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Termine für die Grüngutabfuhr im Herbst 2024

Von Anfang Oktober bis Mitte November bietet die Stadt Rosenheim wieder den kostenlosen Herbst-Service, Grünabfälle aus privaten Gärten im Stadtgebiet abzuholen, an.

Die Termine für die Grüngutabfuhr lauten:
07. Oktober 2024     Kastenau und das restliche, an den anderen Terminen nicht aufgeführte Stadtgebiet,
18. Oktober 2024    Aising, Hl. Blut, Aisinger Landstr., Aisinger Wies, Oberwöhr,
04. November 2024    Happing, Kaltmühl, Kaltwies,
11. November 2024     Pang, Hohenofen, Schwaig, Westerndorf b. Pang, Pösling, Brucklach und
21. November 2024     Mitterfeld, Westerndorf St. Peter, Egarten, Langenpfunzen und westliche Teil Erlenau.

Das Umwelt- und Grünflächenamt hat genaue Abholtermine für jede einzelne Straße festgelegt, die hier eingesehen werden können.

Damit das Grüngut auch mitgenommen wird, muss das Grüngut am Abfuhrtag bis 7 Uhr in haushaltsüblicher Menge (bis zu 1m³), gebündelt und ohne Draht und Plastik gut sichtbar auf Höhe des jeweiligen Grundstücks am Fahrbahnrand bereitgelegt werden. Bitte das Grüngut nicht an anderen Stellen illegal ablegen. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Verspätet bereitgestelltes Grüngut wird nicht nachträglich abgeholt. Ebenso ist die Nutzung durch gewerbliche Betriebe nicht gestattet.

Die Zweige sollten nicht länger als zwei Meter und nicht dicker als 10 cm sein. Wurzelstöcke werden nicht mitgenommen. Für kleinere Äste und Laub sind beim Baubetriebshof (Möslstraße 27), an der Infothek des Bürgeramtes (Königstr. 15), in der Kfz-Zulassungsstelle (Westerndorfer Straße 88) oder beim Umwelt- und Grünflächenamt (Königstraße 15) maximal zwei Papiersäcke pro Haushalt erhältlich.

Von der Grüngutaktion ausgeschlossen sind wegen der Verbreitungsgefahr des Asiatischen Moschusbockkäfers alle Gehölze der Gattung Prunus. Hierzu gehören z.B. Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Kriecherl-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume sowie Kirschlorbeer. Schnittgut dieser Gehölze ist ganzjährig kostenfrei am Wertstoffhof, Innlände 25, in dafür vorgesehenen Containern zu entsorgen.

Ebenso ausgeschlossen ist von Buchsbaumzünsler befallenes Grüngut und Neophyten wie z. B. der Riesen-Bärklau und die Beifuß-Ambrosie. Dieses Material muss als Quarantänematerial am Wertstoffhof, Innlände 25 entsorgt werden und wird anschließend zur Verwertung in das Müllheizkraftwerk (MHKW) gebracht.

Im Zusammenhang mit der Grüngutabholung bittet die Stadt Rosenheim alle Eigentümer, ihre Grundstücke auf überhängende Gehölze zu kontrollieren und Hecken, Sträucher und Bäume auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Freizuhalten ist ein Bereich von 2,50 m über Gehwegen sowie 4,50 m über Fahrbahnen. Außerdem ist darauf zu achten, dass Verkehrszeichen und Straßenleuchten nicht durch die Anpflanzungen verdeckt werden.

Bitte beachten Sie, dass nur hausübliche Mengen mitgenommen werden und nicht Grüngutberge. Kompostierbare Grünabfälle können auch in den Wertstoffcontainer für kompostierbare Grünabfälle an einigen Wertstoffinseln sowie beim Wertstoffhof, Innlände 25, kostenlos als Rosenheimer Privathaushalt das ganze Jahr über entsorgt werden. Das Ablegen von Grüngut neben den Container auf den Wertstoffinseln stellt jedoch eine Ordnungswidrigkeit dar.

Für alle Fragen zur Grüngutabholung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umwelt- und Grünflächenamts (Tel.: 365-1692) zur Verfügung.