Menschen aus dem Ausland

Bildung für Menschen aus dem Ausland

Informationen in Leichter Sprache
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Menschen aus dem Ausland sollen Bildung bekommen,
wenn sie in Rosenheim wohnen.

Damit sie:

  • alles verstehen.
  • überall mitmachen können.
  • im Alltag zurecht kommen.

Deshalb gibt es von der Stadt Rosenheim
Hilfen für Menschen aus dem Ausland.
Wir sagen dazu: Bildungs-Angebote.

Das sind zum Beispiel Sprach-Kurse oder Lern-Gruppen.
Sie finden die Bildungs-Angebote bei der
Sozialen Stadt Rosenheim.
Das ist eine Gruppe von Vereinen und Bürger-Häusern.
Die Gruppe ist von der Stadt Rosenheim.
Sie macht Angebote für Menschen aus dem Ausland.
Sie hat eine Internet-Seite mit vielen Infos und Hilfen.
Damit wollen wir den Menschen in Rosenheim helfen.
 

Zum Beispiel:
Mehr Bildung für Menschen aus dem Ausland.
Soziale Stadt Rosenheim 

Wer hilft mir?

Die Soziale Stadt hilft Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
 

Rufen Sie uns an.

Frau Rastinger-Daburger
Telefon:
08 03 1 / 36 52 12 2

Leiter der Sozialen Stadt
Herr Pichlmeier
Telefon:
08 03 1 / 36 52 12 1

Adresse:
Reichenbachstraße 8
83022 Rosenheim
Zimmer Nummer 3
im Erd-Geschoss
E-Mail an die Soziale Stadt
Soziale Stadt Rosenheim 

Flüchtlinge, Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen

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Flüchtling heißt:
Die Personen mussten aus ihrem Land weggehen.
Weil dort zu viele Gefahren sind.
Beispiel: Krieg.

Sie suchen Schutz in einem anderen Land.
Sie beantragen Asyl.
Das spricht man so: Asühl.
Das heißt:

Sie stellen einen Antrag beim Amt.
Damit sie in Deutschland bleiben dürfen.
Wenn Flüchtlinge Asyl beantragen,
heißen sie: Asyl-Bewerber.
Oder Asyl-Bewerberinnen.

Aktuelle Infos

Städte und Gemeinden
kümmern sich um die Flüchtlinge.
Damit Sie:

  • sich wohl fühlen.
  • gut zurecht kommen.
  • jemanden zum Reden haben.
  • Freunde finden.

Hier finden Sie viele Infos.
Damit Sie sich in Rosenheim
gut zurecht finden.
Sie finden mehr Infos im Info-Blatt:
Flüchtlinge vor Ort in die Gesellschaft integrieren

  • Integreat ist Englisch.
    Das spricht man so: In-te-grejt.
    Das bedeutet: Alle können mitmachen.
    Menschen aus dem Ausland haben viele Fragen,
    wenn sie nach Deutschland kommen.

    Zum Beispiel:

    • Zu welchen Ämtern muss ich gehen?
    • Wo kann ich Deutsch lernen?
    • Wo bekomme ich Beratung?

    Sie finden diese Infos in der App Integreat.
    App ist Englisch.
    Das spricht man so: Ep.
    Eine App ist ein Programm auf Ihrem Mobil-Telefon.

    Oder auf Ihrem Computer.

  • Sie finden die App auf der Internet-Seite
    von Integreat.
    Oder auf Ihrem Mobil-Telefon:

    • im App Store
      Das heißt:
      Sie können die App direkt auf Ihrem Handy suchen.
      Sie müssen die App kaufen.
      Das Feld zum Kaufen heißt: App Store.
      Store ist Englisch.
      Das spricht man so:
      Stor Store heißt: Laden
    • im Play Store
      Das heißt:
      Sie können die App direkt auf Ihrem Handy suchen.
      Sie müssen die App kaufen.
      Das Feld zum Kaufen heißt:
      Play Store. Play Store ist Englisch.
      Das spricht man so: Pläj Stor
      Play Store heißt:
      Sie können verschiedene Programme kaufen.
      Zum Beispiel: Spiele
      Wenn Sie die App herunter-laden,
      können Sie Integreat auch ohne Internet benutzen.
      Die App gibt es in verschiedenen Sprachen.

     

    Die App hat verschiedene Infos.
    Zum Beispiel:

    • Arbeit und Ausbildung
    • Deutsch lernen
    • Kontakte
    • Mitmachen

    Wenn Sie eine Veranstaltung machen wollen,
    können Sie Werbung dafür in der App machen.
    Hier finden Sie mehr Infos:
    Intgreat

  • Diese App hilft Menschen aus dem Ausland,
    die erst kurz in Deutschland sind.
    Wenn Sie in Deutschland ankommen,
    haben Sie viele Fragen.

    Zum Beispiel:

    • Wie kann ich Asyl beantragen?
    • Wann muss mein Kind in die Schule?
    • Wie bekomme ich eine Erlaubnis zum Arbeiten?
    • Was muss ich tun, wenn ich krank werde?

    Die App hilft Ihnen,
    damit Sie sich zurecht finden.
     

    In der App gibt es auch einen Sprach-Kurs.
    Der Sprach-Kurs ist kostenlos.
    Sie müssen nichts für den Sprach-Kurs bezahlen.

    Die App gibt es in diesen Sprachen:

    • Arabisch
    • Englisch
    • Farsi
    • Französisch
    • Deutsch

    Wenn Sie die App herunter-laden,
    können Sie sie auch ohne Internet benutzen.
    Hier finden Sie mehr Infos: 
    App Ankommen 

  • Wir beraten:

    • erwachsene Menschen aus dem Ausland.
      Die Beratungs-Stelle heißt:
      Migrations-Dienst für erwachsene Zuwanderer.
      Migration bedeutet:
      Jemand zieht in ein anderes Land.
    • junge Menschen aus dem Ausland
      unter 27 Jahre.

    Die Beratungs-Stelle heißt:
    Jugend-Migrations-Dienst
    für Personen unter 27 Jahren.

    Wir helfen Ihnen,
    wenn Sie nach Deutschland kommen.
    Damit Sie alles verstehen.
    Damit Sie sich im täglichen Leben zurecht finden.
    Hier finden Sie mehr Infos:
    Infos für Menschen aus dem Ausland 

  • Eine Mediathek ist eine Internet-Seite mit vielen Infos.
    Zum Beispiel:

    • Dateien
    • Links
    • Programme

    Die Integrations-Mediathek ist für:

    1. Flüchtlinge
    2. Helfer und Helferinnen

    Hier finden Sie mehr Infos:
    Integrations-Mediathek 

  • Achtung:
    Sie müssen sich an die Regeln von den Ämtern halten.
    Dann können Sie Asyl beantragen.
    Wenn Sie sich nicht an die Regeln halten,
    bekommen Sie vielleicht keine Aufenthalts-Erlaubnis.

    Dann dürfen Sie nicht in Deutschland bleiben.
    Dann müssen Sie wieder in Ihr Land zurück gehen.
    Hier finden Sie mehr Infos:
    Info zum Asyl-Verfahren

  • Das Ausländer-Amt hilft bei verschiedenen Themen.

    Zum Beispiel:

    • Aufenthalts-Erlaubnis
      Das heißt:
      Mit der Aufenthalts-Erlaubnis dürfen Sie
      in Deutschland bleiben.
    • Einreise
    • Andere Themen

    Hier finden Sie mehr Infos:
    Ausländer-Amt 

  • Die Stadt-Bibliothek hat eine Asyl-o-thek.
    Das spricht man so: A-sühl-o-thek.
    Das ist eine Mediathek für Asyl-Bewerber.
    Sie finden in der Asylothek zum Beispiel:

    • Sachen zum Deutsch lernen
    • CDs
    • Bücher mit Infos über Deutschland
    • Bücher über die verschiedenen Kulturen.

    Alle Menschen können zur Asylothek kommen.
    Damit sie:

    • Deutsch lernen.
    • überall mitmachen können
      und zurecht kommen.
    • sich über Kulturen austauschen.

    Hier finden Sie mehr Infos:
    Asylothek 

  • Hand in Hand ist eine Internet-Seite zum Helfen.
    Zum Beispiel:
    Sie können auf der Internet-Seite Kleidung verschenken.

    Auf der Platt-Form helfen auch:

    • Ämter
    • Organisationen
    • Vereine
    • andere Menschen aus Rosenheim.

    Hier finden Sie mehr Infos:
    Plattform Hand in Hand

Menschen aus dem Ausland

Viele Menschen mussten aus ihrem Land weg gehen.
Weil dort zu viele Gefahren sind.
Zum Beispiel: Krieg.

 

Sie suchen Schutz in einem anderen Land.
Die Menschen brauchen Hilfe von den
Menschen aus Rosenheim.
Damit sie in Rosenheim zurecht kommen.
Damit sie sich in Rosenheim wohl fühlen.

Was muss Rosenheim machen?

Die Stadt Rosenheim muss Menschen
aus dem Ausland aufnehmen.
Der König-steiner Schlüssel ist eine Vorgabe.
In der Vorgabe steht, wie viele Menschen
jede Stadt aufnehmen muss.

 

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
muss alle Kinder ohne ihre Eltern aufnehmen.
Wenn sie allein nach Rosenheim kommen.
Wir sagen dazu auch: un-begleitete Kinder.

Das Amt muss ihnen eine Wohnung und Essen geben.
Das Amt muss dafür sorgen, dass die Menschen zum
Jugend-Amt kommen.
Dann kümmert sich das Jugend-Amt um die Menschen.

Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen:

  • Asyl-Bewerber oder Asyl-Bewerberin
  • Un-begleitete Kinder aus dem Ausland
  • Flüchtlinge
  • Migranten oder Migrantinnen

Asyl-Bewerber oder Asyl-Bewerberin heißt:
Die Person hat Asyl beantragt.
Aber sie hat noch keine Info bekommen.
Ob sie Asyl bekommt oder nicht.
 

Un-begleitete Kinder aus dem Ausland.
Das sind Personen unter 18 Jahre.
Die Personen sind ohne Eltern nach Deutschland gekommen.
Flüchtling heißt:

Die Personen mussten aus ihrem Land weggehen.
Weil dort zu viele Gefahren sind.
Zum Beispiel: Krieg.
Migrant oder Migrantin heißt:
Die Person ist frei-willig nach Deutschland gekommen.

Zum Beispiel:
Weil die Person in Deutschland arbeiten will.
Oder weil die Person in Deutschland studieren will.

Wichtig:
Manchmal kommen Personen il-legal nach Deutschland.
Il-legal heißt:
Die Personen kommen ohne Erlaubnis.

Zum Beispiel:

  1. Mit dem Zug.
  2. Oder mit dem Auto.

Die Personen haben kein Asyl beantragt.

Wenn die Polizei die Personen findet,
kommen sie zur Bundes-Polizei Rosenheim.
Die Bundes-Polizei schreibt den Namen und
die Adresse von der Person auf.
Dann kommen sie in Erst-Aufnahme-Einrichtungen.
Dann können sie Asyl beantragen.

Wie viele Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen wohnen in Rosenheim?

In Rosenheim wohnen über 300 Asyl-Bewerber
und Asyl-Bewerberinnen.
Sie wohnen jeweils in 2 Zimmern
in großen Häusern.

Die Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen
kommen aus:

  • Nigeria
  • Afghanistan
  • Eritrea
  • Syrien

Wo wohnen die Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen in Rosenheim?

Die Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen
wohnen in verschiedenen Häusern.
In jedem Haus:

  1. gibt es kleine Zimmer.
  2. leben weniger als 60 Personen.

Bald gibt es auch noch ein anderes Haus.
In dem Haus sollen weniger als 100 Personen wohnen.

Wie viele unbegleitete Kinder wohnen in Rosenheim?

In Rosenheim und in der Umgebung wohnen
fast 40 Personen unter 18 Jahre.

Das Jugend-Amt kümmert sich um die Personen.
Wenn die Personen über 18 Jahre alt sind,
kümmert sich das Sozial-Amt um sie.

Wer hilft den Asyl-Bewerbern und Asyl-Bewerberinnen?

Das Sozial-Amt ist für die Häuser verantwortlich.
In den großen Häusern:

  1. putzt eine Firma.
  2. kümmert sich eine Firma um die Sicherheit.
    Damit keine Person in Gefahr kommt.

Es gibt auch Haus-Meister.
Sie kümmern sich um Probleme in den Häusern.
Zum Beispiel:

  1. Wenn etwas kaputt ist.
  2. Wenn etwas dreckig ist.

Es gibt auch Sozial-Pädagogen.
Die Sozial-Pädagogen sind vom
Diakonischen Werk.
Und von der Caritas.
Die Sozial-Pädagogen helfen den Menschen.
Wenn sie Probleme haben.
Oder Hilfe brauchen.

Welche Hilfen bekommen Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen?

Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen
bekommen verschiedene Hilfen.
Dazu sagen wir auch Leistungen.
Welche Leistungen Sie bekommen,
finden Sie hier: 
Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz 

Werden die Deutsch-Kurse für Menschen aus dem Ausland bezahlt?

Ja.
Die Stadt Rosenheim bezahlt die Deutsch-Kurse.
Es gibt auch viele frei-willige Helfer und Helferinnen.
Sie machen auch Deutsch-Kurse.

Gibt es besondere Deutsch-Kurse für Menschen unter 18 Jahre?

Ja.
Die Volks-Hoch-Schule Rosenheim macht:

  • besondere Deutsch-Kurse.
    Die Menschen lernen viel Deutsch in kurzer Zeit.
    Damit sie in der Schule alles verstehen.
  • normale Deutsch-Kurse.
  • viele andere Angebote.

Können die Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen ehren-amtlich arbeiten?

Ja.
Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen
können auch eine ehren-amtliche Arbeit
bekommen.

Zum Beispiel:
Vom Amt.
Oder ehren-amtlichen Einrichtungen.
Zum Beispiel:

  • Auf dem Bauhof.
  • Oder auf dem Friedhof.

Sie bekommen 1,05 Euro für jede Stunde.

Dürfen die Menschen aus dem Ausland in Deutschland arbeiten?

Hier finden Sie mehr Infos dazu:
Ausländer-Amt

Müssen Kinder oder Jugendliche in den Kinder-Garten oder in die Schule gehen?

Ja.
Ihr Kind muss in den Kinder-Garten gehen
oder in die Schule gehen.
Je nachdem wie alt Ihr Kind ist.
Sie müssen sich dazu beim Amt melden.

Personen zwischen 16 und 21 Jahre müssen zur
Berufs-Schule gehen.
Dazu sagen wir:
Berufs-Schul-Pflicht.
Personen bis 25 Jahre können zur Berufs-Schule gehen.

Die Schule muss für die Personen bis 25 Jahre
eine Begründung schreiben.
Warum die Person die Berufs-Schule machen soll.
Dann kann die Person auch die Berufs-Schule machen.
Die Berufs-Schule dauert 2 Jahre.
Hier finden Sie mehr Infos:
Berufs-Schule 

Wie kann ich helfen?

Sie können ehren-amtlich helfen.
Ehren-amtlich heißt:
Sie bekommen dafür kein Geld.
Es gibt verschiedene Wege,
wie Sie helfen können.
Sie können:

  • Mit Flüchtlingen zum Amt gehen.
  • mit Flüchtlingen einkaufen gehen.
  • den Kindern bei den Haus-Aufgaben helfen.

Wenn die Flüchtlinge nach Deutschland kommen,
werden sie auf Krankheiten untersucht.

  • mit ihnen etwas machen.
    Zum Beispiel: Fußball spielen

Hier finden Infos zum Helfen:
Soziale Stadt Rosenheim 

Telefon:
08 03 1 / 36 52 12 2

Falsche Freunde

Achtung:
Manche Menschen tun so,
als ob sie den Flüchtlingen helfen wollen.
Aber in Wirklichkeit wollen sie, dass die Flüchtlinge
schlimme Sachen machen.
Diese Menschen heißen: Islamisten.
Schlimme Sachen sind zum Beispiel:
Die Flüchtlinge sollen andere Menschen töten.

Wenn Sie solche Menschen sehen,
melden Sie das dem Amt.
Das Amt heißt:
Bayrisches Landes-Amt für Verfassungs-Schutz.
Bayerisches Landes-Amt für Verfassungs-Schutz 
 

Kann ich mich mit Krankheiten anstecken?

Die Gefahr ist gering.
Das heißt:
Es ist un-wahrscheinlich,
dass Sie sich mit Krankheiten anstecken.

Dürfen die Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen in Deutschland reisen?

Wenn sie Asyl in Bayern beantragt haben,
müssen sie 3 Monate in Bayern bleiben.
Wenn sie in der Zeit woanders hin wollen,
müssen sie einen Antrag beim Ausländer-Amt stellen.

Dann bekommen sie eine Aufenthalts-Gestattung.
Das ist ein Papier vom Ausländer-Amt.
Damit dürfen sie in Deutschland reisen.

Sind die Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen gefährlich?

Manche Leute sagen:
Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen sind gefährlich.
Das stimmt nicht.
Die Menschen sind nicht gefährlicher
als andere Menschen in Deutschland.
Die Polizei hat 2016 einen Bericht gemacht.
Über das Thema.

Im Bericht steht:

  • In Rosenheim gibt es keine gefährlichen Gruppen.
  • Die Zahl von Straf-Taten ist nicht höher geworden,
    seit die Flüchtlinge in Rosenheim sind.
  • In Rosenheim gibt es viel Polizei.
    Wenn etwas passiert, dann kann die Polizei
    schnell helfen.

Sicherheits-Dienst für Häuser von Flüchtlingen

In Rosenheim wohnen fast 400 Asyl-Bewerber
und Asyl-Bewerberinnen. 
Sie wohnen in über 50 verschiedenen Häusern.

 

Wir wissen:  
Wenn mehr Menschen in den Häusern wohnen,
gibt es mehr Probleme. 
Deshalb gibt es einen Sozial-Dienst. 
Und einen Sicherheits-Dienst. 
Sie helfen den Menschen. 
Wenn sie Probleme haben. 
Oder Hilfe brauchen. 

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen 
vom Sozial-Dienst und Sicherheits-Dienst

  • gehen jeden Tag zu den Häusern.
  • am Abend zu den Häusern.
  • in der Nacht zu den Häusern.
  • sind in den Wohnungen,
    wenn neue Asyl-Bewerber und
    Asyl-Bewerberinnen kommen.

Dann gibt es weniger Probleme.

Hier finden Sie mehr Infos:
Artikel über die Sicherheit.
Artikel über die Betreuung von Flüchtlingen 

Spenden

Wir dürfen keine Sach-Spenden nehmen.

Zum Beispiel:

  • Kleidung
  • Geschirr
  • Möbel

Sie können Kleidung bei diesen Einrichtungen abgeben:
Brothaus
Grubholzener Straße 16
Telefon:
0157 / 88 21 10 48

Diakonisches Werk
Sozial-Kaufhaus
Klepperstraße 18
Telefon:
08 03 1 / 28 45 13
Sie können auch Möbel oder Fahrräder abgeben.

Bitte rufen Sie vorher an.
Telefon:
08 03 1 / 28 19 11

Happy Happing
Kinder-Kleider-Börse
Wir nehmen Kleidung in den Größen 50 bis 170.
Alzstraße 16
83026 Rosenheim

Öffnungs-Zeiten:
Dienstag
9 bis 16 Uhr

Sie können mit Frau Begici einen Termin machen.
Dann können Sie zu einer anderen Zeit kommen.
Telefon:
01 60 / 92 90 45 88

Wo stehen die Regeln zu den Asyl-Gesetzen?

Die Regeln zur Kranken-Hilfe stehen im
Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: AsylbLG.

 

Das Gesetz steht im Paragraf § 4.
Ein Paragraf ist ein Teil in einem Gesetz.
Das Zeichen für Paragraf ist: §.

Die Regeln zum Untersuchen von Flüchtlingen stehen im
Asyl-Verfahrens-Gesetz.
Die Abkürzung ist: AsylVfG.
Das Gesetz steht im Paragraf § 62.

Die Regeln zur Aufnahme-Quote stehen in der
Asyl-Durchführungs-Verordnung.
Die Abkürzung ist: DVAsyl.
Das Gesetz steht im Artikel 7
Absatz 2
Nummer 1.

 

Die Regeln zum Aufnehmen und Unterbringen
von Asyl-Bewerbern und Asyl-Bewerberinnen
steht im Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz.
Das Gesetz steht im Artikel 6
Absatz 1.

Hilfen für Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen

Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesen. 

Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen
sind Menschen, die einen Antrag beim Amt stellen.
Damit sie in Deutschland bleiben können.
Sie können Hilfen bekommen, wenn sie nach
Deutschland kommen.
Hilfen heißen auch: Leistungen.

Die Leistungen stehen im
Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz.

Leistungen sind zum Beispiel:

  • Sach-Leistungen
    Zum Beispiel: Kleidung.
  • Geld-Leistungen
    Mit dem Geld können sie Essen kaufen.
    Oder Sachen fürs tägliche Leben.
  • Gutscheine zum Einkaufen
    Zum Beispiel: Für Essen im Supermarkt.

Wann bekomme ich Leistungen?

Sie bekommen Leistungen,
wenn Sie in Deutschland wohnen.
Und 1 von diesen Papieren haben.
Oder Sachen gemacht haben.

  • Wenn Sie einen Antrag auf Asyl gestellt haben,
    bekommen Sie die Aufenthalts-Gestattung.
    Das ist ein Papier vom Ausländer-Amt.
    Auf dem Papier steht:
    Sie dürfen in Deutschland bleiben.

  • Sie wollen mit dem Flugzeug
    nach Deutschland kommen.
    Aber Sie haben keine Erlaubnis,
    damit Sie nach Deutschland kommen dürfen.
    Oder Sie warten auf die Erlaubnis,
    damit Sie nach Deutschland kommen dürfen.

  •  

    Sie haben eine Aufenthalts-Erlaubnis bekommen.
    Das heißt: Sie dürfen in Deutschland bleiben.

  • Duldung heißt:
    Sie haben keine Aufenthalts-Erlaubnis
    bekommen.
    Aber Sie dürfen noch in Deutschland bleiben.
    Das Papier heißt auch:
    Bescheinigung für die Aussetzung
    einer Abschiebung.

  • Manchmal müssen Sie in Ihr Land zurück gehen.

    • Weil Sie ohne Erlaubnis gekommen sind.
    • Weil Sie keine Aufenthalts-Erlaubnis
      bekommen.
    • Weil die Aufenthalts-Erlaubnis
      mehr gültig ist.

    Dann bekommen Sie eine Abschiebungs-Androhung.
    Das ist ein Papier.
    In dem Papier steht:
    Sie müssen wieder in ihr Land zurück gehen:
    Sie bekommen Leistungen, bis Sie in Ihr Land zurück gehen.

  • Sie bekommen auch Leistungen,
    wenn eine andere Person das Papier hat.
    Oder die Sache gemacht hat.
    Zum Beispiel:

    • Ihr Ehe-Mann oder Ihre Ehe-Frau
    • Ihr Vater oder Ihre Mutter

    Wichtig:
    Sie müssen unter 18 Jahre alt sein,
    damit Sie die Leistungen bekommen.

  • Sie bekommen Leistungen,
    wenn Sie einen Folge-Antrag gestellt haben.
    Oder einen Zweit-Antrag.
     

    Folge-Antrag heißt:
    Sie haben in Deutschland Asyl beantragt.
    Ihr 1. Antrag auf Asyl wurde abgelehnt.
    Sie stellen nochmal einen Antrag auf Asyl.
    Zweit-Antrag heißt:
    Sie haben in einem anderen Land einen
    Antrag auf Asyl gestellt.

    Aber Sie haben dort kein Asyl bekommen.
    Jetzt stellen Sie einen Antrag in Deutschland.
    Der Antrag heißt dann: Zweit-Antrag.

Wo stehen die Leistungen und Regeln?

Die Leistungen für Asyl-Bewerber und
Asyl-Bewerberinnen stehen im
Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz.
Die Regeln zum Aufenthalt und zur Duldung
stehen im Aufenthalts-Gesetz.
Die Abkürzung dafür die: AufenthG
Die Paragrafen für die Aufenthalts-Erlaubnis sind:

  • Paragraf § 23 Absatz 1
  • Paragraf § 24 Absatz 4
  • Paragraf § 25 Absatz 5

Der Paragraf für die Duldung ist:
Paragraf § 60 a

Die Regeln zu Anträgen stehen im Asyl-Gesetz.
Die Abkürzung dafür die: AsylG.
Der Paragraf für die Folge-Antrag ist:
Paragraf § 71
Der Paragraf für die Zweit-Antrag ist:
Paragraf § 71 a
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für den Paragraf sieht so aus: §.

Wer hilft mir?

Diese Sach-Bearbeiter und
Sach-Bearbeiterinnen helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Sachgebiets-Leitung
Herr Grandl
Telefon:
08 03 1 / 36 51 47 7

Sach-Bearbeiter und Sach-Bearbeiterinnen
Wer für Sie zuständig ist, hängt ab vom
1. Buchstaben von Ihrem Nachnamen.
Zum Beispiel:
Wenn Ihr Nachname mit A anfängt,
müssen Sie Frau Faderl anrufen.
Sie ist für die Anfangs-Buchstaben
A - H zuständig.
Telefon:
08 03 1 / 36 58 34 8

Wenn Ihr Nachname mit anfängt,
müssen Sie
Frau Kempf oder
Frau Schatz 
anrufen.
Sie sind für die Anfangs-Buchstaben
I - Z zuständig. 
Telefon:
08 03 1 / 36 51 48 9