Menschen mit Behinderung

Arbeits-Gruppen

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Menschen mit Behinderung sollen
überall mitmachen.
Sie sollen Hilfen bekommen.
Damit sie alles verstehen.
Und alleine zurecht kommen.
Es gibt eine Teilhabe-Konferenz in Rosenheim.
Eine Konferenz ist ein Treffen mit Fach-Leuten.
Auf der Teilhabe-Konferenz werden Themen besprochen:

Zum Beispiel:

  • Wie Menschen mit Behinderung arbeiten können.
  • Wie Menschen mit Behinderung wohnen können.

Die Menschen haben auf der Konferenz entschieden:
Wir machen Arbeits-Gruppen für verschiedene Themen.
Die Arbeits-Gruppen sollen zusammen arbeiten.
Sie sollen überlegen:

  • Wie können wir Menschen mit Behinderung helfen?
  • Was müssen wir dafür machen?

Jeder kann zu den Arbeits-Gruppen kommen.
Jeder kann mitmachen.
Nach 1 Jahr gibt es eine 2. Teilhabe-Konferenz.
Dann zeigen die Arbeits-Gruppen ihre Ergebnisse.

Die Arbeits-Gruppen sind:

  • Die Arbeits-Gruppe Arbeit arbeitet zusammen
    mit der Arbeits-Gruppe Freizeit.
    Und dem Land-Kreis Rosenheim.
    Menschen mit Behinderung haben  
    Probleme beim Arbeiten.

    Zum Beispiel:

    • Weil sie wenig sehen können.
    • Weil sie wenig hören können.
    • Weil sie im Roll-Stuhl sitzen.

    Die Arbeits-Gruppe überlegt sich,
    wie man Menschen mit Behinderung helfen kann.
    Damit sie keine Probleme mehr haben.

  • Die Arbeits-Gruppe Freizeit arbeitet zusammen
    mit der Arbeits-Gruppe Arbeit.
    Und dem Land-Kreis Rosenheim.  
    Menschen mit Behinderung  
    haben Probleme in der Freizeit.

    Die Arbeits-Gruppe Freizeit arbeitet zusammen
    mit der Arbeits-Gruppe Arbeit.
    Und dem Land-Kreis Rosenheim.  
    Menschen mit Behinderung  
    haben Probleme in der Freizeit.

    Zum Beispiel:
    Die Sport-Vereine sollen mehr Sport-Kurse
    machen für Menschen mit Behinderung.

  • Jedes Kind soll teilnehmen können.
    Zum Beispiel im Kinder-Garten.
    Kinder mit Behinderung brauchen Hilfen.
    Damit sie alles verstehen können.
    Damit sie überall mitmachen können.
    Die Arbeits-Gruppe überlegt sich,
    wie man Kindern mit Behinderung helfen kann.
    Damit die Kinder im Kinder-Garten zurecht kommen

  •  

    Alle Kinder sollen in der Schule zurecht kommen.
    Manchmal brauchen Kinder mit Behinderung
    besondere Hilfen.
    Damit sie überall mitmachen können.
    Die Arbeits-Gruppe überlegt sich,  
    wie man Kindern mit Behinderung helfen kann.
    Damit die Kinder in der Schule besser zurecht kommen.

  • Menschen mit Behinderung brauchen
    Hilfen beim Wohnen.

    Es gibt für sie auch besondere Wohnungen.
    Zum Beispiel:  
    Wohnungen ohne Treppen.

    Es gibt aber oft Probleme:

    • Weil es nicht genug Wohnungen gibt.
    • Weil die Wohnungen zu teuer sind.
    • Weil die Menschen nicht umziehen wollen.

    Zum Beispiel:
    Die neue Wohnung ist weit weg
    vom alten Wohn-Ort.

    Die Arbeits-Gruppe überlegt sich,
    wie man Menschen mit Behinderung helfen kann.
    Damit die Menschen eine gute Wohnung bekommen.

  • Menschen mit Behinderung haben oft Probleme,
    wenn sie draußen im Verkehr sind.
    Zum Beispiel:

    1. Die Geh-Wege sind zu hoch für Menschen im Roll-Stuhl.

    2. Die Straßen haben keine Markierung
        für blinde Menschen.

    Die Arbeits-Gruppe überlegt sich,
    wie man Menschen mit Behinderung helfen kann.
    Damit sie besser im Verkehr zurecht kommen.

    Hier finden Sie mehr Infos:
    Teilhabe-Plan

Behinderten-Beauftragte

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Es gibt in Rosenheim eine Behinderten-Beauftragte.
Sie hilft Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel:

  • Wenn sie Fragen zum Wohnen haben.
    Oder zum Arbeiten.
  • Sie hilft der Familie und den Freunden.
    Wenn sie Fragen haben.
  • Sie setzt sich in der Politik ein.
    Für Menschen mit Behinderung.

Damit sie alles verstehen.
Damit sie überall mitmachen können.
Damit sie im Alltag zurecht kommen.

Wer hilft mir?

Wir helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Behinderten-Beauftragte:
Frau Mayer
Sprech-Stunde:
Jeden Dienstag
14 bis 17 Uhr

Achtung:
Manchmal gibt es lange Warte-Zeiten.
Oder Frau Mayer ist nicht im Büro.

Machen Sie deshalb einen Termin.
Dann ist Frau Mayer im Büro.
Dann müssen Sie nicht lange warten.

Telefon:
08 03 1 / 36 51 08 0
E-Mail an Frau Mayer

Ansprech-Partnerin im Sozial-Amt:
Frau Mörtl
Telefon:
08 03 1 / 36 51 46 1

Hilfe für hör-geschädigte Menschen

Hör-geschädigt heißt: 
Sie hören schlecht. 
Oder Sie hören nichts. 
Es gibt viele hör-geschädigte Menschen
in Deutschland. 
Die Menschen brauchen manchmal Hilfe. 

Zum Beispiel im Amt. 
Oder beim Arzt. 
Wir helfen Ihnen.

Zum Beispiel: 
Wenn eine Person mit Ihnen zum Amt gehen soll.
Damit sie Ihre Gebärden-Sprache übersetzt. 

Wer hilft mir?

Der Hör-geschädigten-Verein Rosenheim e. V.
e.V. heißt: eingetragener Verein

Wir helfen Ihnen. 
Wenn Sie Fragen haben. 
Oder Hilfe brauchen. 
 

Die Adresse vom Verein ist:  
Hör-geschädigten-Verein Rosenheim e. V.
Postfach 10 08 14 
83008 Rosenheim  
E-Mail an den Verein

Hier finden Sie viele Infos über das Thema:
Internet-Seite Taubenschlag

Hilfe für seh-behinderte und blinde Menschen

Seh-behindert heißt: 
Sie sehen schlecht. 
Blind heißt: 
Sie sehen nichts. 
Manchmal brauchen Sie Hilfe. 

  • Weil Sie seh-behindert sind.
    Oder weil Sie blind sind.
  • Weil jemand in Ihrer Familie seh-behindert ist.
    Oder blind.

 

Oder Sie haben Fragen.
Zum Beispiel: 

  • Wo bekomme ich Infos?
  • Wer kann mir helfen?
  • Welche Hilfen kann ich beantragen?
    Zum Beispiel: Blinden-Geld

Wer hilft mir?

Bayerischer Blinden und Seh-Behinderten-Verbund e.V.
e.V. heißt: eingetragener Verein.
Die Abkürzung vom Verein ist: BBSB.

Der Verein hilft Ihnen.
Zum Beispiel: 

  • Damit Sie sich zurecht finden.
  • Damit Sie arbeiten können.
  • Damit Sie Hilfen bekommen.
  • Damit Sie überall mitmachen können.

Adresse: 
Bayerischer Blinden und
Seh-Behinderten-Verbund e.V.
Arnulfstraße 22 
80335 München 
Bayerischer Blinden und  Seh-Behinderten-Verbund e.V. 

Telefon: 
08 9 / 55 98 80 

E-Mail an den Verein 

BBSB Beratungs-Stelle in Rosenheim 
Luitpoldstraße 5 
83022 Rosenheim 
Internet-Seite von der Beratungs-Stelle

Telefon:  
08 03 1 / 32 55 5

Fax: 
08 03 1 / 32 68 8

Wo kann ich Hilfen beantragen?

Sie können Hilfen beantragen beim 
Zentrum Bayern Familie und Soziales. 
Hilfen sind zum Beispiel:

  • Blinden-Geld
  • oder Blinden-Hilfe.

 

Das ist eine Hilfe vom Amt. 
Sie bekommen Geld vom Amt. 
Dann können Sie Sachen kaufen. 
Damit Sie sich besser zurecht finden. 
Hier finden Sie mehr Infos: 
Infos zu Hilfen

Infos zum Schwer-Behinderten-Verfahren

Sie brauchen einen Schwer-Behinderten-Ausweis?
Zum Beispiel:  
Weil Sie eine Behinderung haben. 
Oder weil Sie längere Zeit krank sind. 

 

Dann müssen Sie einen Antrag stellen. 
Der Antrag heißt: 
Antrag auf Feststellung einer Behinderung. 
Sie bekommen den Antrag beim 
Zentrum Bayern Familie und Soziales. 
Die Abkürzung dafür ist: ZBFS 
Beim Antrag wird der Grad der Behinderung
festgestellt. Die Abkürzung dafür ist: GdB 

Sie bekommen den Schwer-Behinderten-Ausweis,  
wenn der GdB wenigstens 50 ist.

Achtung: 
Viele Menschen stellen den Antrag. 
Deshalb müssen Sie lange warten.  
Manchmal dauert das Bearbeiten 3 Monate. 

Das Bearbeiten vom Antrag heißt:
Schwer-Behinderten-Verfahren.

So geht das Schwer-Behinderten-Verfahren

  • Ihr Haus-Arzt oder Ihre Haus-Ärztin
    schreibt einen Bericht über Ihre Krankheit.
    Dann schickt er oder sie den Bericht an das ZBFS.
  • Das ZBFS prüft, ob alle Berichte da sind.
    Oder ob noch Berichte fehlen.
  • Dann schickt das ZBFS die Berichte
    zum Ärztlichen Dienst.

Der Ärztliche Dienst entscheidet:

  • Ob der Grad der Behinderung
    festgestellt werden kann.
  • Oder ob Sie nochmal
    untersucht werden müssen.
  • Wenn Sie untersucht werden müssen,
    bekommen Sie einen Termin zur Untersuchung.
  • Nach der Untersuchung schlägt der Ärztliche Dienst
    eine Entscheidung vor:
    Ob Ihr Antrag genehmigt werden kann.
    Oder ob Ihr Antrag abgelehnt werden soll.
  • Dann entscheidet das ZBFS über Ihren Antrag.

Hier finden Sie mehr Infos zum  
Schwer-Behinderten-Ausweis:
Schwer-Behinderten-Ausweis

Tipps zum Antrag stellen

Wir geben Ihnen verschiedene Tipps:
Damit Sie den Antrag besser stellen können.
Damit Sie schneller eine Entscheidung bekommen.

  • Füllen Sie den Antrag im Internet aus.
    Wenn Sie den Antrag ausgefüllt haben,
    können Sie ihn direkt im Internet beim ZBFS einreichen.
    Sie müssen den Antrag nicht ausdrucken.
    Sie müssen den Antrag nicht unterschreiben.
    Hier finden Sie den Antrag.  
    Antrag

  • Im Antrag gibt es verschiedene Fragen.

    1. Sie müssen alle Fragen beantworten.
    2. Sie müssen die Fragen genau beantworten.

    Dann kann das ZBFS alle wichtigen Papiere beantragen.
    Zum Beispiel: Berichte vom Krankenhaus. 

  • Seit 2013 gibt es den  
    neuen Schwer-Behinderten-Ausweis.

    Der Ausweis ist jetzt eine Plastik-Karte.
    Wenn Sie den neuen Ausweis beantragen, 
    müssen Sie uns ein Pass-Foto von Ihnen geben.
    Das Pass-Foto muss aktuell sein.
    Es darf nicht alt sein.
    Das Foto muss diese Maße haben:

    • 35 Milli-Meter breit
    • 45 Milli-Meter lang
  • Sagen Sie Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin,

    1. dass Sie einen Antrag auf
      Schwer-Behinderung stellen.
    2. warum Sie den Antrag stellen.

    Wenn der Arzt oder die Ärztin Bescheid weiß,
    kann er oder sie Ihnen besser helfen.

    Er oder sie kann Ihre Krankheit genau beschreiben.
    Und den Bericht sofort an das ZBFS schicken.
    Wenn Sie Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin  
    nicht Bescheid sagen, bekommt das ZBFS den
    Bericht später.
    Dann müssen Sie länger auf eine Entscheidung warten.
    Manchmal müssen Sie mehrere Wochen warten.
    Oder Monate.

  • Wenn Sie Unterlagen vom Arzt oder
    von der Ärztin haben, können Sie die
    Unterlagen mit dem Antrag schicken.
    Die Original-Unterlagen schickt Ihnen
    das ZBFS zurück. 
    Die Kopien behält das ZBFS.
    Wichtig:
    Sie müssen uns keine Röntgen-Bilder schicken.

  • Manchmal reichen die Unterlagen nicht aus,
    damit das ZBFS über den Antrag entscheiden
    kann.
    Sie müssen dann nochmal zum Arzt gehen.
    Oder zur Ärztin.

    Der Arzt oder die Ärztin macht dann  
    noch eine Untersuchung.
    Die Untersuchung heißt:  
    Versorgungs-Ärztliche Untersuchung.
    Das Verfahren dauert dann 3 Monate länger.

    Wichtig:
    Das Verfahren dauert kürzer wenn:

    • Ihre Papiere vollständig sind.
    • wir alle wichtigen Infos von Ihnen haben.
    • die Berichte vollständig sind.
    • die Krankheit genau erklärt ist.

    Dann müssen Sie nicht untersucht werden.
    Dann geht das Verfahren schneller.

  • Manchmal werden Sie woanders behandelt.
    Zum Beispiel im Krankenhaus.

    Sie müssen das dem ZBFS sofort sagen.
    Das ZBFS nimmt dann das Ergebnis  
    von der Behandlung in das Verfahren.
    Dann müssen Sie nicht nochmal untersucht
    werden.

Wie bekomme ich einen neuen Schwer-Behinderten-Ausweis?

Wenn Sie den neuen Ausweis beantragen, 
müssen Sie uns ein Pass-Foto von Ihnen geben.
Das Pass-Foto muss aktuell sein.
Es darf nicht alt sein.

Wie bekomme ich einen fertigen Schwer-Behinderten-Ausweis?

Das ZBFS schickt Ihnen den Ausweis mit der Post.
Sie müssen nicht mehr zum Amt gehen,
damit Sie den Ausweis bekommen.

Was mache ich mit dem alten Schwer-Behinderten-Ausweis?

Auf dem alten Ausweis steht ein Ablauf-Datum.
Sie können den alten Ausweis  
bis zum Ablauf-Datum benutzen.

Danach müssen Sie den neuen Ausweis beantragen.
Sie können den Ausweis nicht verlängern.
Oder Ihren alten Ausweis ändern.
Wenn etwas beim Ausweis geändert werden soll,
bekommen Sie vom ZBFS einen neuen Ausweis.

Zum Beispiel:
Wenn sich Ihr Grad der Behinderung ändert.
Oder wenn sich Ihre Adresse ändert.

Wichtig:
Sie müssen uns nur 1 Mal ein Pass-Foto schicken.
Wir speichern Ihr Foto im Computer.
Sie müssen uns nicht noch einmal  
ein Pass-Foto schicken. 

Das neue Bei-Blatt mit Wert-Marke

Seit 2013 gibt es ein  
neues Bei-Blatt mit Wert-Marke.
Sie können mit dem Bei-Blatt kostenlos.
1. mit dem Bus fahren.

2. mit der Bahn fahren

Sie können die alten Bei-Blätter
bis zum Ablauf-Datum nutzen.
Danach bekommen Sie das neue Bei-Blatt.
Das neue Bei-Blatt hat die gleiche Größe
wie der Schwer-Behinderten-Ausweis.

Wichtig:
Das Bei-Blatt ist aus Papier.
Nicht aus Plastik.

Wer hilft mir?

Diese Mitarbeiterinnen helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Frau Schwarzfischer
Telefon:
08 03 1 / 36 51 50 7

Frau Ludwig
Telefon:
08 03 1 / 36 51 50 6

Sach-Gebiets-Leitung
Frau Pawelka
Telefon:
08 03 1 / 36 51 50 5

Menschen mit Behinderung

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Manchmal brauchen Menschen mit Behinderung Hilfen.
Damit sie

  • überall mitmachen können.
  • im Alltag zurecht kommen.
  • alles verstehen können.

Auf unseren Internet-Seiten finden Sie Infos.
Zum Beispiel:

  • Wenn Sie im Roll-Stuhl sitzen.
  • Wenn Sie blind sind
  • Wenn Sie taub sind.
  • Wenn Sie einen
    Schwer-Behinderten-Ausweis wollen.

Wir helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Schwer-Behinderten-Ausweis

Informationen in Leichter Sprache
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Sie brauchen einen Schwer-Behinderten-Ausweis?
Zum Beispiel:
Weil Sie eine Behinderung haben.
Oder weil Sie längere Zeit krank sind.

Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt:
Antrag auf Feststellung einer Behinderung.

Beim Antrag wird der Grad der Behinderung festgestellt.
Die Abkürzung dafür ist: GdB.

Sie bekommen den Schwer-Behinderten-Ausweis,
wenn der GdB wenigstens 50 ist.
Mit dem Ausweis bekommen Sie Hilfen.
Damit Sie keine Nachteile haben.
Damit Sie überall mitmachen können.

Zum Beispiel:
Sie können kostenlos mit Bus und Bahn fahren.
Sie müssen nichts für die Fahr-Karte bezahlen.
Zum Beispiel:
Wenn Sie sich schlecht bewegen können.
Oder wenn Sie blind sind.
Und wenn Sie Hilfe brauchen.

Wo bekomme ich Infos zum Schwer-Behinderten-Ausweis?

1. Beim Amt

 Sie können dort auch:

  • den Antrag für den Schwer-Behinderten-Ausweis
    bekommen.
  • den Antrag abgeben.
  • Infos zum Schwer-Behinderten-Recht bekommen.

2. Beim Zentrum Bayern Familie und Soziales
Die Abkürzung dafür ist: ZBFS
ZBFS

Wo stehen die Regeln dazu?

Die Regeln für Menschen mit Behinderung
stehen im Sozial-Gesetz-Buch.
Im 9. Buch.
Die Abkürzung ist: SGB 9.
Und in anderen Vorschriften.

Wer hilft mir?

Diese Sach-Bearbeiterin hilft Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Sach-Bearbeiterin
Frau Schwarzfischer
Telefon:
08 03 1 / 36 51 50 7

Sach-Gebiets-Leitung
Frau Pawelka
Telefon:
08 03 1 / 36 5 15 05

Teilhabe-Plan

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Menschen mit Behinderung sollen

  • Hilfen bekommen.
  • keine Hindernisse mehr haben.
  • besser im täglichen Leben zurecht kommen.
  • überall teilhaben.
  • ihr Leben selbst bestimmen.

Deshalb gibt es in Rosenheim einen Teilhabe-Plan.
Im Teilhabe-Plan stehen Infos über:

  1. Probleme im Leben von Menschen mit Behinderung.
  2. Lösungen für die Probleme.

Hier finden Sie den Teilhabe-Plan:
Teilhabe-Plan

Viele Menschen haben den Teilhabe-Plan gemacht.
Zum Beispiel: Menschen mit und ohne Behinderung  
Der Teilhabe-Plan soll Menschen mit Behinderung helfen.
Dafür hat die Stadt Rosenheim viel getan:

  • Teilhabe-Konferenzen
    Es gab 2 Treffen von Fach-Leuten
    und Menschen mit Behinderungen.
    Sie haben über Probleme geredet.
    Sie haben Lösungen für die Probleme gesucht.

Arbeits-Gruppen
Es gibt Arbeits-Gruppen in Rosenheim.
In den Gruppen arbeiten Menschen mit
und ohne Behinderung.
Sie kümmern sich um verschiedene Bereiche.
Zum Beispiel: Wohnen oder Verkehr.
Jeder kann bei den Arbeits-Gruppen mitmachen.

  • Die 1. Teilhabe-Konferenz war im Jahr 2012.
    Viele Menschen sind zur Teilhabe-Konferenz gekommen.

    Zum Beispiel:

    • Menschen mit Behinderung
    • Menschen ohne Behinderung
    • Fach-Leute von Vereinen
    • Fach-Leute von Schulen

    Die Menschen haben über Probleme gesprochen.
    Und über Hindernisse für Menschen mit Behinderung.
    Sie haben auf der Konferenz gesagt:

    1. Es gibt viele wichtige Themen
         für Menschen mit Behinderung.
    2.  Wir müssen Menschen mit Behinderung helfen.
          Damit sie besser zurecht kommen.

    Die Stadt Rosenheim hat gesagt:
    Wir machen einen Teilhabe-Plan.
    Wir schreiben in den Teilhabe-Plan:

    • Welche Hilfe Menschen mit Behinderung brauchen.
    • Und wie wir Menschen mit Behinderung helfen.

    Arbeits-Gruppen
    Die Menschen haben auf der

    1. Teilhabe-Konferenz entschieden:
      Wir machen Arbeits-Gruppen.

    Die Arbeits-Gruppen kümmern sich
    um verschiedene Bereiche:

    • Arbeit
    • Freizeit
    • Bildung für Kinder
    • Verkehr
    • Wohnen
    • Schule

    Die Arbeits-Gruppen sollen zusammen arbeiten.
    Sie sollen überlegen:

    • Wie können wir Menschen mit Behinderung helfen?
    • Was müssen wir dafür machen?

    Jeder kann zu den Arbeits-Gruppen kommen.
    Jeder kann mitmachen.

  • Die 2. Teilhabe-Konferenz war im Jahr 2013.
    Auf der Konferenz wurden die Ergebnisse
    von den Arbeits-Gruppen gezeigt.

    Die Ergebnisse wurden geprüft.
    Die Ergebnisse sollen umgesetzt werden.  
    Die Arbeits-Gruppen sollen sich weiter treffen.
    Sie sollen weiter an den Themen arbeiten.

    Die Stadt hat auf der Teilhabe-Konferenz
    den fertigen Teilhabe-Plan gezeigt.
    Alle konnten Fragen zum Teilhabe-Plan stellen.

    Oder ihre Meinung zum Teilhabe-Plan sagen.
    Viele Menschen mit Behinderung sollen weiter
    beim Teilhabe-Plan mitmachen.
    Sie sollen den Teilhabe-Plan verbessern.
    Weil nur diese Menschen wissen,
    welche Probleme es gibt.
    Und welche Hilfen sie brauchen.

Woher kommt der Teilhabe-Plan?

Die UN hat 2008 einen Vertrag gemacht.
In dem Vertrag geht es um Rechte  
von Menschen mit Behinderungen.
Der Vertrag heißt:
UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
UN steht für: United Nations.
Das ist Englisch.
Das spricht man so:
Ju-nei-ted Nej-schons.

Auf Deutsch sagen wir:
Vereinte Nationen.
Die UN ist ein Zusammenschluss  
von verschiedenen Ländern.

Die Länder haben den Vertrag unterschrieben.

Das heißt:
Sie müssen sich an den Vertrag halten.  
Sie müssen Menschen mit Behinderung helfen.

In dem Vertrag steht:

  • Menschen mit Behinderung sollen überall mitmachen.
  • Es soll keine Hindernisse geben
    für Menschen mit Behinderungen.
    Zum Beispiel:
    Für Menschen im Rollstuhl sind Treppen ein Hindernis.
    Menschen im Rollstuhl brauchen Rampen.
    Und andere Hilfen.
    Damit sie überall mitmachen können.

Oder:
Schwere Sprache ist ein Hindernis
für Menschen mit geistiger Behinderung.
Sie brauchen Infos in Leichter Sprache.

Die Städte müssen überlegen,
was Menschen mit Behinderung brauchen.
Damit sie keine Hindernisse mehr haben.
Damit sie überall mitmachen können.
Damit sie alles verstehen können.

Wer hilft mir?

Wir helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Die Ansprech-Partnerin im Sozial-Amt ist
Frau Mörtl
Telefon:
08 03 1 / 36 51 46 1

Der Amts-Leiter vom Sozial-Amt ist
Herr Meixner
Telefon:
08 03 1 / 36 51 46 0

Toiletten für Menschen mit Behinderung

Es gibt in Rosenheim Toiletten
für Menschen mit Behinderung.
Für die Toiletten brauchen Sie einen Schlüssel.
Der Schlüssel heißt: Euro WC Schlüssel.
Sie müssen den Schlüssel beantragen.
Auf dieser Seite erklären wir, wie das geht.

Wichtig:
Nur Menschen mit Behinderung bekommen den Schlüssel.
Sie müssen 1 Mal für den Schlüssel bezahlen.
Der Schlüssel kostet 23 Euro.

Wenn wir Ihnen den Schlüssel mit der Post schicken,

müssen Sie auch die Kosten für die Post bezahlen.

Wo bekomme ich einen Schlüssel?

Hier bekommen Sie einen Schlüssel:
Caritas Ambulante Hilfe für
Menschen mit Behinderung
Schießstattstraße 7
83024 Rosenheim
Telefon:
08 03 1 / 20 57 33
E-Mail an die Caritas

Sie müssen vorher anrufen.
Dann können Sie den Schlüssel abholen.

Oder:

Sozial-Verband VdK Landes-Verband Bayern
Schellingstraße 31
80788 München
E-Mail an den Sozial-Verband

Wie bekomme ich einen Schlüssel?

Sie müssen der Einrichtung 1 Kopie von

Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis geben.

Danach schicken wir Ihnen den Schlüssel mit der Post.
Wir schicken Ihnen auch die Rechnung für den Schlüssel.
In der Rechnung steht, wie Sie bezahlen können.

Wichtig:
Wenn wir Ihnen den Schlüssel mit der Post schicken,
müssen Sie auch die Kosten für die Post bezahlen.

Wo kann ich den Schlüssel benutzen?

Sie können:

  • den Schlüssel für Toiletten in Europa benutzen.
  • die Toiletten kostenlos benutzen.
  • den Schlüssel an vielen Orten benutzen.

Zum Beispiel:

  • Bahnhof
  • Auto-Bahn-Raststätten
  • Hotels
  • Restaurants
  • Ämtern

Hier finden Sie mehr Infos:
Mehr Infos zum WC Schlüssel

Wo sind Toiletten für Menschen mit Behinderung in Rosenheim?

Hier finden Sie eine Liste mit Toiletten in Rosenheim:

Kapuzinerweg 1
Die Toiletten für Menschen mit Behinderung
sind hinter der Inntal Halle.
Sie brauchen den Schlüssel für die Toilette.

Salin Garten am Kiosk
Sie brauchen den Schlüssel für die Toilette.

Citydome
Kufsteiner Straße 34
Öffnungs Zeiten:
Montag bis Samstag ab 13:30 Uhr
Sonntag ab 10 Uhr

Karstadt
Münchnerstraße 12
Öffnungs Zeiten:
Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr
Samstag 9 bis 18 Uhr

Kultur- und Kongress-Zentrum
Kufsteiner Straße 4
Öffnungs-Zeiten:
Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr
Samstag 10 bis 14 Uhr

Lokschuppen
Rathausstraße 24
Öffnungs-Zeiten:
Montag bis Donnerstag 9 bis 17 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr

Sozial-Amt
Reichenbachstraße 8
Öffnungs-Zeiten:
Montag bis Donnerstag 8 bis 17 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr

Verwaltungs-Gebäude
Königsstraße 15
Die Toiletten sind im Erd-Geschoss.
Sie müssen zum Hinter-Eingang kommen
und den Aufzug nehmen, damit Sie ins
Erd-Geschoss kommen.
Öffnungs-Zeiten:
Montag bis Donnerstag 8 bis 17 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr

Rathaus
Königsstraße 24
Es gibt Toiletten im Süd-Teil.
Sie müssen durch die Tief-Garage gehen.
Damit Sie zu den Toiletten im Süd-Teil kommen.
Es gibt auch Toiletten im Nord-Teil.
Die Toiletten sind beim rechten Eingang.
Öffnungs-Zeiten:
Montag bis Donnerstag 8 bis 17 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr

Mangfall-Park
Es gibt eine automatische Toilette.
Öffnungs-Zeiten:
0 bis 24 Uhr
Das heißt:
Die Toilette ist den ganzen Tag
und die ganze Nacht auf.

Städtischer Friedhof