Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 209 „Innsbrucker Straße 2 - 6“
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.02.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 209 „Innsbrucker Straße 2 - 6“ beschlossen. Ziel der Planung ist es, die Nachverdichtungspotentiale der bereits bebauten Flächen im Plangebiet auszunutzen und die Schaffung von Wohnraum zu fördern sowie die Erschließung zu sichern. Das Planungskonzept sieht vor, die Aufwertung und energetische Sanierung der bestehenden Geschosswohnungsbauten sowie die Errichtung von vier neuen Wohngebäuden mit Tiefgarage.
Das Plangebiet liegt zwischen der Mangfall im Norden, der Innsbrucker Straße im Osten und der Tegernseestraße im Süden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Die Planunterlagen zum o.g. Verfahren können während der allgemeinen Sprechzeiten (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 bis 17:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung (unter der Telefonnummer 08031 / 365 -1641) im Stadtplanungsamt, Rathaus, Königstraße 24, 3. Stock, von jedermann eingesehen werden. Zugleich kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Eine umfassende Unterrichtung soll im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgen. Der genaue Termin hierzu wird gesondert im Amtsblatt sowie in der Presse bekannt gemacht. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen können darüber hinaus auf der Homepage der Stadt Rosenheim unter https://www.rosenheim.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanverfahren/bebauungsplaene/im-verfahren.html abgerufen werden.
Die amtliche Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss ist auf folgender Website abrufbar: https://www.rosenheim.de/politik-verwaltung/amtsblatt.html (Amtsblatt Nr. 7 vom 11.03.2025).