Bildung für Menschen aus dem Ausland
Informationen in Leichter Sprache
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Menschen aus dem Ausland sollen Bildung bekommen,
wenn sie in Rosenheim wohnen.
Damit sie:
- alles verstehen.
- überall mitmachen können.
- im Alltag zurecht kommen.
Deshalb gibt es von der Stadt Rosenheim
Hilfen für Menschen aus dem Ausland.
Wir sagen dazu: Bildungs-Angebote.
Das sind zum Beispiel Sprach-Kurse oder Lern-Gruppen.
Sie finden die Bildungs-Angebote bei der
Sozialen Stadt Rosenheim.
Das ist eine Gruppe von Vereinen und Bürger-Häusern.
Die Gruppe ist von der Stadt Rosenheim.
Sie macht Angebote für Menschen aus dem Ausland.
Sie hat eine Internet-Seite mit vielen Infos und Hilfen.
Damit wollen wir den Menschen in Rosenheim helfen.
Zum Beispiel:
Mehr Bildung für Menschen aus dem Ausland.
Soziale Stadt Rosenheim
Wer hilft mir?
Die Soziale Stadt hilft Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Rufen Sie uns an.
Frau Rastinger-Daburger
Telefon:
08 03 1 / 36 52 12 2
Leiter der Sozialen Stadt
Herr Pichlmeier
Telefon:
08 03 1 / 36 52 12 1
Adresse:
Reichenbachstraße 8
83022 Rosenheim
Zimmer Nummer 3
im Erd-Geschoss
E-Mail an die Soziale Stadt
Soziale Stadt Rosenheim
Flüchtlinge, Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen
Informationen in Leichter Sprache
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Flüchtling heißt:
Die Personen mussten aus ihrem Land weggehen.
Weil dort zu viele Gefahren sind.
Beispiel: Krieg.
Sie suchen Schutz in einem anderen Land.
Sie beantragen Asyl.
Das spricht man so: Asühl.
Das heißt:
Sie stellen einen Antrag beim Amt.
Damit sie in Deutschland bleiben dürfen.
Wenn Flüchtlinge Asyl beantragen,
heißen sie: Asyl-Bewerber.
Oder Asyl-Bewerberinnen.
Aktuelle Infos
Städte und Gemeinden
kümmern sich um die Flüchtlinge.
Damit Sie:
- sich wohl fühlen.
- gut zurecht kommen.
- jemanden zum Reden haben.
- Freunde finden.
Hier finden Sie viele Infos.
Damit Sie sich in Rosenheim
gut zurecht finden.
Sie finden mehr Infos im Info-Blatt:
Flüchtlinge vor Ort in die Gesellschaft integrieren
Menschen aus dem Ausland
Viele Menschen mussten aus ihrem Land weg gehen.
Weil dort zu viele Gefahren sind.
Zum Beispiel: Krieg.
Sie suchen Schutz in einem anderen Land.
Die Menschen brauchen Hilfe von den
Menschen aus Rosenheim.
Damit sie in Rosenheim zurecht kommen.
Damit sie sich in Rosenheim wohl fühlen.
Was muss Rosenheim machen?
Die Stadt Rosenheim muss Menschen
aus dem Ausland aufnehmen.
Der König-steiner Schlüssel ist eine Vorgabe.
In der Vorgabe steht, wie viele Menschen
jede Stadt aufnehmen muss.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
muss alle Kinder ohne ihre Eltern aufnehmen.
Wenn sie allein nach Rosenheim kommen.
Wir sagen dazu auch: un-begleitete Kinder.
Das Amt muss ihnen eine Wohnung und Essen geben.
Das Amt muss dafür sorgen, dass die Menschen zum
Jugend-Amt kommen.
Dann kümmert sich das Jugend-Amt um die Menschen.
Fragen und Antworten
Was ist der Unterschied zwischen:
- Asyl-Bewerber oder Asyl-Bewerberin
- Un-begleitete Kinder aus dem Ausland
- Flüchtlinge
- Migranten oder Migrantinnen
Asyl-Bewerber oder Asyl-Bewerberin heißt:
Die Person hat Asyl beantragt.
Aber sie hat noch keine Info bekommen.
Ob sie Asyl bekommt oder nicht.
Un-begleitete Kinder aus dem Ausland.
Das sind Personen unter 18 Jahre.
Die Personen sind ohne Eltern nach Deutschland gekommen.
Flüchtling heißt:
Die Personen mussten aus ihrem Land weggehen.
Weil dort zu viele Gefahren sind.
Zum Beispiel: Krieg.
Migrant oder Migrantin heißt:
Die Person ist frei-willig nach Deutschland gekommen.
Zum Beispiel:
Weil die Person in Deutschland arbeiten will.
Oder weil die Person in Deutschland studieren will.
Wichtig:
Manchmal kommen Personen il-legal nach Deutschland.
Il-legal heißt:
Die Personen kommen ohne Erlaubnis.
Zum Beispiel:
- Mit dem Zug.
- Oder mit dem Auto.
Die Personen haben kein Asyl beantragt.
Wenn die Polizei die Personen findet,
kommen sie zur Bundes-Polizei Rosenheim.
Die Bundes-Polizei schreibt den Namen und
die Adresse von der Person auf.
Dann kommen sie in Erst-Aufnahme-Einrichtungen.
Dann können sie Asyl beantragen.
Wie viele Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen wohnen in Rosenheim?
In Rosenheim wohnen über 300 Asyl-Bewerber
und Asyl-Bewerberinnen.
Sie wohnen jeweils in 2 Zimmern
in großen Häusern.
Die Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen
kommen aus:
- Nigeria
- Afghanistan
- Eritrea
- Syrien
Wo wohnen die Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen in Rosenheim?
Die Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen
wohnen in verschiedenen Häusern.
In jedem Haus:
- gibt es kleine Zimmer.
- leben weniger als 60 Personen.
Bald gibt es auch noch ein anderes Haus.
In dem Haus sollen weniger als 100 Personen wohnen.
Wie viele unbegleitete Kinder wohnen in Rosenheim?
In Rosenheim und in der Umgebung wohnen
fast 40 Personen unter 18 Jahre.
Das Jugend-Amt kümmert sich um die Personen.
Wenn die Personen über 18 Jahre alt sind,
kümmert sich das Sozial-Amt um sie.
Wer hilft den Asyl-Bewerbern und Asyl-Bewerberinnen?
Das Sozial-Amt ist für die Häuser verantwortlich.
In den großen Häusern:
- putzt eine Firma.
- kümmert sich eine Firma um die Sicherheit.
Damit keine Person in Gefahr kommt.
Es gibt auch Haus-Meister.
Sie kümmern sich um Probleme in den Häusern.
Zum Beispiel:
- Wenn etwas kaputt ist.
- Wenn etwas dreckig ist.
Es gibt auch Sozial-Pädagogen.
Die Sozial-Pädagogen sind vom
Diakonischen Werk.
Und von der Caritas.
Die Sozial-Pädagogen helfen den Menschen.
Wenn sie Probleme haben.
Oder Hilfe brauchen.
Welche Hilfen bekommen Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen?
Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen
bekommen verschiedene Hilfen.
Dazu sagen wir auch Leistungen.
Welche Leistungen Sie bekommen,
finden Sie hier:
Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz
Werden die Deutsch-Kurse für Menschen aus dem Ausland bezahlt?
Ja.
Die Stadt Rosenheim bezahlt die Deutsch-Kurse.
Es gibt auch viele frei-willige Helfer und Helferinnen.
Sie machen auch Deutsch-Kurse.
Gibt es besondere Deutsch-Kurse für Menschen unter 18 Jahre?
Ja.
Die Volks-Hoch-Schule Rosenheim macht:
- besondere Deutsch-Kurse.
Die Menschen lernen viel Deutsch in kurzer Zeit.
Damit sie in der Schule alles verstehen.
- normale Deutsch-Kurse.
- viele andere Angebote.
Können die Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen ehren-amtlich arbeiten?
Ja.
Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen
können auch eine ehren-amtliche Arbeit
bekommen.
Zum Beispiel:
Vom Amt.
Oder ehren-amtlichen Einrichtungen.
Zum Beispiel:
- Auf dem Bauhof.
- Oder auf dem Friedhof.
Sie bekommen 1,05 Euro für jede Stunde.
Dürfen die Menschen aus dem Ausland in Deutschland arbeiten?
Hier finden Sie mehr Infos dazu:
Ausländer-Amt
Müssen Kinder oder Jugendliche in den Kinder-Garten oder in die Schule gehen?
Ja.
Ihr Kind muss in den Kinder-Garten gehen
oder in die Schule gehen.
Je nachdem wie alt Ihr Kind ist.
Sie müssen sich dazu beim Amt melden.
Personen zwischen 16 und 21 Jahre müssen zur
Berufs-Schule gehen.
Dazu sagen wir:
Berufs-Schul-Pflicht.
Personen bis 25 Jahre können zur Berufs-Schule gehen.
Die Schule muss für die Personen bis 25 Jahre
eine Begründung schreiben.
Warum die Person die Berufs-Schule machen soll.
Dann kann die Person auch die Berufs-Schule machen.
Die Berufs-Schule dauert 2 Jahre.
Hier finden Sie mehr Infos:
Berufs-Schule
Wie kann ich helfen?
Sie können ehren-amtlich helfen.
Ehren-amtlich heißt:
Sie bekommen dafür kein Geld.
Es gibt verschiedene Wege,
wie Sie helfen können.
Sie können:
- Mit Flüchtlingen zum Amt gehen.
- mit Flüchtlingen einkaufen gehen.
- den Kindern bei den Haus-Aufgaben helfen.
Wenn die Flüchtlinge nach Deutschland kommen,
werden sie auf Krankheiten untersucht.
- mit ihnen etwas machen.
Zum Beispiel: Fußball spielen
Hier finden Infos zum Helfen:
Soziale Stadt Rosenheim
Telefon:
08 03 1 / 36 52 12 2
Falsche Freunde
Achtung:
Manche Menschen tun so,
als ob sie den Flüchtlingen helfen wollen.
Aber in Wirklichkeit wollen sie, dass die Flüchtlinge
schlimme Sachen machen.
Diese Menschen heißen: Islamisten.
Schlimme Sachen sind zum Beispiel:
Die Flüchtlinge sollen andere Menschen töten.
Wenn Sie solche Menschen sehen,
melden Sie das dem Amt.
Das Amt heißt:
Bayrisches Landes-Amt für Verfassungs-Schutz.
Bayerisches Landes-Amt für Verfassungs-Schutz
Kann ich mich mit Krankheiten anstecken?
Die Gefahr ist gering.
Das heißt:
Es ist un-wahrscheinlich,
dass Sie sich mit Krankheiten anstecken.
Dürfen die Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen in Deutschland reisen?
Wenn sie Asyl in Bayern beantragt haben,
müssen sie 3 Monate in Bayern bleiben.
Wenn sie in der Zeit woanders hin wollen,
müssen sie einen Antrag beim Ausländer-Amt stellen.
Dann bekommen sie eine Aufenthalts-Gestattung.
Das ist ein Papier vom Ausländer-Amt.
Damit dürfen sie in Deutschland reisen.
Sind die Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen gefährlich?
Manche Leute sagen:
Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen sind gefährlich.
Das stimmt nicht.
Die Menschen sind nicht gefährlicher
als andere Menschen in Deutschland.
Die Polizei hat 2016 einen Bericht gemacht.
Über das Thema.
Im Bericht steht:
- In Rosenheim gibt es keine gefährlichen Gruppen.
- Die Zahl von Straf-Taten ist nicht höher geworden,
seit die Flüchtlinge in Rosenheim sind. - In Rosenheim gibt es viel Polizei.
Wenn etwas passiert, dann kann die Polizei
schnell helfen.
Sicherheits-Dienst für Häuser von Flüchtlingen
In Rosenheim wohnen fast 400 Asyl-Bewerber
und Asyl-Bewerberinnen.
Sie wohnen in über 50 verschiedenen Häusern.
Wir wissen:
Wenn mehr Menschen in den Häusern wohnen,
gibt es mehr Probleme.
Deshalb gibt es einen Sozial-Dienst.
Und einen Sicherheits-Dienst.
Sie helfen den Menschen.
Wenn sie Probleme haben.
Oder Hilfe brauchen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
vom Sozial-Dienst und Sicherheits-Dienst
- gehen jeden Tag zu den Häusern.
- am Abend zu den Häusern.
- in der Nacht zu den Häusern.
- sind in den Wohnungen,
wenn neue Asyl-Bewerber und
Asyl-Bewerberinnen kommen.
Dann gibt es weniger Probleme.
Hier finden Sie mehr Infos:
Artikel über die Sicherheit.
Artikel über die Betreuung von Flüchtlingen
Spenden
Wir dürfen keine Sach-Spenden nehmen.
Zum Beispiel:
- Kleidung
- Geschirr
- Möbel
Sie können Kleidung bei diesen Einrichtungen abgeben:
Brothaus
Grubholzener Straße 16
Telefon:
0157 / 88 21 10 48
Diakonisches Werk
Sozial-Kaufhaus
Klepperstraße 18
Telefon:
08 03 1 / 28 45 13
Sie können auch Möbel oder Fahrräder abgeben.
Bitte rufen Sie vorher an.
Telefon:
08 03 1 / 28 19 11
Happy Happing
Kinder-Kleider-Börse
Wir nehmen Kleidung in den Größen 50 bis 170.
Alzstraße 16
83026 Rosenheim
Öffnungs-Zeiten:
Dienstag
9 bis 16 Uhr
Sie können mit Frau Begici einen Termin machen.
Dann können Sie zu einer anderen Zeit kommen.
Telefon:
01 60 / 92 90 45 88
Wo stehen die Regeln zu den Asyl-Gesetzen?
Die Regeln zur Kranken-Hilfe stehen im
Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: AsylbLG.
Das Gesetz steht im Paragraf § 4.
Ein Paragraf ist ein Teil in einem Gesetz.
Das Zeichen für Paragraf ist: §.
Die Regeln zum Untersuchen von Flüchtlingen stehen im
Asyl-Verfahrens-Gesetz.
Die Abkürzung ist: AsylVfG.
Das Gesetz steht im Paragraf § 62.
Die Regeln zur Aufnahme-Quote stehen in der
Asyl-Durchführungs-Verordnung.
Die Abkürzung ist: DVAsyl.
Das Gesetz steht im Artikel 7
Absatz 2
Nummer 1.
Die Regeln zum Aufnehmen und Unterbringen
von Asyl-Bewerbern und Asyl-Bewerberinnen
steht im Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz.
Das Gesetz steht im Artikel 6
Absatz 1.
Weitere Informationen
Asyl-Bericht 2017
Integration und Bildung - Bericht 2017
Flüchtlinge vor Ort in die Gesellschaft integrieren!
Hilfen für Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen
Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesen.
Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen
sind Menschen, die einen Antrag beim Amt stellen.
Damit sie in Deutschland bleiben können.
Sie können Hilfen bekommen, wenn sie nach
Deutschland kommen.
Hilfen heißen auch: Leistungen.
Die Leistungen stehen im
Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz.
Leistungen sind zum Beispiel:
- Sach-Leistungen
Zum Beispiel: Kleidung.
- Geld-Leistungen
Mit dem Geld können sie Essen kaufen.
Oder Sachen fürs tägliche Leben. - Gutscheine zum Einkaufen
Zum Beispiel: Für Essen im Supermarkt.
Wann bekomme ich Leistungen?
Sie bekommen Leistungen,
wenn Sie in Deutschland wohnen.
Und 1 von diesen Papieren haben.
Oder Sachen gemacht haben.
Wo stehen die Leistungen und Regeln?
Die Leistungen für Asyl-Bewerber und
Asyl-Bewerberinnen stehen im
Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz.
Die Regeln zum Aufenthalt und zur Duldung
stehen im Aufenthalts-Gesetz.
Die Abkürzung dafür die: AufenthG
Die Paragrafen für die Aufenthalts-Erlaubnis sind:
- Paragraf § 23 Absatz 1
- Paragraf § 24 Absatz 4
- Paragraf § 25 Absatz 5
Der Paragraf für die Duldung ist:
Paragraf § 60 a
Die Regeln zu Anträgen stehen im Asyl-Gesetz.
Die Abkürzung dafür die: AsylG.
Der Paragraf für die Folge-Antrag ist:
Paragraf § 71
Der Paragraf für die Zweit-Antrag ist:
Paragraf § 71 a
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für den Paragraf sieht so aus: §.
Wer hilft mir?
Diese Sach-Bearbeiter und
Sach-Bearbeiterinnen helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Sachgebiets-Leitung
Herr Grandl
Telefon:
08 03 1 / 36 51 47 7
Sach-Bearbeiter und Sach-Bearbeiterinnen
Wer für Sie zuständig ist, hängt ab vom
1. Buchstaben von Ihrem Nachnamen.
Zum Beispiel:
Wenn Ihr Nachname mit A anfängt,
müssen Sie Frau Faderl anrufen.
Sie ist für die Anfangs-Buchstaben
A - H zuständig.
Telefon:
08 03 1 / 36 58 34 8
Wenn Ihr Nachname mit I anfängt,
müssen Sie
Frau Kempf oder
Frau Schatz
anrufen.
Sie sind für die Anfangs-Buchstaben
I - Z zuständig.
Telefon:
08 03 1 / 36 51 48 9