Bewerberdatenschutz

Datenschutzhinweise zu Ihrer Bewerbung bei der Stadt Rosenheim

Die nachfolgenden Hinweise dienen Ihrer Information als Bewerber/-in der Stadtverwaltung Rosenheim über die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß den Anforderungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Die Bewerberverwaltung erfolgt aktuell mit der Software „Jobquick“ der Firma aicovo gmbh.

1.  Name und Kontakt der verantwortlichen Stelle:

Verantwortlich für die Verarbeitung ist die Stadt Rosenheim, Königstraße 24, 83022 Rosenheim, E-Mail: personalamt@rosenheim.de

2.  Kontakt des Datenschutzbeauftragten:

Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter www.rosenheim.de abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem/Ihrer zuständige/n Ansprechpartner/in oder dem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter der Anschrift Stadt Rosenheim, Königstraße 24, 83022 Rosenheim; E-Mail: datenschutz@rosenheim.de, erreichen können.
    
3.  Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:

Die von Ihnen im Rahmen Ihrer Bewerbung angegebenen personenbezogenen Daten werden von der Stadt Rosenheim ausschließlich für Zwecke der Bewerbungsbearbeitung im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens (Recruitingprozess) erhoben und verarbeitet. Eine Speicherung oder eine Verwendung für andere Zwecke findet nicht statt. Bei einer erfolgreichen Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten auch für das Beschäftigungsverhältnis verwendet. Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und h sowie Art. 88 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) und Art. 103 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG).

4.  Empfänger der personenbezogenen Daten:

Alle Daten werden streng vertraulich behandelt und innerhalb der Stadt Rosenheim nur an die Stellen weitergegeben, die bei der Bearbeitung Ihrer Bewerbung zwingend zu befassen sind. Das Stellenbesetzungsverfahren erfolgt stets in Zusammenarbeit zwischen dem Personalamt und dem jeweiligen Fachamt sowie, soweit gesetzlich vorgeschrieben, der zuständigen Personal- und Schwerbehindertenvertretung. Die Angabe einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung steht in Ihrem Ermessen als Bewerberin bzw. Bewerber. Falls Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung angeben und die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nicht ausdrücklich ablehnen, wird die Schwerbehindertenvertretung nach § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX unmittelbar nach Eingang Ihrer Bewerbung über diese unterrichtet. Überdies kann Ihre Bewerbung dann durch die zuständige Schwerbehindertenvertretung eingesehen werden. Ab Entgeltgruppe E10, S 15 bzw. Besoldungsgruppe A 11 erfolgt die Entscheidung über die Personalauswahl im zuständigen Gremium des Stadtrats, die relevanten Daten werden deshalb auch dort zur Verfügung gestellt. Im Wege des Auswahl- bzw. Einstellungsverfahrens von Beamten werden Ihre Daten ggf. an den Landespersonalausschuss weitergegeben.

5.  Dauer der Speicherung:

Ihre Daten werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nach 6 Monaten automatisch gelöscht. Lediglich die Daten der Bewerber, die vom Personalamt um eine Erlaubnis der verlängerten Speicherung ihrer Daten gebeten werden, werden nicht automatisch gelöscht. Diese Bewerber haben ein jederzeitiges Widerrufsrecht. Im Falle einer AGG- bzw. Konkurrentenklage werden sämtliche Unterlagen der betreffenden Stellenausschreibung bis zum Ende des gerichtlichen Verfahrens weiterhin gespeichert. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, werden die Daten gelöscht. Nach Ablauf der Aufbewahrung werden Ihre Daten nur noch anonymisiert für statistische Zwecke vorgehalten.

6.  Betroffenenrechte:

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zu Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Rosenheim, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.