Soziales

Ausbildung fördern

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Sie können Geld vom Amt bekommen,
während Sie eine Ausbildung oder
eine Fortbildung machen.
 

Damit Sie mehr Geld zum Leben haben.
Damit Sie Sachen fürs tägliche Leben leichter
bezahlen können.

Zum Beispiel:

  • Miete für die Wohnung
  • Essen
  • Kleidung

 

Sie können Geld bekommen für:
1.   eine schulische Ausbildung.
      Schulische Ausbildung heißt:
      Sie machen eine Ausbildung an einer Schule.
      Zum Beispiel:

  • An einer Berufs-Fach-Schule.
  • An einer Berufs-Ober-Schule.
  • An einer Fach-Ober-Schule.

2.   eine berufliche Fortbildung.
      Berufliche Fortbildung heißt:
      Sie haben schon eine Ausbildung gemacht.
      Sie machen einen Kurs.
      Damit Sie über die Arbeit mehr lernen.
      Die Fortbildung heißt auch:
      Aufstiegs-Fortbildung.

Das Geld für die schulische Ausbildung heißt:
BAföG-Förderung.

Die Abkürzung BAföG steht für:
Bundes-Ausbildungs-Förderungs-Gesetz.
Das Geld für die berufliche Aufstiegs-Fortbildung heißt:
AFBG-Förderung.
Die Abkürzung AFBG steht für:
Aufstiegs-Fortbildungs-Förderungs-Gesetz.
Sie müssen das BAföG oder das AFBG beantragen.

Wer hilft mir?

Diese Sach-Bearbeiterinnen helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Sach-Bearbeiterinnen
Frau Kainz
Telefon:
08 03 1 / 36 51 51 3

Frau Straßer
Telefon:
08 03 1 / 36 51 55 4

Sach-Gebiets-Leitung
Herr Klupp
Telefon:
08 03 1 / 36 51 55 2

Sie können auch eine E-Mail schreiben.
E-Mail an die Sach-Bearbeiterinnen 

Betreuungs-Stelle

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Die Betreuungs-Stelle ist im Sozial-Amt.
Wir helfen alten und kranken Menschen.
Wenn sie Betreuung brauchen.
Wenn sie nicht mehr alleine leben können.
Das sind unsere Aufgaben:

  • Wir unterstützen das Betreuungs-Gericht.
    Zum Beispiel:

    • Wir prüfen, ob eine Person einen Betreuer
      oder eine Betreuerin braucht.
    • Wir schreiben Sozial-Berichte.
      Wir schreiben in den Bericht.
      Ob es einer Person gut geht.
      Oder ob eine Person krank ist.
      Oder ob eine Person eine Behinderung hat.
    • Wir suchen Betreuer und Betreuerinnen
      für andere Personen aus.
      Wir stellen sie dem Betreuungs-Gericht vor
  • Beglaubigung heißt:
    Wir bestätigen,
    dass eine Unterschrift echt ist.

  • 1. Eine Vorsorge-Vollmacht ist ein Papier.
         Auf dem Papier erlauben Sie einer Person,
         Sachen für Sie zu entscheiden.
         Wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

    Zum Beispiel:
    Weil Sie sehr krank sind.
    Die Person entscheidet dann zum Beispiel:

    • über Ihr Geld.
    • über Ihre Wohnung.
    • über Operationen.

    2. Eine Betreuungs-Verfügung ist ein
        Papier vom Amt.
         Auf dem Papier schlagen wir dem
         Betreuungs-Gericht eine bestimmte Person vor.
         Die Person ist dann gerichtlich bestellt.

    Die Person heißt auch:
    Betreuer oder Betreuerin.
    Die Person entscheidet Sachen für Sie.
    Wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
    Die Person entscheidet dann zum Beispiel:

    • über Ihr Geld.
    • über Ihre Wohnung
    • über Operationen

    Wir helfen Ihnen.
    Wenn Sie Fragen haben.
    Oder Hilfe brauchen.

  • Ehren-amtlich heißt:
    Die Betreuer und Betreuerinnen arbeiten
    kostenlos.
    Sie bekommen kein Geld für die Arbeit.  
    Wir suchen ehren-amtliche Betreuer und
    Betreuerinnen.
    Wir helfen ihnen bei Fragen.
    Wir unterstützen Sie bei ihrer Arbeit.

  • Sie müssen keinen Betreuer oder
    Betreuerin haben. Wir helfen Ihnen.
    Wenn Sie keine Betreuung bekommen wollen.
    Wir geben Ihnen Infos über andere Hilfen.

    Achtung:
    Sie bekommen Hilfe von der Betreuungs-Stelle, 
    wenn Sie im Zentrum von Rosenheim wohnen.
    Wenn Sie im Land-Kreis von Rosenheim wohnen,
    bekommen Sie Hilfe von der Betreuungs-Stelle
    vom Land-Rats-Amt Rosenheim.
    Die Telefon-Nummer von der Betreuungs-Stelle
    vom Land-Rats-Amt ist:
    08 03 1 / 39 20
    Betreuungs-Stelle Land-Kreis Rosenheim

Wer hilft mir?

Diese Sach-Bearbeiter  
und Sach-Bearbeiterinnen helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Sach-Bearbeiter und Sach-Bearbeiterinnen
Wer für Sie zuständig ist,
hängt ab vom 1. Buchstaben von Ihrem Nachnamen.
Zum Beispiel:  
Wenn Ihr Nachname mit A anfängt,
müssen Sie Frau Theis anrufen.
Sie ist für die Anfangs-Buchstaben A bis G zuständig.
Ihr Nachname fängt mit A bis G an:

Sprech-Zeiten:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
8 bis 12 Uhr
Donnerstag
14 bis 17 Uhr
Telefon:
08 03 1 / 36 51 51 1

Ihr Nachname fängt mit H bis M
Frau Obermaier
Sprech-Zeiten:
Donnerstag
8 bis 12 Uhr
14 bis 17 Uhr
Freitag  
8 bis 12 Uhr
Telefon:
08 03 1 / 36 51 55 9

Ihr Nachname fängt mit N bis U ohne S
Frau Hagner
Sprech-Zeiten:  
Montag bis Mittwoch
8 bis 17 Uhr
Telefon:
08 03 1 / 36 51 55 9

Ihr Nachname fängt mit V bis Z an:
Frau Bornath
Sprech-Zeiten:
Montag und Donnerstag
8 bis 12 Uhr  
Dienstag und Donnerstag
14 bis 17 Uhr
Telefon:
08 03 1 / 36 51 49 1

Sach-Gebiets-Leitung
Herr Klupp
Telefon:
08 03 1 / 36 51 55 2

Bildung und Teilhabe

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Bildung und Teilhabe heißt:
Junge Menschen mit wenig Geld sollen:
1.   bei allen Sachen in der Schule mitmachen können.
2.   überall in der Freizeit mitmachen können.

Sie haben wenig Geld?
Sie sind unter 25 Jahre?
Oder Sie haben Kinder unter 18 Jahre?
Dann können Sie verschiedene Hilfen beantragen.
Hilfen heißt:

Sie bekommen Geld vom Amt.
Damit Sie mitmachen können.
Oder damit Ihre Kinder mitmachen können.
Für diese Sachen können Sie Hilfen beantragen:

  • Schul-Ausflüge oder
    Kinder-Garten-Ausflüge für 1 Tag.
  • Klassen-Fahrten oder
    Kinder-Garten-Ausflüge für mehrere Tage.
  • Nachhilfe
  • Mittag-Essen in der Schule
    oder im Kinder-Garten.

  

  • Schul-Sachen
    Sie bekommen am 1. August 100 Euro.
    Sie bekommen am 1. Februar 50 Euro.
    Wichtig:
    Sie können diese Hilfe nur beantragen,
    wenn Sie Wohn-Geld
    oder Kinder-Zuschlag bekommen.
  • Soziale und kulturelle Sachen
    Zum Beispiel:
    Musik-Unterricht
    Museum
    Ferien-Angebote
    Sport-Vereine
    Schwimm-Kurse
  • Fahr-Karte zur Schule
    Wichtig:
    Sie können die Hilfe nur beantragen,
    wenn Sie noch keine Hilfe bekommen.

Welche Papiere brauche ich zum Beantragen?

Sie müssen diese Papiere mitbringen:

  • Bescheinigung, dass Sie Geld vom Amt bekommen.
    Zum Beispiel:
    Grund-Sicherung für Menschen ohne Arbeit. Sie bekommen die Bescheinigung vom Job-Center.
    Sozial-Hilfe
    Kinder-Zuschlag
    Wohn-Geld
    Bescheinigung, dass Sie als Asyl-Bewerber Geld bekommen.
     
  • Antrag für die Hilfen
    Im Antrag steht,
    wie Sie den Antrag ausfüllen müssen.
    Damit Sie die Hilfe bekommen.

    Wichtig:
    Sie müssen für jedes Kind
    einen eigenen Antrag ausfüllen und mitbringen.
     
  • Nachweis für die Sachen
    Ein Nachweis ist ein Papier.
    Auf dem Papier steht,
    für welche Sache Sie die Hilfe bekommen wollen.
    Nachweise sind zum Beispiel:
  • Buchung vom Mittag-Essen
  • Eltern-Briefe für Ausflüge
    Eltern-Briefe sind Briefe von
    Lehrern oder Lehrerinnen
    an die Eltern.
  • Verträge von Vereinen
    Zum Beispiel: Sport-Vereine
    Manchmal haben Sie keine Bescheinigung.
    Aber Sie bekommen nur ein bisschen mehr Geld
    als die Grund-Sicherung.
    Dann können Sie auch Hilfen beantragen.
    Wichtig:
    Bringen Sie einen Nachweis mit, dass Sie nur
    ein bisschen mehr Geld als die Grund-Sicherung
    bekommen.

Wer kann Hilfen beantragen?

Diese Personen können Hilfen beantragen:
1.   Eltern mit Kindern unter 18 Jahre
      Die Kinder unter 18 Jahre müssen
      im Kinder-Garten sein.
      Oder in der Schule.
      Das gilt nicht für Berufs-Schüler und
      Berufs-Schülerinnen, die Geld während
      der Ausbildung bekommen.

2.   Personen unter 25 Jahre
      Die Personen unter 25 Jahre müssen
      eine Schule besuchen.
      Das gilt nicht für Berufs-Schüler
      und Berufs-Schülerinnen, die Geld
      
während der Ausbildung bekommen.


Sie bekommen die Hilfen am Anfang vom Monat,
in dem Sie den Antrag gestellt haben.

Wo stehen die Regeln dazu?

Die Regeln für die Grund-Sicherung von Menschen
ohne Arbeit stehen im Sozial-Gesetz-Buch.
Im 2. Buch. Die Abkürzung ist: SGB 2.
Die Regeln für die Sozial-Hilfe stehen im
Sozial-Gesetz-Buch.
Im 12. Buch. Die Abkürzung ist: SGB 12.
Die Regeln für den Kinder-Zuschlag stehen im
Bundes-Kinder-Geld-Gesetz.
Die Regeln für das Wohn-Geld stehen
im Wohn-Geld-Gesetz.
Die Regeln für Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen
stehen im Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: AsylbLG.

Die Gesetze stehen in den Paragrafen § 2 und § 3.
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für den Paragraf sieht so aus: §.

Wer hilft mir?

Dieser Sach-Bearbeiter und diese
Sach-Bearbeiterin helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Sach-Bearbeiter und Sach-Bearbeiterin
Herr Prill
Telefon:
08 03 1 / 36 51 49 3

Frau Kaiser
Telefon:
08 03 1 / 36 51 49 9

Sach-Gebiets-Leitung
Herr Greiner
Telefon:
08 03 1 / 36 51 49 2

Ehren-Amts-Karte

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Sie wohnen in Rosenheim?

Sie arbeiten ehren-amtlich in Bayern?
Das heißt: Sie helfen anderen Menschen.

Zum Beispiel:

  • Bei einem Verein
  • oder einem Projekt.
    Sie bekommen dafür kein Geld.

Wir wollen Ihnen Danke sagen für Ihre ehren-amtliche Arbeit.
Deshalb gibt es in Rosenheim die Ehren-Amts-Karte.
Mit der Ehren-Amts-Karte bekommen Sie Ermäßigungen.
Zum Beispiel

  • in Geschäften
  • im Schwimm-Bad
  • oder im Museum.

Ermäßigung heißt:
Sie müssen weniger Geld bezahlen.

Wer kann eine Ehren-Amts-Karte bekommen?

  • Die Voraussetzungen sind:

    • Sie sind über 16 Jahre alt.
    • Sie arbeiten jede Woche ungefähr 5 Stunden
      ehren-amtlich.
      Oder Sie arbeiten 250 Stunden pro Jahr,
      wenn Sie bei einem Projekt mitmachen.

     

    •  Sie arbeiten wenigstens 2 Jahre ehren-amtlich.
      Zum Beispiel:
      In Vereinen oder Verbänden.
  • Zum Beispiel:
    Sie haben das Ehren-Zeichen
    vom Minister-Präsidenten bekommen.
    Oder eine Dienst-Auszeichnung.

    Die Dienst-Auszeichnung bekommen:

    • Feuerwehr-Leute
    • Personen im Rettungs-Dienst
    • Personen im Katastrophen-Schutz
      Katastrophen-Schutz heißt:
      Sie helfen bei Katastrophen.
      Zum Beispiel:
      Bei einem Sturm oder einer Flut.

    Wichtig:
    Wenn Sie 1 von den Urkunden haben,
    bekommen Sie eine goldene Ehren-Amts-Karte.
    Sie ist unbegrenzt gültig.
    Das heißt: Sie gilt für immer.

    • Sie haben die Juleica Karte.
      Juleica heißt:
      Jugend-Leiter oder Jugend-Leiterin Card
      Das ist eine Karte aus Plastik.
      Mit der Karte zeigen Sie:
      Ich arbeite als Jugend-Leiter oder Jugend-Leiterin.
    • Sie haben die Feuerwehr-Ausbildung bei der
      freiwilligen Feuerwehr gemacht.
      Sie arbeiten freiwillig bei der Feuerwehr.
    • Sie arbeiten im Katastrophen-Schutz.
      Katastrophen-Schutz heißt:
      Sie helfen bei Katastrophen.
      Zum Beispiel:
      Bei einem Sturm oder einer Flut.
      Sie haben die Grund-Ausbildung gemacht.
    • Sie arbeiten beim Rettungs-Dienst.
      Sie haben die Grund-Ausbildung gemacht.
    • Sie helfen beim Freiwilligen-Dienst.

    Sie können die Ehren-Amts-Karte beantragen,
    wenn Sie beim Freiwilligen-Dienst mitmachen.
    Wenn Sie im September 2019 angefangen haben,
    müssen Sie die Karte bis August 2020 beantragen.
    Dann bekommen Sie die blaue Ehren-Amts-Karte.
    Die Ehren-Amts-Karte ist 3 Jahre gültig.
    Sie finden hier mehr Infos:
    Ehren-Amts-Karte für den Freiwilligen-Dienst 

Wie bekomme ich die Ehren-Amts-Karte?

Sie müssen die Ehren-Amts-Karte beantragen.
Hier finden Sie den Antrag:
Antrag Ehren-Amts-Karte

Sie müssen den Antrag:

  • ausfüllen.
  • ausdrucken.
  • unterschreiben.

Sie müssen den Antrag bestätigen lassen
von dem Verein oder der Organisation.
Sie müssen zu dem Verein oder der Organisation gehen,
bei der Sie ehren-amtlich arbeiten.
Danach müssen Sie mit dem Antrag zum Amt gehen.

Die Sach-Bearbeiterin Frau Schwarzfischer hilft Ihnen.
Adresse:
Reichenbachstraße 8
83022 Rosenheim
Zimmer Nummer 11
Telefon:

08 03 1 / 36 51 507
Wir prüfen dann Ihren Antrag.

Danach schicken wir Ihnen die Karte mit der Post.
Oder Sie bekommen die Karte bei einer kleinen Feier.

Wie lange gilt die Ehren-Amts-Karte?

  • Die blaue Ehren-Amts-Karte gilt 3 Jahre.
  • Die goldene Ehren-Amts-Karte gilt für immer.

Wo gilt die Ehren-Amts-Karte?

Die Ehren-Amts-Karte gilt:

  1. in den Städten und Land-Kreisen in Bayern,
    die bei der Ehren-Amts-Karte mitmachen.
    Hier finden Sie die Städte und Land-Kreise:
    Bayerische Ehren-Amts-Karte
     
  2. bei den Firmen in Bayern,
    die bei der Ehren-Amts-Karte mitmachen.

Wichtig:
Sie müssen in einer Stadt in Bayern wohnen,
die bei der Bayerischen Ehren-Amts-Karte mitmacht.
Oder Sie müssen in einem Land-Kreis wohnen,
der bei der Bayerischen Ehren-Amts-Karte mitmacht.

Wo bekomme ich Ermäßigungen?

In diesen Einrichtungen bekommen Sie Ermäßigungen:

In diesen Geschäften bekommen Sie Ermäßigungen:

Bayerisches Rotes Kreuz Kreis-Verband Rosenheim
Tegernseestraße. 5
83022 Rosenheim
Telefon:
08 03 1 / 3019 0

info(at)kvrosenheim.brk.de
www.brk-rosenheim.de

​​​​​​​In bestimmten Geschäften
bezahlen Sie nur die Hälfte.
Diese Geschäfte heißen:
Gutes aus zweiter Hand.
Das heißt:
Andere Leute haben die Kleidung schon getragen.
Sie ist nicht neu.

Bayerisches Rotes Kreuz
Kreis-Verband Rosenheim
Kleiderladen
Samerstraße 1
83022 Rosenheim
Telefon:
08 03 1 – 35 33 06
Wenn Sie einen Erste-Hilfe-Kurs machen,
müssen Sie 10 Euro weniger bezahlen.

Reichelt Schreinerei
Hochholzweg 1
83024 Rosenheim
Telefon:
08 03 1 / 94 17 26 8
Reichelt Schreinerei
Sie bekommen 10 Prozent Ermäßigung auf
Fenster und Haus-Türen.

KARL Richard Sanitär-Gas-Installation Kundendienst
Küpferlingstraße 67
83024 Rosenheim

Sie bekommen 10 Prozent Ermäßigung
auf geliefertes Material.
Telefon:
08 03 1 / 37 89 6
KARL Richard

Parfümerie Wiedemann
Max-Josefs-Platz 2
83022 Rosenheim
Telefon:
08 03 1 / 90 07 12
Sie bekommen 10 Prozent Ermäßigung,
wenn die Sachen nicht ermäßigt sind.
parfuemerie-wiedemann

McDonald`s Heinritz
Klepperstraße 30
83026 Rosenheim

Südtiroler Platz 1
83022 Rosenheim

Sie bekommen 10 Prozent Ermäßigung.
Auf der Internet-Seite finden Sie mehr Läden mit Ermäßigungen.
McDonald´s Heinritzi

Burger King

Burger King ist Englisch.
Das spricht man so: Börger King
Münchener Straße 44
83022 Rosenheim
Burger King

Sie bekommen 10 Prozent Ermäßigung.
Sie bekommen keine Ermäßigung für
ermäßigte Lebens-Mittel.

MOSER Trachten

Georg-Aicher-Straße 4
83026 Rosenheim
MOSER Trachten 
Sie bekommen 10 Prozent Ermäßigung.

Dirndltopia

Sie bekommen 10 Prozent Ermäßigung.

Wenn Sie Sachen im Internet kaufen,
müssen Sie beim Bestellen den
Gutschein-Code eakbay eingeben.
Wichtig:
Manchmal wollen die Geschäfte
eine Kopie von der Ehren-Amts-Karte haben.

Firma Radlbauer

 

Kolbermoorer Straße 36
83026 Rosenheim
Firma Radlbauer

Sie bekommen 10 Prozent Ermäßigung.
Sie bekommen 5 Prozent Ermäßigung
für ermäßigte Sachen.
Sie bekommen keine Ermäßigung für die Marken:

  • Cube
  • Assos
  • Babboe
  • Zigo 

Wir haben auch noch Geschäfte in:

  • Würzburg
  • Augsburg
  • Steindorf
  • Ergolding / Landshut
  • 3 Mal in München

MATToptik

Photo Optik Zitzlsperger
Münchener Straße 31
83022 Rosenheim
MATToptik

Sie bekommen in allen Läden in Bayern
10 Prozent Ermäßigung.

Sie bekommen keine Ermäßigung für:
1.   ermäßigte Sachen
2.   Sonder-Aktionen
3.   Komplett-Angebote
Hier finden Sie alle Adressen von MATToptik:
Adressen MATToptik

Firma Kroschke

Firma Kroschke

Firma Kroschke
Sie bekommen 10 Prozent Ermäßigung
für Auto-Kenn-Zeichen und Zubehör.
Sie bekommen keine Ermäßigung:
1.   für Versicherungen.
2.   Wenn wir etwas beim Auto machen müssen.
      Zum Beispiel:
      Das Auto reparieren.

3.   Wenn Sie im Internet bestellen.
Hier finden Sie mehr Infos zu Ermäßigungen in Bayern:
Ermäßigungen in Bayern 

Hypo-Bank Rosenheim

Münchner Straße 11
83022 Rosenheim
Hypo-Bank Rosenheim
Sie bekommen Ermäßigungen,
wenn Sie ein Konto bei der Bank haben.

App: Ehren-Amts-Karte Bayern

Wenn Sie die Ehren-Amts-Karte haben,
können Sie dazu eine App herunter-laden.
Die App heißt:
Ehren-Amts-Karte Bayern.
Eine App ist ein Programm auf Ihrem Mobil-Telefon.

Oder auf Ihrem Computer.
App ist Englisch.
Das spricht man so: Ep.
Die App ist kostenlos.
Sie müssen dafür nichts bezahlen.
Sie finden in der App Infos zu allen Ermäßigungen
in Bayern.
Zum Beispiel:
1.   Wo bekomme ich Ermäßigungen?
2.   Wie komme ich dort hin?

Wie bekomme ich die App?

Sie finden die App auf Ihrem Mobil-Telefon.
1.   im App Store
      Das Feld heißt: App Store.
      Store ist Englisch.
      Das spricht man so: Stor
      Store heißt: Laden
2.   im Google Play Store
      Das Feld heißt: Play Store.
      
Das ist Englisch.
      Das spricht man so: Gugl Pläi Stor
      
Google Play Store heißt:
      Sie können verschiedene Programme kaufen.
      Zum Beispiel: Spiele.

Infos für Firmen

Die Stadt fragt bei Firmen in Rosenheim nach,
ob Sie mitmachen wollen.
Wir freuen uns über jede Firma,
die mitmacht.

Wenn viele Firmen mitmachen,
beantragen mehr Leute die Ehren-Amts-Karte.

Wer hilft mir?

Wir helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Sach-Bearbeiterinnen
Frau Schwarzfischer
Telefon:
08 03 1 / 36 5 15 07

Frau Ludwig
Telefon:

08 03 1 / 36 5 15 06

Sach-Gebiets-Leitung
Frau Pawelka
Telefon:
08 03 1 / 36 5 15 05

Grüner Pass

Informationen in Leichter Sprache
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Alle Menschen in Rosenheim sollen bei
Freizeit-Angeboten mitmachen können.
Zum Beispiel:

  • Ins Theater gehen.
  • Oder ins Schwimm-Bad.

Auch Menschen mit wenig Geld
sollen mitmachen können.
Deshalb gibt es in Rosenheim den Grünen Pass.
Der Grüne Pass ist für Menschen mit wenig Geld.

Sie bekommen damit Ermäßigungen
in städtischen Einrichtungen.
Ermäßigung heißt:

Sie müssen weniger Geld bezahlen.

Wo bekomme ich Ermäßigungen?

Hier bekommen Sie Ermäßigungen:

  • Eis-Stadion
  • Veranstaltungen vom Bildungs-Werk
  • Evangelisches Bildungs-Werk
    Wichtig:
    Sie bekommen keine Ermäßigung
    für Reisen mit dem Bildungs-Werk.
  • Musik-Schule
  • Historische Stadt-Spiele
  • Kultur- und Kongress Zentrum Rosenheim
    Wichtig:
    Die Ermäßigungen gelten nicht für alle Veranstaltungen.
  • Frei-Bad in der Chiemsee-Straße
  • Hans-Klepper Hallen-Bad
  • Ausstellungs-Zentrum Lok-Schuppen
  • Städtische Galerie
  • Städtisches Museum
  • Stadt-Bibliothek
  • Theater Rosenheim
  • Volks-Hoch-Schule
    Wichtig:
    Sie bekommen keine Ermäßigung
    für Reisen mit der Volks-Hoch-Schule.

Wer bekommt den Grünen Pass?

Sie können den Grünen Pass beantragen,
wenn Sie in Rosenheim wohnen.
 

Sie müssen 1 von diesen Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie bekommen Grund-Sicherung.
  • Sie bekommen Sozial-Hilfe.
  • Sie verdienen wenig Geld.
  • Sie sind unter der Einkommens-Grenze.

Mehr Infos stehen unter der Überschrift:
Was ist die Einkommens-Grenze?

Wichtig:
Es gibt auch einen Grünen Pass für
Menschen über 60 Jahre.
Also für Senioren und Seniorinnen.
Hier finden Sie mehr Infos:
Grüner Pass für Senioren und Seniorinnen 

Was ist die Einkommens-Grenze?

Manche Personen verdienen wenig Geld.
Sie können einen Grünen Pass bekommen.

Es gibt dafür Einkommens-Grenzen.
Das heißt: So viel Geld dürfen Sie höchstens verdienen.
Wenn Sie einen Grünen Pass wollen.

Das sind die Einkommens-Grenzen:

  • 1 Person wohnt allein:                 1028 Euro
  • 2 Personen wohnen zusammen: 1505 Euro
  • 3 Personen wohnen zusammen: 1968 Euro
  • 4 Personen wohnen zusammen: 2444 Euro
  • 5 Personen wohnen zusammen: 2919 Euro

Für jede weitere Person passen wir den Betrag an.
Wenn Sie über der Einkommens-Grenze sind,
bekommen Sie keinen Grünen Pass.

Wie bekomme ich den Grünen Pass?

Sie müssen den Grünen Pass
beim Sozial-Amt beantragen.
Die Adresse vom Sozial-Amt ist:
Reichenbachstraße 8
83022 Rosenheim

Telefon:
08 03 1 / 36 51 46 1
oder
08 03 1 / 36 51 50 7

Wichtig:
Bitte machen Sie einen Termin.
Sie müssen diese Papiere mitbringen:

  1. Personal-Ausweis
  2. Nachweis für Ihr Einkommen
    Zum Beispiel:
    Ihr Renten-Bescheid
    Bescheid für Arbeitslosen-Geld 2
    Bescheid für Sozial-Hilfe
    Oder Ihre Gehalts-Abrechnung.
  3. Antrag für den Grünen Pass
    Sie können den Antrag herunter laden:
    Antrag Grüner Pass

Sie können den Antrag im Internet ausfüllen.
Sie müssen den Antrag nach dem Ausfüllen ausdrucken.
Sie müssen den Antrag unterschreiben.

4.   Schwer-Behinderten-Ausweis
      Sie müssen uns den Ausweisnur zeigen,
      
wenn Sie eine Schwer-Behinderung haben.

Wie lange gilt der Grüne Pass?

Sie bekommen den Grünen Pass für 1 Jahr, wenn Sie:

  • wenig Geld verdienen.
  • Sozial-Hilfe bekommen.
  • Arbeits-losen-Geld 2 bekommen.

Wenn Sie die Voraussetzung nach 1 Jahr wieder erfüllen,
verlängern wir den Grünen Pass um 1 Jahr.
Zum Beispiel:

  • Wenn Sie immer noch wenig Geld haben.
  • Wenn Sie immer noch Sozial-Hilfe bekommen.

Wichtig:
Sie können den Pass nicht übertragen.
Das heißt:
Keine andere Person
darf Ihren Grünen Pass benutzen.
Nur Sie dürfen den Grünen Pass benutzen.

Wer hilft mir?

Diese Sach-Bearbeiterin hilft Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Sach-Bearbeiterinnen:
Frau Schwarzfischer
Telefon:
08 03 1 / 36 5 15 07

Frau Ludwig
Telefon:
08 03 1 / 36 5 15 06

Sach-Gebiets-Leitung:
Frau Pawelka
Telefon:
08 03 1 / 36 5 15 05

Grund-Sicherung

Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesen.

Grund-Sicherung heißt:
Sie bekommen Geld vom Amt.

Zum Beispiel:

  • Wenn Sie wenig Geld verdienen.
  • Wenn Sie alt sind und wenig Rente bekommen.
  • Wenn Sie sehr krank sind.
  • Wenn Sie keine Arbeit finden.

Dann bekommen Sie Geld vom Amt.
Damit können Sie Sachen zum Leben kaufen.
Zum Beispiel:

  • Kleidung und Essen kaufen.
  • Und Ihre Miete bezahlen.

Wann bekomme ich Grund-Sicherung?

Sie bekommen Grund-Sicherung:

  • Wenn Sie über 65 Jahre alt sind.
    Und zu wenig Geld zum Leben haben.
  • Wenn Sie über 18 Jahre sind.
    Und voll erwerbs-gemindert.
    Voll erwerbs-gemindert heißt:
    Sie können weniger als 3 Stunden
    am Tag arbeiten.
    Zum Beispiel:
    Weil Sie lange Zeit sehr krank sind.
    Oder weil Sie eine Behinderung haben.

     

Wenn Sie keine Arbeit haben.
Obwohl Sie erwerbs-fähig sind.

Erwerbs-fähig heißt:

  • Sie können arbeiten.
  • Sie sind unter 65 Jahre alt.
  • Sie haben keine Behinderung.

 

Dann haben Sie und Ihre Familie ein
Recht auf Grund-Sicherung.
Damit Sie genug Geld zum Leben haben.
Die Grund-Sicherung für Menschen ohne Arbeit heißt:
Arbeitslosen-Geld 2.
Wir sagen dazu auch: Hartz 4
Das heißt:
Sie haben keine Arbeit.

Sie bekommen Geld vom Amt.
Hier finden Sie mehr Infos:
Arbeitslosen-Geld 2

Wer hilft mir?

Das Sozial-Amt hilft Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Rufen Sie uns an.
Wir leiten Sie dann weiter
an die zuständige Person im Amt.

Telefon:
08 03 1 / 36 51 46 1

Sach-Gebiets-Leitung
Herr Grandl
Telefon:
08 03 1 / 36 51 47 7

Landes-Pflege-Geld

Informationen in Leichter Sprache
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Landes-Pflege-Geld heißt:
Sie haben eine Behinderung.
Sie bekommen Geld vom Amt.
Weil Sie Pflege brauchen.
Weil Sie alleine nicht zurecht kommen.

Andere Personen helfen Ihnen.
Zum Beispiel:
•   beim Duschen.
•   beim Einkaufen.
•   beim Putzen.

Das Gesetz dazu heißt:
Landes-Pflege-Geld-Gesetz.

Wer kann das Landes-Pflege-Geld beantragen?

Das Landes-Pflege-Geld ist für
pflege-bedürftige Menschen,
1.   Wenn sie einen Pflege-Grad 2 oder höher haben.
2.   Wenn sie die meiste Zeit in Bayern wohnen.
Sie müssen einen Antrag im Amt stellen.

Hier finden Sie Infos zum Antrag:
Landes-Pflege-Geld beantragen

Achtung:
Die Infos sind in Alltags-Sprache.

Wir helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Wie viel Geld bekomme ich?

Sie bekommen 1000 Euro im Jahr.
Sie müssen keine Steuern für das Geld bezahlen.

Wer hilft mir?

Die Bayerische Staats-Regierung hilft Ihnen.

Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Telefon:
089 / 12 22 21 3
Sprech-Zeiten:
Montag bis Donnerstag
8 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 16 Uhr

E-Mail an die Bayerische Staats-Regierung 

Sozial-Hilfe

Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesen. 

Sozial-Hilfe heißt:
Sie haben wenig Geld.
Zum Beispiel:
Wenig Rente.
Oder nur wenig Geld auf der Bank.
Dann bekommen Sie Geld vom Amt.

 

Damit können Sie:

  • Die Miete von Ihrer Wohnung bezahlen.
  • Essen kaufen.
  • Kleidung kaufen.

Achtung:
Sie bekommen keine Sozial-Hilfe:

  • Wenn Sie arbeiten und viel Geld verdienen.
  • Wenn Sie viel Geld gespart haben.
    Zum Beispiel:
    Sie haben 10 Tausend Euro gespart.
  • Wenn Sie andere Hilfen vom Amt bekommen.
    Zum Beispiel: Arbeitslosen-Geld 2.
  • Wenn Sie Geld von anderen Personen bekommen.
    Zum Beispiel von Ihrer Familie.
    Sie müssen dann erst von dem Geld leben.
    Sie müssen davon Essen, Kleidung und Miete zahlen.

Achtung:
Sie müssen aber nicht das ganze Geld aufbrauchen.
Hier finden Sie mehr Infos zur Sozial-Hilfe:
Unterhalts-Fach-Stelle und Sozial-Dienst

Wo stehen die Regeln zur Sozial-Hilfe?

Die Regeln für die Sozial-Hilfe stehen
im Sozial-Gesetz-Buch.
Im 12. Buch.
Die Abkürzung ist: SGB 12.

Wer hilft mir?

Das Sozial-Amt hilft Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Rufen Sie uns an.
Wir leiten Sie dann weiter an die
zuständige Person im Amt.

Sozial-Hilfe
Telefon:
08 03 1 / 36 58 35 8

Frauen-Haus
Frau Weinstetter
Telefon:
08 03 1 / 36 51 46 6

Sach-Gebiets-Leitung
Herr Grandl
Telefon:
08 03 1 / 36 51 47 7

Soziale Hilfen

Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesen.

Manchmal brauchen Sie Hilfe.
Zum Beispiel:

Weil Sie wenig Geld haben.
Dann können Sie zum Sozial-Amt kommen.
Sie können bei uns soziale Hilfen beantragen.

Die Hilfen heißen auch: Leistungen
Zum Beispiel:
Geld für die Miete für Ihre Wohnung.

Wir helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder etwas nicht verstehen.

Wir helfen Ihnen bei diesen Themen:

  • Arbeitslosen-Geld 2 heißt auch:
    Hartz 4
    Das heißt:
    Sie haben keine Arbeit.
    Sie bekommen Geld vom Amt.
    Hier finden Sie mehr Infos:
    Arbeitslosen-Geld 2

  • Sie sind aus Ihrem Land geflüchtet.
    Zum Beispiel:
    Weil es in Ihrem Land Krieg gibt.
    Oder die Menschen sehr arm sind.
    Wir helfen Ihnen. Wenn Sie Fragen haben.

    Zum Beispiel:

    • Zu welchen Ämtern muss ich gehen?
    • Wie bekomme ich eine Arbeit?

    Hier finden Sie mehr Infos:
    Asyl-Bewerber und Flüchtlinge 

     

  • Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen sind Menschen,
    die einen Antrag beim Amt stellen.
    Damit sie in Deutschland bleiben können.
    Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen bekommen
    verschiedene Hilfen.
    Dazu sagen wir auch Leistungen.
    Die Leistungen stehen im
    Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz.

    Leistungen sind zum Beispiel:
    Sach-Leistungen oder

    Geld-Leistungen.
    Hier finden Sie mehr Infos:
    Hilfen für Asyl-Bewerber 

  • Ausbildungs-Förderung heißt:
    Sie haben wenig Geld für eine Ausbildung.
    Dann bekommen Sie Geld vom Amt.

    Während Sie die Ausbildung machen.
    Sie genug Geld zum Leben haben.

    Die Regeln dazu stehen im:
    Bundes-Ausbildungs-Förderungs-Gesetz.
    Die Abkürzung dafür ist BAFöG.

Wohn-Geld

Informationen in Leichter Sprache
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Manchmal haben Sie zu wenig Geld für die Miete
•   von Ihrer Wohnung.
•   von Ihrem Haus.

Dann können Sie Wohn-Geld beantragen.
Dann können Sie Geld für die Miete bekommen.

Hier können Sie Wohn-Geld beantragen:
Wohn-Geld beantragen
 

Wichtig:
Sie müssen im Antrag auch ausfüllen,
1.   ob die Wohnung öffentlich gefördert ist.
      Öffentlich gefördert heißt:
      Der Staat gibt Firmen Geld.
      Damit sie Wohnungen bauen.

Die Info steht im Miet-Vertrag.
Sie können auch Ihren Vermieter fragen.

2.   ob Sie andere Hilfen bekommen oder
      andere Hilfen beantragt haben.

Wenn die Wohnung öffentlich gefördert ist.
Andere Hilfen sind zum Beispiel:
Einkommens-orientierte Förderung.
Die Abkürzung dafür ist: EOF
Das heißt: Sie haben wenig Geld.
Sie haben Hilfen beantragt.
      

Damit Sie Geld für die Miete bekommen.
Wie viel Geld Sie bekommen, hängt davon ab,
wieviel Geld Sie verdienen.
Mit dem Geld können Sie dann einen Teil
von Ihrer Miete bezahlen.

Sie bekommen das Wohn-Geld für jede Wohnung.
Oder jedes Haus.
Zum Beispiel:
1.   eine neue Wohnung oder ein neues Haus.
2.   eine alte Wohnung oder ein altes Haus.
     

Wie viel Wohn-Geld bekomme ich?

Die Höhe vom Wohn-Geld hängt davon ab,
•   wie viele Menschen in der Wohnung wohnen.
     Oder in dem Haus.
•   wie viel Geld Sie verdienen.
•   wie hoch die aktuelle Miete ist.
     Oder die aktuelle Belastung.
     Belastung heißt:
   

 

 

     Sie zahlen jeden Monat Geld an die Bank.
     Weil Sie sich Geld von der Bank geliehen haben.
     Weil Sie von dem Geld eine Wohnung
     
oder ein Haus gekauft haben.

Wer kann Wohn-Geld beantragen?

Sie können Wohn-Geld beantragen
1.   wenn Sie eine Wohnung
      oder ein Zimmer mieten.

2.   wenn Ihnen eine Wohnung
      ein Haus gehört.
      Das heißt:
      Sie sind Eigentümer oder Eigentümerin
      von einer Wohnung oder einem Haus.
      Das Wohn-Geld für Eigentümer heißt auch:
      Lasten-Zuschuss.

Wer hilft mir?

Diese Sach-Bearbeiter und
Sach-Bearbeiterinnen helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Sach-Bearbeiter und Sach-Bearbeiterinnen
Wer für Sie zuständig ist,
hängt ab vom 1. Buchstaben von Ihrem Nachnamen.
Zum Beispiel:

Wenn Ihr Nachname mit R anfängt,
müssen Sie Frau Simbeck anrufen.
Sie ist für die Anfangs Buchstaben O bis Z zuständig.

Ihr Nachname fängt mit A bis HD an:
Herr Kalz
Telefon:
08 03 1 / 36 5 15 55

Ihr Nachname fängt mit HE bis N an:
Frau Huber
Telefon:
08 03 1 / 36 5 15 57

Ihr Nachname fängt mit O bis Z an:
Frau Simbeck
Telefon:
08 03 1 / 36 5 15 58

Sach-Gebiets-Leitung
Herr Klupp
Telefon:
08 03 1 / 36 5 15 52