Stiftungen

Stiftungen sind Einrichtungen, die mithilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgen. Dabei wird in der Regel das Vermögen, der sogenannte Grundstock, auf Dauer erhalten und nur die Erträge für den Stiftungszweck verwendet. Stiftungen können in verschiedenen Rechtsformen und zu verschiedenen Zwecken errichtet werden. Alle Stiftungen unterliegen der staatlichen Stiftungsaufsicht.

Stiftungen können sowohl als juristische Personen (rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts), als auch in Trägerschaft eines Treuhänders (nicht rechtsfähige, unselbstständige, treuhänderische oder fiduziarische Stiftung) errichtet werden. Die Stadt Rosenheim verwaltet derzeit über ihre Stiftungsverwaltung 15 selbstständige und unselbstständige Stiftungen.

  • Bezeichnung Tel.: +49 (0) 80 31 / 365
    Förderungen -1252 / -1255
    Stipendien -1260

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