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Das Bayerische Digitalgesetz (BayDiG) ist am 01. August 2022 in Kraft getreten. Gleichzeitig trat das Bayerische E-Government-Gesetz aus dem Jahr 2015 außer Kraft.
Das neue Gesetz ist bundesweit das erste seiner Art. Es schafft erstmals rechtliche Rahmenbedingungen, damit Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen über zukunftsfähige digitale Angebote verfügen und diese sicher nutzen können.
Das von der Bayerischen Staatsministerin für Digitales, Judith Gerlach, vorgelegte Gesetz gliedert sich in drei wesentliche Kernpunkte: Es legt erstens die allgemeinen Ziele und Grundsätze für der Digitalisierung im Freistaat Bayern fest. Daran werden sich zukünftig die staatlichen Bemühungen orientieren. Es verankert zweitens die Digitalrechte von Bürgerinnen und Bürgern und von den Unternehmen im Freistaat. Dazu gehört beispielsweise der Anspruch auf die Nutzung von digitalen Diensten im Austausch mit Behörden. Und schließlich hilft es den Kommunen durch ein neues Kompetenzzentrum (Anstalt des öffentlichen Rechts) dabei, ihren Bürgerinnen und Bürgern nutzerfreundliche und unkomplizierte digitale Serviceleistungen anzubieten.
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Im Jahr 2019 hat sich eine Arbeitsgruppe unter der Federführung der städtischen EDV Gedanken darüber gemacht, wie eine Digitalisierungsstrategie für die Stadtverwaltung Rosenheim aussehen könnte. Das Ergebnis wurde im November 2019 im Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus vorgestellt und von diesem einstimmig beschlossen.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die zeitgerechte Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes des Bundes und des OZG-Masterplans Bayern durchzuführen. Im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten muss sie außerdem die Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen "Digitale Infrastruktur" und "Digitalisierung der Verwaltung" vorantreiben und Entwicklungen im Bereich "Digitale Stadtgesellschaft und Smart City", insbesondere durch Beteiligungen an geeigneten Forschungs- und Förderprogrammen, unterstützen.Im Jahr 2021 wurde die Strategie planmäßig fortgeschrieben. Die neue Version wurde vom Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus im November 2021 beschlossen.
Die Erstfassung finden Sie hier.
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Jede Kommune wird seine Verwaltungsleistungen zunehmend auch online über Serviceportale anbieten. Der Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger ist u. a., dass sie unabhängig von Öffnungszeiten von Zuhause aus in Kontakt mit ihrem Rathaus treten können. Selbstverständlich wird weiterhin in jedem Fall auch der "analoge" Weg möglich bleiben.
Im Bürgerserviceportal der Stadt Rosenheim stehen Ihnen bereits viele Verwaltungsleistungen auch online zur Verfügung. Das Angebot wird stetig erweitert. Schauen Sie doch mal vorbei!
In diesem Portal können Sie auch ein persönliches, digitales Konto anlegen. Hier spielt auch der Personalausweis mit seiner eID-Funktion eine Rolle. Ist die eID freigeschaltet, kann man sich auf diesem Portal eindeutig und sicher ausweisen. Es gibt aber viele Verwaltungsleistungen, die keine Authentifizierung mit dem Ausweis erfordern.
Soweit für Verwaltungsleistungen Gebühren anfallen, können Sie diese mit einer Reihe von Online-Bezahlverfahren ("e-Payment") begleichen.
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Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Diese Angebote sollen bis Ende des Jahres 2022 für Bürger und Wirtschaft verfügbar sein. Bayern möchte hier schneller sein und eine Vielzahl von Verwaltungsleisten bereits bis Ende 2020 online stellen (OZG-Masterplan Bayern).
Es ist Aufgabe der Steuerungsgruppe „Digitale Stadtverwaltung“, dies neben anderen Themenfeldern, die in Zusammenhang mit der Digitalisierung der Verwaltung stehen, voranzubringen.
Ziel des Onlinezugangsgesetzes ist es letztlich, einen bundesweiten Portalverbund aufzubauen. Teile dieses Portalverbundes sind das Verwaltungsportal des Bundes, die Länderportale (z. B. das "Bayernportal") sowie die Portale der Kommunen.
Besuchen Sie doch einmal unser Bürgerserviceportal der Stadt Rosenheim. Das Angebot auf diesem Portal wird ständig erweitert.
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Seit Februar 2021 gibt es mit der BayernApp eine mobile Version des Bayernportals. Die App bietet Bürgerinnen und Bürgern einen Zugang zu staatlichen und kommunalen Verwaltungsleistungen per Smartphone oder Tablet.
Sie können die App im Google Play Store bzw. im Apple App Store herunterladen.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales.
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Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Diese Angebote sollen bis Ende des Jahres 2022 für Bürger und Wirtschaft verfügbar sein. Bayern möchte hier schneller sein und eine Vielzahl von Verwaltungsleisten bereits bis Ende 2020 online stellen (OZG-Masterplan Bayern).
Es ist Aufgabe der Steuerungsgruppe „Digitale Stadtverwaltung“, dies neben anderen Themenfeldern, die in Zusammenhang mit der Digitalisierung der Verwaltung stehen, voranzubringen.
Ziel des Onlinezugangsgesetzes ist es letztlich, einen bundesweiten Portalverbund aufzubauen. Teile dieses Portalverbundes sind das Verwaltungsportal des Bundes, die Länderportale (z. B. das "Bayernportal") sowie die Portale der Kommunen.
Besuchen Sie doch einmal unser Bürgerserviceportal der Stadt Rosenheim. Das Angebot auf diesem Portal wird ständig erweitert.
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Für Kommunalverwaltungen ist die Digitalisierung mit ihrer hohen technischen Komplexität eine der zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre. Die digitale Transformation der Stadtverwaltung Rosenheim sowie die intelligente Vernetzung mit externen Akteuren ist eine Querschnittsaufgabe, die aufgrund der Anforderungen von Wirtschaft und Bürgern mit hoher Priorität angegangen werden muss. Sie ist sowohl eine organisatorische Aufgabe in den jeweiligen Ämtern als auch ein Handlungsfeld der EDV. Digitale Transformation muss aktiv gestaltet werden und braucht neben ausreichenden Ressourcen koordinierende Strukturen.
Die Steuerungsgruppe hat folgende Aufgaben:
- Entwicklung und Integration von Strategien zur Digitalisierung der Stadtverwaltung („Digitale Agenda“) in die Verwaltungsabläufe mit folgenden Hauptzielen:
- intelligente digitale Vernetzung verwaltungsinterner und externer Akteure
- Schaffung von digitalen Serviceangeboten und Diensten, die einen Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung bringen können
- Sammeln von Informationen zum Thema „Digitalisierung“
- Beobachten von rechtlichen und technischen Entwicklungen
- Ansprechpartner und Impulsgeber in Fragen der Digitalisierung einschließlich der Entwicklung einer strategisch angelegten „digitalen Agenda“ zur weiteren Planung der Digitalisierung der Verwaltung
- Initiieren von Projekten
- Koordination von Projekten
- Sensibilisierung für digitale Projekte durch Öffentlichkeitsarbeit
- Dabei müssen die analoge Bearbeitung sowie eine persönliche Beratung weiterhin möglich sein und in hoher Qualität angeboten werden.
- Entwicklung und Integration von Strategien zur Digitalisierung der Stadtverwaltung („Digitale Agenda“) in die Verwaltungsabläufe mit folgenden Hauptzielen:
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Die kurze Antwort lautet: Smarte Städte sind in der Lage, die Herausforderungen der Zukunft mit den Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnik zu meistern.
Die Leitlinien einer "smarten Stadt" sind in der "Smart City Charta" aus dem Jahr 2017 festgelegt. Weitere Infos finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Beachten Sie außerdem die Initiative Stadt.Land.Digital! des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und den Smart City Navigator.
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Eine Initiative verschiedener Akteure hat einen Ideenbriefkasten zu "Smart City" Rosenheim eingerichtet.
Machen Sie mit!
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