Der Oberbürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung gemäß Art. 18 Bayerische Gemeindeordnung (BayGO) zur Erörterung von städtischen Angelegenheiten ein.
Anliegen, Anfragen und Anträge
Bürger/-innen haben die Möglichkeit, ihre Anliegen, Anfragen und Anträge bereits vorab zu diesen Versammlungen einzubringen. Diese Anliegen, Anfragen und Anträge sind jedoch mindestens eine Woche vor der Bürgerversammlung schriftlich mitzuteilen und werden in der jeweiligen Bürgerversammlung behandelt. Stimmberechtigt bei Anträgen zur Abstimmung sind nur Gemeindebürger/-innen, die auch bei Kommunalwahlen wahlberechtigt sind.
Die Stadt weist besonders darauf hin, dass auch Jugendliche ab 14 Jahren ein Rede- und Antragsrecht haben. Vertreter/-innen von Vereinen bzw. Verbände etc. besitzen dieses höchstpersönliche Recht grundsätzlich nicht.
Bürgerversammlungen 2023
Die Bürgerversammlungen 2023 sind jeweils um 19:00 Uhr an folgenden Terminen angesetzt:
- Bürgerversammlung Ost:
26. September 2023
Happinger Hof
Bereich: Kastenau, Kaltwies, Kaltmühl, Happing, Aisinger Landstraße, Hl. Blut
- Bürgerversammlung Mitte Süd-West
11. Oktober 2023
Gasthof Alt-Fürstätt
Bereich: Fürstätt, Oberwöhr, Aisingerwies
- Bürgerversammlung Mitte
17. Oktober 2023
Zum Johann Auer
Bereich: Stadtmitte, Küpferling
- Bürgerversammlung Nord
19. Oktober 2023
Gasthof Höhensteiger
Bereich: Westerndorf St. Peter, Wernhardsberg, Langenpfunzen, Egarten, Mitterfeld, Wehrfleck, Erlenau
- Bürgerversammlung Süd
24. Oktober 2023
Kirchenwirt Pang
Bereich: Hohenofen, Aising, Pang, Schwaig, Westerndorf am Wasen, Aisinger Landstraße, Hl. Blut
Bürgerinnen und Bürger können sich bereits im Vorfeld der jeweiligen Bürgerversammlung ab 18:00 Uhr auf Schautafeln zu stadtteilbezogenen Themen informieren. Fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den jeweiligen Fachbereichen werden zur Beratung und Diskussion vor Ort sein.