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Aus der Kirche austreten heißt:
Sie sind Mitglied bei einer Kirche.
Sie wollen kein Mitglied mehr sein.
Zum Beispiel:
1. Weil Sie die Religion wechseln wollen.
Weil sich Ihr Glaube geändert hat.
2. Weil Sie keine Kirchen-Steuer zahlen wollen.
Sie müssen zum Standes-Amt kommen:
- Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen.
- Wenn Sie aus einer Religions-Gemeinschaft
austreten wollen.
Religions-Gemeinschaft heißt:
Eine Gruppe von Menschen mit der gleichen Religion.
Die Religion ist in Deutschland anerkannt.
Religions-Gemeinschaften sind zum Beispiel:
- Judentum
- Zeugen Jehovas
- Wenn Sie aus einer
Welt-Anschauungs-Gemeinschaft
austreten wollen.
Welt-Anschauungs-Gemeinschaft heißt:
Eine Gruppe von Menschen
glaubt nicht an einen Gott.
Die Gruppe hat eine andere Meinung
über die Welt und das Leben.
Achtung:
Sie dürfen keine E-Mail schreiben,
wenn Sie austreten wollen.
Sie müssen zum Standes-Amt kommen.
Wie kann ich austreten?
Was ist, wenn ich nicht zum Amt kommen kann?
Wenn Sie nicht selber zum Amt kommen können,
kann das auch eine andere Person für Sie machen.
Sie müssen der Person eine Vollmacht geben.
Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier erlauben Sie einer Person,
Sachen für Sie zu machen.
Sie müssen der Person vertrauen.
Sie müssen auf der Vollmacht schreiben,
dass Sie aus der Kirche austreten wollen.
Oder aus der Religions-Gemeinschaft.
Oder Welt-Anschauungs-Gemeinschaft.
Und, dass die Person für Sie sprechen darf.
Sie müssen die Vollmacht unterschreiben.
Wichtig:
Ein Notar oder eine Notarin muss
die Unterschrift beglaubigen.
Das heißt:
Der Notar oder die Notarin bestätigt:
- Die Unterschrift ist von Ihnen.
- Die Unterschrift ist echt.
Wie viel kostet das Austreten?
Mündlich Austreten:
- 25 Euro.
Wenn Sie mündlich austreten.
Und wir ein Formular mit Ihren Infos ausfüllen.
- 10 Euro.
Wenn wir das mündliche Austreten
schriftlich bestätigen.
Schriftlich Austreten:
Schriftlich Austreten:
Wir sagen Ihnen im Standes-Amt,
wie viel Sie zahlen müssen.
Achtung:
Sie müssen für den Notar oder die Notarin
auch Geld bezahlen.
Für das Beglaubigen von Ihrer Unterschrift.
Wie viel Sie zahlen müssen,
sagt Ihnen der Notar oder die Notarin.
Wo stehen die Gesetze dazu?
Die Regeln zum Austreten stehen im
Bayerischen Kirchen-Steuer-Gesetz:
Artikel 3
Absatz 4