pass eingetragen. Das nennen wir: Kinder-Eintrag
Dieser Eintrag ist ungültig.
Aber: Ihr Reise-Pass bleibt gültig.
Sie dürfen mit dem Reise-Pass ins Ausland fahren.
Aber Sie müssen Reise-Papiere für Ihr Kind mitnehmen.

Personal-Ausweis

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Ab 16 Jahren müssen Sie einen
gültigen Personal-Ausweis haben:

  • Wenn Sie deutscher Staats-Bürger sind.
    Oder deutsche Staats-Bürgerin.
    Das heißt:
    Sie haben 1 deutsches Eltern-Teil.
    Oder Sie sind durch Einbürgerung
    deutscher Staats-Bürger geworden.
    Oder deutsche Staats-Bürgerin.
     

Einbürgerung heißt:
Sie haben einen Antrag beim Amt gestellt.
Damit Sie deutscher Staats-Bürger werden.
Oder deutsche Staats-Bürgerin.

  • Wenn Sie eine Melde-Pflicht haben.
    Das heißt:
    Wenn Sie in Deutschland leben und wohnen,
    müssen Sie Ihre Wohnung beim
    Bürger-Amt anmelden.

Sie finden mehr Infos zum Personal-Ausweis
unter der Überschrift Weitere Infos.

Weitere Infos sind zum Beispiel:

  • Was Sie zum Beantragen brauchen.
  • Was der Personal-Ausweis kostet.

Die Seiten sind in Alltags-Sprache geschrieben.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.

Infos zum neuen Personal-Ausweis

Seit 2010 gibt es den neuen Personal-Ausweis.
Der neue Personal-Ausweis hat jetzt
eine Online-Ausweis-Funktion.
Das heißt:
Sie können sich im Internet ausweisen.

Wichtig:
Wenn Sie den Personal-Ausweis bis 31. Oktober 2010
beantragt haben ist er bis zum Ablauf-Datum gültig.
Das Ablauf-Datum steht auf dem Personal-Ausweis.
 

Sie können den alten Personal-Ausweis umtauschen.
Obwohl der alte Personal-Ausweis noch gültig ist.
Dann bekommen Sie den neuen Personal-Ausweis.
Oder Sie warten bis zum Ablauf-Datum vom alten Personal-Ausweis.
Und beantragen dann den neuen Personal-Ausweis.

Aber:
Wenn der alte Personal-Ausweis falsche Infos
hat ist er ungültig.
Zum Beispiel: Wenn Sie geheiratet haben.
Und einen neuen Nach-Namen haben.
Dann müssen Sie den neuen Personal-Ausweis beantragen.

Was kann der neue Personal-Ausweis?

Der neue Personal-Ausweis ist jetzt eine
Karte aus Plastik. Die Karte hat einen Chip.
Zum Beispiel: Wie eine Chip-Karte von der Bank.
Auf dem Chip sind persönliche Infos gespeichert.
Zum Beispiel:
Ein Foto von Ihnen.
Oder Ihre Finger-Abdrücke.
Das ist freiwillig.
Aber: Die Finger-Abdrücke machen den Personal-Ausweis sicherer.

Nur diese Ämter können Ihre Infos sehen:

  • Polizei
  • Grenz-Amt
  • Pass-Amt
  • Melde-Amt

Niemand anderes kann diese Infos sehen.

Das sind die neuen Funktionen:

  • Manchmal brauchen Sie Infos vom Amt.

    Zum Beispiel:
    Für einen Antrag bei einem anderen Amt
    Oder für Ihre Versicherung.
    Mit der neuen Funktion können Sie
    sich im Internet ausweisen.
    Dann können Sie die Infos im Internet bekommen.
    Sie müssen dann nicht mehr ins Amt gehen.

    Zum Ausweisen im Internet brauchen Sie:

    • Ein Karten-Lese-Gerät
      Das ist ein Gerät zum Daten senden.
      Das Gerät muss zum Ausweisen erlaubt sein.
      Vom Bundes-Amt für Sicherheit
      Mehr Infos zum Gerät finden Sie hier:
      Karten-Lese-Gerät​​​​​​​ 
    • Das Computer-Programm Ausweis-App 2
      Das Programm verbindet Ihren Computer mit dem
      neuen Personal-Ausweis.
      Sie können das Programm kostenlos im Internet
      herunter-laden. Und auf Ihrem Computer speichern.

    Wichtig:
    Das Amt oder die Versicherung
    müssen sich auch im Internet identifizieren. 
    Mit einem Berechtigungs-Zertifikat.
    Damit Sie wissen, dass es auch wirklich das Amt ist.
    Oder die Versicherung.

    Seit 2017 gibt es ein neues Gesetz.
    Jeder neue Personal-Ausweis hat die Funktion
    zum Ausweisen im Internet.
    Wenn eine Person 16 Jahre alt ist.
    Dann ist die Funktion aktiv.
    Das Pass-Amt darf die Funktion nicht sperren.

    Aber:
    Sie können die Funktion sperren.
    Die Telefon-Nummer dazu ist: 11 61 16
    Das Sperren ist kostenlos.
    Das heißt: Sie müssen nichts bezahlen.
    Sie brauchen zum Sperren das Sperr-Kennwort.
    Sie finden das Sperr-Kennwort in dem PIN-Brief.
    Den PIN-Brief bekommen Sie zusammen mit dem
    neuen Personal-Ausweis.

    Wenn Sie die Funktion wieder entsperren wollen,
    müssen Sie 6 Euro bezahlen.
    Mehr Infos zum Ausweisen im Internet sind hier:
    Ausweisen im Internet

  • Sie können Papiere im Internet unterschreiben.

    Zum Beispiel:

    • Einen Antrag
    • Einen Vertrag
    • Eine Urkunde

    Damit sagen Sie: Das habe ich unterschrieben.
    Die Unterschrift im Internet nennen wir:
    Quali-fizierte elektronische Signatur.
    Die Abkürzung dafür ist QES.
    Sie brauchen zum Unterschreiben im Internet
    das Signatur-Zertifikat.
    Signatur 
    bedeutet: Unterschrift.
    Signatur-Zertifikat bedeutet:
    Sie können damit nachweisen,
    dass Ihre Unterschrift echt ist.
    Sie müssen das Signatur-Zertifikat beantragen.

    Achtung:
    Das Pass-Amt darf keine Signatur-Zertifikate machen.
    Nur Signatur-Anbieter dürfen das machen.

    Die Anbieter müssen staatlich zugelassen sein.
    Das heißt: Der Staat erlaubt ihnen,
    dass sie Signatur-Zertifikate machen.
    Das steht im Signatur-Gesetz.

    Hier finden Sie eine Liste mit Signatur-Anbietern:
    Liste mit Signatur-Anbietern

    Wenn Sie das Zertifikat beantragt haben
    wird es auf Ihrem Personal-Ausweis gespeichert.

    Wichtig:
    Die Funktion Ausweisen im Internet muss eingeschaltet sein.
    Sonst geht das Speichern vom Zertifikat nicht.

    • Biometrisches Foto
      Ihr Personal-Ausweis hat einen Chip.
      Auf dem Chip ist ihr biometrisches Foto gespeichert. '
      Ein biometrisches Foto ist ein Pass-Foto.
      So müssen Sie auf dem Pass-Foto schauen:
      - Entspanntes Gesicht.
      - Geschlossener Mund
      - Nicht lächeln
      - Nichts Verdeckendes im Gesicht. Zum Beispiel: Eine Sonnen-Brille.

Wo stehen die Regeln zum Ausweis Sperren?

Die Regeln zum Sperren vom Ausweis
stehen im Personal-Ausweis-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: PAuswG.
Der Paragraf mit den Regeln ist:
Paragraf § 10 Absatz 6
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für den Paragraf sieht so aus: §.

Was sind die Regeln für Reisen ins Ausland?

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Wenn Sie innerhalb der EU reisen wollen,
brauchen Sie nur einen Personal-Ausweis.

Wenn Sie außerhalb der EU reisen wollen,
brauchen Sie einen Reise-Pass.
EU ist die Abkürzung für: Europäische Union.
Die Europäische Union ist eine Gruppe
von Ländern in Europa.

Wichtig:
Ihr Ausweis muss gültig sein.

Achtung:
Jedes Land 
hat eigene Regeln für Reisen.
Sie bekommen beim Bürger-Amt keine Infos
zu den Regeln in anderen Ländern.
Sie bekommen die Infos nur:

  1. bei Reise-Büros.
  2. bei Botschaften von den Ländern.
    Das sind Vertretungen von anderen Ländern
    in Deutschland.

3. beim Auswärtigen Amt
   
 Auswärtiges Amt

Wie bekomme ich sofort einen Personal-Ausweis?

Informationen in Leichter Sprache
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Manchmal brauchen Sie den Personal-Ausweis sofort.
Weil Sie bald in ein anderes Land reisen wollen.

In der Europäischen Union.
Die Europäische Union ist eine Gruppe von
Ländern in Europa.
Dann können Sie einen
vorläufigen Personal-Ausweis beantragen.

Wichtig:
Der vorläufige Personal-Ausweis ist nur 3 Monate gültig.

Deshalb sollten Sie den vorläufigen Personal-Ausweis
gleich zusammen mit dem Personal-Ausweis beantragen.

Hier finden Sie mehr Infos:
Personal-Ausweis beantragen

Wie lange ist der vorläufige Personal-Ausweis gültig?

Der vorläufige Personal-Ausweis ist 3 Monate gültig.

Wichtig:
Sie können den vorläufigen Personal-Ausweis
nicht verlängern.

Wie viel kostet der vorläufige Personal-Ausweis?

Der vorläufige Personal-Ausweis
kostet 10 Euro.

In welche Länder kann ich damit reisen?

Jedes Land hat eigene Regeln für Reisen.
In manche Länder dürfen Sie mit dem
vorläufigen Personal-Ausweis reisen.
In manche Länder nicht.

Sie bekommen Infos über die Regeln:

  1. bei Reise-Büros.
  2. bei Botschaften von den Ländern.
    Das sind Vertretungen von anderen Ländern
    in Deutschland.

3. beim Auswärtigen Amt
    Auswärtiges Amt

Ich habe den Personal-Ausweis verloren. Was muss ich tun?

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Sie haben Ihren Personal-Ausweis verloren? Oder Ihr Personal-Ausweis wurde gestohlen?

Sie haben Ihren Personal-Ausweis verloren?
Oder Ihr Personal-Ausweis wurde gestohlen?

Dann müssen Sie sofort zum Bürger-Amt
in Ihrem Wohn-Ort gehen.

Oder Sie gehen zur Polizei.
Sie müssen uns sagen, was passiert ist.
Die Polizei schreibt die Info in das Inpol.
Inpol heißtPolizeiliches Informations-System.
Dort werden alle Infos gespeichert.
Aus Deutschland und aus anderen Ländern.

Zum Beispiel:

  • Alle verlorenen Ausweise und Pässe.
  • Alle gestohlenen Ausweise und Pässe.

Damit alle Polizisten und Polizistinnen Bescheid wissen.
Damit niemand anderes den Personal-Ausweis benutzt.

Wichtig:
Wenn Sie den Personal-Ausweis wieder-finden,
müssen Sie das sofort dem Bürger-Amt sagen.
Oder wenn eine andere Person den Personal-Ausweis
findet. Und Ihnen den Personal-Ausweis gibt.
Dann müssen Sie auch sofort zum Bürger-Amt gehen.

Sie müssen im Bürger-Amt den Personal-Ausweis zeigen.
Das Bürger-Amt sagt dann der Polizei Bescheid.
Dann löscht die Polizei die Info im Inpol.
Dann haben Sie keine Probleme.
Wenn Sie wieder ins Ausland reisen wollen.

Achtung:
Wenn Sie nicht sofort Bescheid sagen,
bekommen Sie eine Strafe.
Das heißt: Sie müssen Geld bezahlen.

Ich bin im Ausland. Wo muss ich hin?

Sie müssen sofort zur Polizei gehen:
Wenn Sie den Personal-Ausweis im Ausland verlieren.
Oder der Personal-Ausweis im Ausland gestohlen wurde.
Die Polizei gibt Ihnen eine Bestätigung.
Die Bestätigung heißt: Verlust-Anzeige.

In der Bestätigung steht:

  • dass Sie den Personal-Ausweis verloren haben.
  • Oder dass der Personal-Ausweis gestohlen wurde.

Wenn Sie den Personal-Ausweis
zur Rück-Fahrt nach Deutschland brauchen,
müssen Sie zur deutschen Vertretung im Ausland gehen.
Zum Beispiel:Zur deutschen Botschaft.
Sie finden mehr Infos beim Auswärtigen Amt.
Auswärtiges Amt

Sie müssen die Bestätigung von der Polizei
sofort
 beim Bürger-Amt zeigen.
Wenn Sie wieder in Deutschland sind.

Muss ich sofort einen neuen Personal-Ausweis beantragen?

Sie müssen keinen neuen Personal-Ausweis beantragen:

Wenn Sie einen gültigen Reise-Pass haben.
Sie können aber einen neuen Personal-Ausweis
beantragen, wenn Sie das wollen.

Wichtig:
Sie müssen die Verlust-Anzeige von der Polizei zeigen.
Wenn Sie den Personal-Ausweis beantragen.

Wie kann ich die Online-Funktion sperren?

Online-Funktion heißt:
Das sind Sachen, die Sie mit dem Personal-Ausweis
im Internet machen können.

Zum Beispiel:

  • Ausweisen im Internet
    Dazu sagen wir auch: Ausweis-Funktion.
  • Unterschreiben im Internet
    Dazu sagen wir auch: Unterschrifts-Funktion.

Wenn diese Funktionen eingeschaltet sind,
müssen Sie sie sofort sperren lassen.

    • Sie können zum Bürger-Amt in
      Ihrem Wohn-Ort gehen.
    • Sie können anrufen.
      Die Sperr-Notruf-Nummer dazu ist:
      11 61 16
      Das Sperren ist kostenlos.
      Das heißt: Sie müssen nichts bezahlen.
      Sie können die Telefon-Nummer immer anrufen.
      Wichtig:
      Sie können die Telefon-Nummer
      auch aus dem Ausland anrufen.

    Sie müssen dazu die Vorwahl von
    Deutschland wählen.
    Die Telefon-Nummer ist dann:
    00 49 / 11 61 16

    Achtung:
    Sie müssen Geld bezahlen,
    wenn Sie aus dem Ausland anrufen.

    • Sie können eine andere Telefon-Nummer anrufen.
      Wenn die Sperr-Not-Ruf-Nummer nicht geht.
      Telefon-Nummer:
      030 / 40 50 40 50
      Aus dem Ausland:
      00 49 30 / 40 50 40 50

    Sie brauchen zum Sperren das Sperr-Kennwort.
    Das Sperr-Kennwort steht in dem PIN-Brief.
    Sie haben den PIN-Brief bekommen als Sie Ihren
    Personal-Ausweis beantragt haben.

    Nach dem Sperren können Sie die
    Online-Funktion nicht mehr nutzen.

    Wenn Sie das Sperr-Kennwort vergessen haben,
    hilft Ihnen das Bürger-Amt in Ihrem Wohn-Ort.
    Sie müssen uns Ihren Reise-Pass zeigen.
    Oder Ihren Führer-Schein.

    Damit wir wissen,
    dass Sie den Personal-Ausweis verloren haben.

  • Zum Unterschreiben im Internet brauchen
    Sie das Signatur-Zertifikat.
    Signatur bedeutet: Unterschrift.
    Signatur-Zertifikat bedeutet:
    Damit können Sie nachweisen,
    dass Ihre Unterschrift echt ist.

    Sie müssen zu dem Signatur-Anbieter gehen,
    wo Sie das Signatur-Zertifikat beantragt haben.
    Der Signatur-Anbieter sperrt dann die
    Unterschrifts-Funktion.

Reise-Pass

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Sie wollen in ein anderes Land reisen?
Ein Land außerhalb der Europäischen Union?
Dann brauchen Sie einen Reise-Pass.
Sie finden mehr Infos zum Reise-Pass unter der
Überschrift Weitere Infos.

Weitere Infos sind zum Beispiel:
•   Was Sie zum Beantragen brauchen.
•   Was der Personal-Ausweis kostet.

Die Seiten sind in Alltags-Sprache geschrieben.

Wir helfen Ihnen wenn Sie Fragen haben.
Oder etwas nicht verstehen.

Sie finden auch mehr Infos beim Innen-Ministerium:
Mehr Infos zum Reise-Pass 

Was kann der neue Reise-Pass?

Seit 2017 hat der Reise-Pass neue Eigenschaften.
Der Reise-Pass hat zum 3. Mal neue Eigenschaften.
Deshalb heißt er: Reise-Pass 3.0.
Die neuen Eigenschaften sind zum Beispiel:
•   Sicherheits-Papier
•   Eine dünnere Vorder-Seite und Rück-Seite
•   Bessere Farben
Jetzt ist er noch sicherer.
Also: Er ist noch schwerer zu fälschen.

1 Eigenschaft hat sich nicht geändert.
Es gibt einen Chip im Reise-Pass.
Im Chip sind Daten vom Besitzer.
Daten sind zum Beispiel:
•   Geburts-Tag
•   Adresse
•   Geschlecht
•   Finger-Abdrücke
•   Foto

Ich habe meinen Reise-Pass vor 2017 bekommen. Was muss ich tun?

Sie müssen nichts tun.
Ihr Reise-Pass ist bis zum Ablauf-Datum gültig.
Das Ablauf-Datum steht im Reise-Pass.
Danach ist der Reise-Pass ungültig.

Sie müssen dann den neuen Reise-Pass beantragen.

Was kostet der neue Reise-Pass?

Für Personen unter 24 Jahren
kostet der Reise-Pass 37,50 Euro.

Für Personen über 24 Jahren ist der
Reise-Pass teurer geworden.
Früher hat er 59 Euro gekostet.
Seit 2017 kostet er 60 Euro.

Weitere Infos

Was brauche ich zum Beantragen vom Reise-Pass?
Was kostet der Reise-Pass?
Was muss ich für Reisen nach Amerika wissen?
Was sind die Regeln für Reisen ins Ausland?
Was ist der Express-Reise-Pass?
Wie bekomme ich sofort einen Reise-Pass? 
Wie bekomme ich einen Reise-Pass mit mehr Seiten?
Was mache ich, wenn ich den Reise-Pass verloren habe?

Ich habe den Reise-Pass verloren. Was muss ich tun?

Informationen in Leichter Sprache
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Sie haben Ihren Reise-Pass verloren?
Oder Ihr Reise-Pass wurde gestohlen?

Dann müssen Sie sofort zum Bürger-Amt
in Ihrem Wohn-Ort gehen.

Oder Sie gehen zur Polizei.
Sie müssen uns sagen, was passiert ist.
Die Polizei schreibt die Info in das Inpol.
Inpol heißt:
Polizeiliches Informations-System.
Dort werden alle Infos gespeichert.
Aus Deutschland und aus anderen Ländern.

Zum Beispiel:
•   Alle verlorenen Ausweise und Pässe.
•   Alle gestohlenen Ausweise und Pässe.
Damit alle Polizisten und Polizistinnen Bescheid wissen.
Damit niemand anderes den Reise-Pass benutzt.

Wichtig:
Wenn Sie den Reise-Pass wieder-finden,
müssen Sie sofort dem Bürger-Amt Bescheid sagen.
Oder wenn eine andere Person den Reise-Pass findet.
Und Ihnen den Reise-Pass gibt.
Dann müssen Sie auch sofort zum Bürger-Amt gehen.
Sie müssen dem Bürger-Amt den Reise-Pass zeigen.
Das Bürger-Amt sagt dann der Polizei Bescheid.

Dann löscht die Polizei die Info im Inpol.
Dann haben Sie keine Probleme.
Wenn Sie wieder ins Ausland reisen wollen.

Achtung:
Wenn Sie nicht sofort Bescheid sagen,
bekommen Sie eine Strafe.
Das heißt: Sie müssen Geld bezahlen.

Ich bin im Ausland. Wo muss ich hin?

Sie müssen sofort zur Polizei gehen:
Wenn Sie den Reise-Pass im Ausland verlieren.
Oder wenn Ihr Reise-Pass im Ausland gestohlen wurde.

Die Polizei gibt Ihnen eine Bestätigung.
Die Bestätigung heißt: Verlust-Anzeige.
In der Bestätigung steht:

  • dass Sie den Reise-Pass verloren haben.
  • Oder dass der Reise-Pass gestohlen wurde.

Wenn Sie den Reise-Pass zur Rück-Fahrt nach
Deutschland brauchen, müssen Sie zur
deutschen Vertretung im Ausland gehen.

Zum Beispiel: Zur deutschen Botschaft.
Sie finden mehr Infos beim Auswärtigen Amt.
Auswärtiges Amt
Sie müssen die Bestätigung von der Polizei
sofort beim Bürger-Amt zeigen.
Wenn Sie wieder in Deutschland sind.

Muss ich sofort einen neuen Reise-Pass beantragen?

Sie müssen einen neuen Reise-Pass beantragen,
wenn Sie in Länder außerhalb von der Europäischen Union
reisen wollen.
Die Europäische Union ist eine Gruppe
von Ländern in Europa.

Sie müssen dazu die Verlust-Anzeige von der
deutschen Polizei mitbringen.

Sie müssen keinen neuen Reise-Pass beantragen:

  • Wenn Sie in Länder innerhalb von der
    Europäischen Union reisen wollen.
  • Wenn Sie einen gültigen Personal-Ausweis haben.

Was ist ein Express-Pass?

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Der Express-Pass ist ein Reise-Pass.
Er heißt auch: Express-Reise-Pass.
Normalerweise müssen Sie 3 bis 4 Wochen
auf einen Reise-Pass vom Amt warten.

Sie müssen den Reise-Pass beim Amt beantragen.
Das Bearbeiten vom Antrag dauert 3 bis 4 Wochen.
Dann bekommen Sie den Reise-Pass vom Amt.
Manchmal brauchen Sie den Reise-Pass früher.

Weil Sie in ein anderes Land reisen wollen.
Ein Land außerhalb der Europäischen Union.
Die Europäische Union ist eine Gruppe von
Ländern in Europa.
Dann können Sie einen Express-Pass beantragen.
Der Express-Pass ist schneller fertig.
Sie müssen dann nicht so lange warten.
Der Express-Pass ist wie der normale Reise-Pass.
Er hat einen Chip.

Auf dem Chip sind persönliche Infos gespeichert.
Zum Beispiel: Ein Foto von Ihnen.
Oder Ihre Finger-Abdrücke.

Hier finden Sie mehr Infos:
Reise-Pass beantragen

Wann bekomme ich den Express-Pass?

Sie bekommen den Express-Pass
nach 3 oder Werk-Tagen.

Werk-Tage sind alle Tage außer:

  1. Samstag
  2. Sonntag
  3. Feier-Tage

Achtung:
Viele Menschen stellen den Antrag.
Deshalb müssen Sie vielleicht länger warten.
Manchmal dauert das Bearbeiten länger als 4 Tage.

Wie viel kostet der Express-Pass?

Wenn der Express-Pass 32 Seiten haben soll:

  • 69,50 Euro
    Für Personen unter 24 Jahren.
  • 92 Euro
    Für Personen über 24 Jahren.

Wenn der Express-Pass 48 Seiten haben soll:

  • 91,50 Euro
    Für Personen unter 24 Jahren.
  • 114 Euro
    Für Personen über 24 Jahren.

      

Was ist der vorläufige Reise-Pass?

Manchmal brauchen Sie den Reise-Pass sofort.
Nicht nach 3 oder 4 Tagen.
Dann können Sie einen
vorläufigen Reise-Pass beantragen.

Wir geben Ihnen den vorläufigen Reise-Pass sofort.
Wenn Sie den Antrag im Amt stellen.

Wichtig:
Sie müssen nachweisen, dass Sie den vorläufigen Reise-Pass
sofort brauchen.
Zum Beispiel: Mit einer Buchungs-Bestätigung:

1. vom Hotel.

2. vom Flug.

Achtung:
Das andere Land muss den
vorläufigen Reise-Pass anerkennen.
Anerkennen heißt:

Sie dürfen mit dem vorläufigen Reise-Pass
in das andere Land reisen.
Das bedeutet: Sie müssen vor der Reise prüfen,
ob der vorläufige Reise-Pass in dem Land gilt.

Wenn der vorläufige Reise-Pass in dem Land nicht gilt,
dürfen Sie in das Land nicht einreisen.

Was sind die Regeln für Reisen ins Ausland?

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Wenn Sie außerhalb der Europäischen Union
reisen wollen, brauchen Sie einen Reise-Pass.
Die Europäische Union ist eine Gruppe
von Ländern in Europa.

Wichtig:
Ihr Reise-Pass muss gültig sein.

Achtung:
Jedes Land hat eigene Regeln für Reisen.
Sie bekommen beim Bürger-Amt keine Infos
zu den Regeln in anderen Ländern.

Sie bekommen die Infos nur:
1.   bei Reise-Büros.
2.   bei Botschaften von den Ländern.
      Das sind Vertretungen von anderen
      Ländern in Deutschland.

3. beim Auswärtigen Amt
    Auswärtiges Amt 

Reise-Pass für Kinder

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Sie brauchen einen Reise-Pass für Ihr Kind?
Bei uns können Sie einen Kinder-Reise-Pass
beantragen.

Wichtig:
Früher gab es einen Kinder-Ausweis.
Der Kinder-Ausweis war ein Ersatz-Papier.
Jetzt gibt es nur noch den Kinder-Reise-Pass.
Er ersetzt den Kinder-Ausweis.

Sie können den Kinder-Reise-Pass im
Bürger-Amt beantragen.
Sie finden mehr Infos dazu unter der Überschrift
Weitere Infos.

Zum Beispiel:
Was Sie zum Beantragen brauchen.

Achtung:
Die Seiten sind in Alltags-Sprache.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder etwas nicht verstehen.

Wie lange gilt der Kinder-Reise-Pass?

Der Kinder-Reise-Pass ist 1 Jahr gültig.
Er ist nur für Kinder unter 12 Jahren.
In der Zeit verlängern wir den Kinder-Reise-Pass.
Oder wir ändern ihn.

Wenn das Ablauf-Datum vorbei ist,
verlängern wir den Kinder-Reise-Pass nicht mehr.
Sie müssen dann einen neuen beantragen.
Dazu müssen Sie uns ein biometrisches Foto
von Ihrem Kind mitbringen.

Ein biometrisches Foto ist ein Pass-Foto.
So muss das Kind schauen:

  • Entspanntes Gesicht.
  • Geschlossener Mund.
  • Nicht lächeln.
  • Nichts Verdeckendes im Gesicht.
    Zum Beispiel: Eine Sonnen-Brille.

Sie müssen auch so ein Foto mitbringen,
wenn Sie den Kinder-Reise-Pass verlängern wollen.
Oder neu machen lassen wollen.

Achtung:
Prüfen Sie vor Ihrer Reise
ob das Foto vom Kind aktuell ist.
Wenn das Foto zu alt ist,
ist der Kinder-Reise-Pass ungültig.

Kleine Kinder wachsen schnell.
Und ihr Gesicht verändert sich.
Deshalb ist das Foto schnell alt.

Zum Beispiel:
Weil das Kind kein Baby mehr ist.
Sondern 5 Jahre alt. Dann hat es ein anderes Gesicht.
Dann brauchen Sie einen neuen Kinder-Reise-Pass.
Oder Sie lassen den Kinder-Reise-Pass verlängern.
Bringen Sie ein biometrisches Foto vom Kind mit.

Wir machen einen neuen Kinder-Reise-Pass.
Oder wir verlängern ihn.
Dann können Sie die Reise machen.
Wenn Sie in ein neues Land reisen
haben Sie keine Probleme.
Weil das Foto aktuell ist.

Wann muss ich den Pass beantragen?

Wenn Sie mit Ihrem Kind ins Ausland reisen wollen,
müssen Sie den Kinder-Reise-Pass beantragen.
Sie können den Kinder-Reise-Pass erst nach der Geburt
vom Kind beantragen.

Der Kinder-Reise-Pass ist nur für
Kinder unter 12 Jahren.
Wenn das Kind über 12 Jahre alt ist,
müssen Sie den Reise-Pass beantragen.
Oder den Personal-Ausweis.

Was kostet der Kinder-Reise-Pass?

13 Euro
Wenn Sie einen neuen Kinder-Reise-Pass beantragen.

6 Euro
Wenn Sie den Kinder-Reise-Pass verlängern.
Oder wenn Sie ihn ändern wollen.

Achtung:
Sie müssen das Geld für den Kinder-Reise-Pass
direkt beim Amt bezahlen.

Sie können den Kinder-Reise-Pass:
1. mit Bar-Geld bezahlen.
    Also mit Scheinen und Münzen.

2. mit der EC-Karte bezahlen.
    Das ist eine Karte aus Plastik.
    Die Karte haben Sie von Ihrer Bank bekommen.

Wichtig:
Wenn es mehr als 10 Euro kostet
können Sie mit der EC-Karte bezahlen.
Wenn es weniger als 10 Euro kostet
können Sie nicht mit der EC-Karte bezahlen.
Sie müssen dann mit Bar-Geld bezahlen.

Was muss ich für Reisen ins Ausland wissen?

Sie brauchen bestimmte Papiere für Reisen ins Ausland:

  • Kinder-Reise-Pass
    Wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist.
  • Personal-Ausweis
    Wenn Ihr Kind über 12 Jahre alt ist.
    Und Sie innerhalb der Europäischen Union reisen.
  • Reise-Pass
    Wenn Ihr Kind über 12 Jahre alt ist.
    Und Sie außerhalb der Europäischen Union reisen. 

Achtung:
Seit 2007gibt es eine neue Regel
von der Europäischen Union:
Wenn Sie ins Ausland fahren
muss Ihr Kind ein eigenes Reise-Papier haben.
Reise-Papier heißt:
Reise-Pass oder Kinder-Reise-Pass.

Manchmal ist der Name von Ihrem Kind
in Ihrem Reise-Pass eingetragen.
Das nennen wir: Kinder-Eintrag
Dieser Eintrag ist jetzt ungültig.
Aber: Ihr Pass bleibt gültig.
Sie dürfen mit dem Pass ins Ausland fahren.
 

Seit 2012 gibt es eine andere Regel
von der Europäischen Union:
Wenn Sie ins Ausland fahren
muss Ihr Kind ein eigenes Reise-Papier haben.
Reise-Papier heißt:
Reise-Pass oder Kinder-Reise-Pass

Das gilt für Reisen in der Europäischen Union.
Und für den Schengen-Raum.
Der Schengen-Raum kommt vom Schengen-Abkommen.
Verschiedene Länder haben ein Abkommen gemacht.
Das sind Länder

  1. aus der Europäischen Union
  2. die nicht Mitglied der Europäischen Union sind.

 

Beispiel: Norwegen Oder die Schweiz.
Die Länder haben vereinbart:
Jede Person aus diesen Ländern
darf innerhalb der Europäischen Union reisen.
Und im Schengen-Raum.
Sie muss keinen Pass zeigen.
Sie muss den Pass trotzdem dabei haben.

Wenn Sie in ein anderes Land reisen
müssen Sie die Regeln zum Einreisen lesen.
Jedes Land hat andere Regeln zum Einreisen.

Sie finden die Regeln

  • bei jedem Reise-Büro
  • bei der Botschaft vom Land in das Sie
    reisen wollen.
    Botschaft heißt:
    Ein Land hat eine Vertretung.
    Die Vertretung ist in einem anderen Land. Z
    Zum Beispiel:
    Sie können hier zur kanadischen Botschaft gehen.
    Sie finden dort Regeln zum Reisen von Kanada.
  • beim Auswärtigen Amt
    Internet-Seite vom Auswärtigen Amt

Achtung:
Wir dürfen Ihnen keine Regeln zum Einreisen sagen.

Weitere Infos

Was brauche ich zum Beantragen vom Kinder-Reise-Pass?
Was muss ich für Reisen nach Amerika wissen?
Was sind die Regeln für Reisen ins Ausland?
Ich habe den Kinder-Reise-Pass verloren. Was muss ich tun?

Ich habe den Kinder-Reise-Pass verloren. Was muss ich tun?

Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesen.

Sie haben den Kinder-Reise-Pass verloren?
Oder der Kinder-Reise-Pass wurde gestohlen?

Dann müssen Sie sofort zum Bürger-Amt
in Ihrem Wohn-Ort gehen.

Oder Sie gehen zur Polizei.
Sie müssen uns sagen, was passiert ist.
Die Polizei schreibt die Info in das Inpol.
Inpol heißt:
Polizeiliches Informations-System.
Dort werden alle Infos gespeichert.
Aus Deutschland und aus anderen Ländern.

Zum Beispiel:
•   Alle verlorenen Ausweise und Pässe.
•   Alle gestohlenen Ausweise und Pässe.
Damit alle Polizisten und Polizistinnen Bescheid wissen.
Damit niemand anderes den Kinder-Reise-Pass benutzt.

Wichtig:
Wenn Sie den Kinder-Reise-Pass wieder-finden,
müssen Sie sofort dem Bürger-Amt Bescheid sagen.
Oder wenn eine andere Person
den Kinder-Reise-Pass findet.
Und Ihnen den Kinder-Reise-Pass gibt.
Dann müssen Sie auch sofort zum Bürger-Amt gehen.

Sie müssen dem Bürger-Amt den
Kinder-Reise-Pass zeigen.
Das Bürger-Amt sagt dann der Polizei Bescheid.
Dann löscht die Polizei die Info im Inpol.
Dann haben Sie keine Probleme.
Wenn Sie wieder ins Ausland reisen wollen.

Achtung:
Wenn Sie nicht sofort Bescheid sagen,
bekommen Sie eine Strafe.

Das heißt: Sie müssen Geld bezahlen.

Ich bin im Ausland. Wo muss ich hin?

Sie müssen sofort zur Polizei gehen.
Wenn Sie den Kinder-Reise-Pass
im Ausland verlieren.
Oder der Kinder-Reise-Pass
im Ausland gestohlen wurde.
Die Polizei gibt Ihnen eine Bestätigung.
Die Bestätigung heißt: Verlust-Anzeige.

In der Bestätigung steht:

  • dass Sie den Kinder-Reise-Pass verloren haben.
  • Oder dass der Kinder-Reise-Pass gestohlen wurde.

Wenn Sie den Kinder-Reise-Pass zur Rück-Fahrt
nach Deutschland brauchen, müssen Sie zur
deutschen Vertretung im Ausland gehen.
Zum Beispiel:
Zur deutschen Botschaft.
Sie finden mehr Infos beim Auswärtigen Amt.
Auswärtiges Amt 

Sie müssen die Bestätigung von der Polizei
sofort beim Bürger-Amt zeigen.
Wenn Sie wieder in Deutschland sind.

Muss ich sofort einen neuen Kinder-Reise-Pass beantragen?

Sie müssen sofort einen neuen
Kinder-Reise-Pass beantragen,
wenn das Kind ins Ausland geht.

Oder wenn das Kind über 16 Jahre alt ist.
Dann muss Ihr Kind einen Personal-Ausweis haben.
Oder einen Reise-Pass für Erwachsene.

Was sind die Regeln für Reisen ins Ausland?

Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesen

Wenn Sie in ein anderes Land reisen wollen,
braucht Ihr Kind einen Kinder-Reise-Pass.

Wenn das Kind über 12 Jahre alt ist,
braucht es einen Reise-Pass.
Oder einen Personal-Ausweis.

Achtung:
Das Dokument muss gültig sein.
Prüfen Sie vor der Reise auch,
ob das Foto vom Kind aktuell ist.
Wenn das Foto zu alt ist, ist der
Kinder-Reise-Pass ungültig.

Kleine Kinder wachsen schnell.
Und ihr Gesicht verändert sich.
Deshalb ist das Foto schnell alt.
Zum Beispiel:
Weil das Kind kein Baby mehr ist.
Sondern 5 Jahre alt.
Dann hat es ein anderes Gesicht.

Dann müssen Sie den Kinder-Reise-Pass
erneuern lassen. Oder verlängern.

Bringen Sie ein Foto vom Kind mit.
Das Foto muss bio-me-trisch sein.
Das heißt:
Der Kopf ist gerade.
Das Gesicht ist gut zu sehen.

Dann erneuern wir den Kinder-Reise-Pass.
Oder wir verlängern ihn.

Dann können Sie die Reise machen.
Sie haben dann keine Probleme,
wenn Sie in ein anderes Land reisen.
Weil das Foto aktuell ist.

Achtung:
Jedes Land hat eigene Regeln für Reisen.
Sie bekommen beim Bürger-Amt keine Infos
zu den Regeln in anderen Ländern.

Sie bekommen die Infos nur:

  1. bei Reise-Büros.
  2. bei Botschaften von den Ländern.
    Das sind Vertretungen von anderen Ländern
    in Deutschland.

 

3. beim Auswärtigen Amt
    Auswärtiges Amt