Papiere beglaubigen lassen
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Sie wollen Ihre Papiere beglaubigen lassen?
Beglaubigen
heißt: Wir bestätigen
- dass die Unterschrift echt ist.
- dass das Papier echt ist.
- dass die Kopie echt ist.
Papiere sind zum Beispiel:
- Zeugnisse
- Oder Urkunden
Zum Beglaubigen können Sie ins
Bürger-Amt kommen.
Oder ins Ordnungs-Amt
Oder zur Zulassungs-Stelle Westerndorf Sankt Peter
Sie finden die Adressen unter der Überschrift:
Wo kann ich Papiere beglaubigen lassen?
Was brauche ich für die Beglaubigung?
Sie brauchen für die Beglaubigung:
Das Original vom Papier
- Die Kopie vom Papier
- Ihren Personal Ausweis
Oder Ihren Reise Pass
Was kann ich beglaubigen lassen?
Welche Papiere werden nicht beglaubigt?
Wir beglaubigen Kopien nicht
wenn Seiten vom Original Papier fehlen
- wenn das Original Papier verändert wurde.
- wenn wir den Inhalt vom Original Papier
nicht mit der Kopie vergleichen können - wenn es Papiere aus amtlichen Registern
oder Archiven sind.
Diese Papiere dürfen nur von bestimmten Ämtern
beglaubigt werden.
Amtliche Register sind Listen mit Infos.
Zum Beispiel Infos über Grundstücke und Firmen
Jede Stadt hat diese Listen.
Für jede Liste ist ein anderes Amt zuständig.
Zum Beispiel:
- Das Standes-Amt ist für Geburts-Urkunden zuständig.
- Das Kataster-Amt für Infos über Grundstücke.
Archive gibt es in jeder Stadt.
Dort finden Sie sehr alte Papiere
Zum Beispiel:
Geburts-Urkunden von den Groß-Eltern.
Wir beglaubigen Unterschriften nicht
- wenn auf dem Papier kein Text steht.
- wenn das Papier öffentlich beglaubigt werden muss
Öffentliche Beglaubigungen sind zum Beispiel
Kauf-Verträge für Grundstücke.
Oder Einträge ins Handels-Register - wenn es eine private Willens Erklärung ist.
Zum Beispiel: Ein Testament
Oder die Erlaubnis zur Organ-Entnahme
Bei öffentlichen Beglaubigungen
oder privaten Willens-Erklärungen
muss ein Notar die Unterschrift beglaubigen.
Oder eine Notarin
Was kosten die Beglaubigungen?
- Unterschriften kosten 8 Euro
- Kopien auf Deutsch kosten 5 Euro
- Kopien in einer anderen Sprache kosten 10 Euro.
Ab 2 oder mehr Beglaubigungen
bezahlen Sie nur die Hälfte
Wenn Sie Papiere kopieren wollen
müssen Sie für jede Seite 50 Cent bezahlen.
Wo steht das Gesetz zu Beglaubigungen?
Das Gesetz zur öffentlichen Beglaubigung
ist im Paragraf 129
im Bürgerlichen Gesetz Buch.
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen sieht so aus: §
Wo kann ich Papiere beglaubigen lassen?
Ordnungs-Amt
Königstraße 15
83022 Rosenheim
Das Büro ist im 3. Stock.
Im Zimmer Nummer 3.17
Wichtig:
Sie können zum Beglaubigen auch zur
Zulassungs-Stelle Westerndorf Sankt Peter
Westerndorfer Straße 88
83024 Rosenheim
Zulassungs Stelle Westerndorf Sankt Peter
Oder Sie gehen zum Bürger-Amt
Dort können Sie auch Papiere beglaubigen lassen.
Das ist die Adresse:
Bürger-Amt
Königstraße 15
83022 Rosenheim
Einwohner-Amt-Bürger-Amt
Mehr Infos stehen unter:
Kontakt zum Amt
Kontakt zum Amt
Ordnungs-Amt
Königstraße 15
83022 Rosenheim
Öffnungs-Zeiten:
Montag bis Donnerstag
7:30 bis 13 Uhr
Dienstag und Donnerstag
14 bis 17 Uhr
Sie können auch einen Termin machen.
Dann können Sie zu einer anderen Zeit kommen.
Sie können auch einen Termin machen
Dann können Sie zu einer anderen Zeit kommen.
Telefon:
08 03 1 / 36 51 35 2
oder
08 03 1 / 36 51 35 4
Fax:
08 03 1 / 36 58 89 13 11
Bescheinigungen beantragen
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Sie brauchen eine Bescheinigung
über Ihre angemeldete Wohnung?
Oder fürs Kinder-Geld?
Dann können Sie zu uns ins Amt kommen.
Bei uns bekommen Sie verschiedene Bescheinigungen.
Die Bescheinigungen heißen auch:
Amtliche Bescheinigungen.
Weil es Bescheinigungen vom Amt sind.
Die Infos in den Bescheinigungen
sind aus dem Melde-Register.
Das ist eine Liste mit Infos.
Zum Beispiel:
Wo Sie wohnen.
Oder mit wem Sie verheiratet sind.
Jede Stadt hat so eine Liste.
Mehr Infos über die Bescheinigungen
finden Sie auf den nächsten Seiten.
Welche Bescheinigungen gibt es?
Wie bekomme ich eine Bescheinigung?
Für eine Bescheinigung
- können Sie zu uns ins Amt kommen.
- können Sie einen Antrag schicken.
- kann jemand anderes für Sie ins Amt kommen
Eine Haushaltsbescheinignung bekommen Sie nur im Einwohnermeldeamt.
Wenn Sie uns ins Amt kommen
müssen Sie uns Ihren Personal-Ausweis zeigen.
Oder Ihren Reise-Pass.
Die Adresse vom Amt ist unter der Überschrift:
Wo bekomme ich eine Bescheinigung?
Wenn Sie die Bescheinigung schriftlich beantragen
müssen diese Infos im Antrag sein:
- Ihr Name
- Ihre Adresse
- Die Adresse vom Amt
- Die Art der Bescheinigung
- Ort
- Datum
- Ihre Unterschrift
Bitte schicken Sie auch eine Personal-Ausweis-Kopie.
Wenn Sie nicht selber kommen können
kann eine andere Person kommen.
Dieser Person müssen Sie vertrauen.
Sie müssen es dieser Person schriftlich erlauben.
Diese Erlaubnis heißt: Vollmacht.
Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier erlauben Sie der Person etwas für Sie zu tun.
Sie schreiben den Namen von der Person auf das Papier.
Sie müssen das Papier unterschreiben.
Dann darf die Person für Sie zum Amt gehen.
Die Person muss uns diese Papiere zeigen:
- Die Vollmacht
- Eine Kopie von Ihrem Ausweis
- Den eigenen Ausweis
Was kosten die Bescheinigungen?
5 Euro für eine
- einfache Melde-Bescheinigung.
- erweiterte Melde-Bescheinigung.
- Lebens-Bescheinigung für deutsche
oder ausländische Firmen-Renten.
Firmen-Rente heißt:
Ihre Firma zahlt jeden Monat Geld von Ihrem
Gehalt in eine Renten-Versicherung.
Wenn Sie in Rente gehen bekommen Sie das Geld.
- Lebens-Bescheinigung für eine Versicherung.
- Lebens-Bescheinigung für eine gesetzliche Rente
aus einem Land außerhalb der Europäischen Union.
Es kostet nichts für eine:
- Haushalts-Bescheinigung.
- Lebens-Bescheinigung für die gesetzliche Rente
aus Ländern der Europäischen Union.
Und der Schweiz.
Dies gilt nicht für andere Länder.