Der Oberbürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung gemäß Art. 18 Bayerische Gemeindeordnung (BayGO) zur Erörterung von städtischen Angelegenheiten ein. Die Bürgerversammlung wird in Rosenheim aufgrund der Einwohnerzahl in zwei Termine aufgeteilt. Das Stadtgebiet wird hierzu in zwei Bereiche gegliedert:
Rosenheim Süd:
Fürstätt, Alt-Fürstätt, Unterfürstätt, Am Gries, Endorferau, Oberwöhr, Aisingerwies, Kastenau, Kaltwies, Kaltmühl, Happing, Aisinger Landstraße, Hl. Blut, Hohenofen, Aising, Pang, Schwaig und Westerndorf am Wasen
Rosenheim Nord:
Westerndorf St. Peter, Wernhardsberg, Langenpfunzen, Egarten, Mitterfeld, Wehrfleck, Erlenau, Stadtmitte und Küpferling
In die Protokolle der letztjährigen Bürgerversammlungen kann im Hauptamt nach vorheriger Anmeldung per E-Mail Einsicht genommen werden. Bitte nennen Sie in Ihrer Mail die entsprechende Bürgerversammlung sowie das für Sie relevante Thema.
Anliegen, Anfragen und Anträge
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihre Anliegen, Anfragen und Anträge bereits vorab zu diesen Versammlungen einzubringen. Diese Anliegen, Anfragen und Anträge sind jedoch mindestens eine Woche vor der Bürgerversammlung schriftlich mitzuteilen und werden in der jeweiligen Bürgerversammlung behandelt. Stimmberechtigt bei Anträgen zur Abstimmung sind nur Gemeindebürger/-innen, die auch bei Kommunalwahlen wahlberechtigt sind.
Die Stadt weist besonders darauf hin, dass auch Jugendliche ab 14 Jahren ein Rede- und Antragsrecht haben. Vertreter von Vereine bzw. Verbände etc. besitzen dieses höchstpersönliche Recht grundsätzlich nicht.
Bürgerversammlungen 2022
Die Bürgerversammlungen fanden auch in diesem Jahr wieder im Kultur- und Kongresszentrum (KU'KO) statt.
- Rosenheim Süd: Bürgerversammlung am 27. September 2022, 19 Uhr
PowerPoint-Vortrag
- Rosenheim Nord: Bürgerversammlung am 04. Oktober 2022, 19 Uhr
PowerPoint-Vortrag
Aktuelle Informationen zu Themen der Stadtpolitik entnehmen Sie unserem Booklet.