Amtliche Kontrollen in privaten Gärten zur Eindämmung des Asiatischen Moschusbockkäfers
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein führt verstärkt Kontrollen auch in privaten Gärten in Rosenheim durch, um die Verbreitung des Asiatischen Moschusbockkäfers (Aromia bungii) einzudämmen. Dieser invasive Schädling stellt eine erhebliche Gefahr für viele Baumarten dar und kann erheblichen Schaden an der heimischen Vegetation anrichten. Die Kontrollen werden durchgeführt, um mögliche Befallsherde frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Bäume einzuleiten.
Grüngutaktionen im Herbst und Frühjahr – Wichtige Hinweise zur Entsorgung von Gehölzen
Aus diesem Grunde bittet die Stadt Rosenheim im Rahmen der Grüngutaktionen im Herbst und Frühjahr alle Gartenbesitzer um besondere Sorgfalt bei der Entsorgung von Schnittgut bestimmter Gehölze. Aufgrund der Verbreitungsgefahr des Asiatischen Moschusbockkäfers ist es notwendig, alle Gehölze der Gattung Prunus gesondert zu entsorgen. Hierzu zählen beispielsweise Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Kriecherl-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume sowie Kirschlorbeer. Das Schnittgut dieser Gehölze müssen die Bürgerinnen und Bürger ganzjährig am Wertstoffhof, Innlände 25, in speziellen Containern abgeben. Dies erfolgt kostenfrei. Es ist von der Grüngutaktion im Herbst und Frühjahr ausgeschlossen. Es darf auch nicht in die Grüngutcontainer an den Wertstoffinseln entsorgt werden.
Auch Grüngut, das vom Buchsbaumzünsler befallen ist, sowie invasive Pflanzenarten (Neophyten) wie der Riesen-Bärenklau und die Beifuß-Ambrosie, muss besonders entsorgt werden. Es kann ebenso ganzjährig kostenfrei am Wertstoffhof, Innlände 25, in speziellen Containern abgegeben werden.
Die Stadt Rosenheim bittet alle Gartenbesitzer um Mithilfe und Einhaltung dieser Regelungen, um den heimischen Baumbestand zu schützen und die Ausbreitung invasiver Arten zu verhindern.
Weitere Informationen zum Moschusbockkäfer finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).
Für alle Fragen zur Grüngutabholung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umwelt- und Grünflächenamts zur Verfügung.