Amtsleitung: Herr Waller; +49 (0) 80 31 / 365-12 50; E-Mail
- Erwerb und Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken
- Abschluss sämtlicher Verträge in Zusammenhang mit Grundstücken oder Immobilien (An- und Vermietungen, An- und Verpachtungen, Gestattungen)
- Bestellung von Erbbaurechten, Geh- und Fahrtrechten, Abstandsflächendienstbarkeiten, Grundschulden, Hypotheken, Realbelastungen von Grundstücken
- Vertretung der Stadt Rosenheim bei Rechtsstreitigkeiten, bei denen es sich um Grundstücke bzw. Immobilienvermögen handelt