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Grüngutsammlung mit Großcontainern

Auch dieses Frühjahr findet die Grüngutsammlung der Stadt Rosenheim mit Großcontainern von Montag, den 16.03.2026 bis einschließlich Samstag, den 28.03.2026 statt.

Es werden dazu in diesem Zeitraum an sieben Standorten Großcontainer für Grüngut aufgestellt. Dort können Sie das Grüngut einwerfen.

Die Standorte der Großcontainer sind:
•    Wertstoffinsel Lortzingstraße
•    Wertstoffinsel Pürstlingstraße
•    Wertstoffinsel Hochfellnstraße
•    Wertstoffinsel Turnerweg
•    Wertstoffinsel Gärtnerstraße
•    Sportplatz Pang
•    Wertstoffinsel Traberhofstraße/Kaltwiesstraße

Die Nutzung durch gewerbliche Betriebe ist nicht gestattet.

Gehölze der Gattung Prunus wie z. B. Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Kriecherl-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume sowie Kirschlorbeer dürfen nicht mehr in die Grüngut-Container auf den Wertstoffinseln oder bei der Grüngutsammlung im Großcontainer im Frühjahr entsorgt werden. Stattdessen muss dieses Pflanzenmaterial am Wertstoffhof als Quarantänematerial kostenfrei abgegeben werden. Dieses Material wird anschließend zur Verwertung in das Müllheizkraftwerk (MHKW) gebracht.

Auch vom Buchsbaumzünsler befallene Pflanzenteile und Neophyten wie zum Beispiel der Riesen-Bärenklau, die Beifuß-Ambrosia und der Japanische Staudenknöterich dürfen nicht mehr in die Grüngut-Container auf den Wertstoffinseln oder bei der Grüngutsammlung im Großcontainer im Frühjahr entsorgt werden. Stattdessen muss dieses Pflanzenmaterial am Wertstoffhof gesondert abgegeben werden und wird anschließend zur Verwertung in das Müllheizkraftwerk (MHKW) gebracht.

Zusätzlich stehen Privathaushalten aus dem Stadtgebiet Rosenheim für die Entsorgung des Grünguts - wie gewohnt das ganze Jahr über - die Grüngutcontainer an einigen Wertstoffinseln und der Wertstoff, Innlände 25 zur Verfügung.

In der Grüngutaktion im Frühjahr muss das Grüngut zu den jeweiligen Containern an den oben genannten Standorten gebracht und dort eingeworfen werden. Wir bitten darum, kein Grüngut illegal an Straßen abzulagern. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld geahndet werden. Illegale Ablagerungen haben zudem auch schädliche Auswirkungen auf die intakte Natur.

Weitere Informationen erhalten Sie hier sowie telefonisch beim Umwelt- und Grünflächenamt.