Wahlbenachrichtigungen ab dem 28.01.2025
Die Vorbereitungen für die anstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 in der Stadt Rosenheim laufen auf Hochtouren. Ab dem 28. Januar erhalten die Wählerinnen und Wähler in Rosenheim die Wahlbenachrichtigungen.
Mit den Wahlbenachrichtigungen können dann die Briefwahlunterlagen beantragt werden, entweder postalisch oder online unter https://www.rosenheim.de/politik-verwaltung/wahlen-buergerbeteiligung/bundestagswahl-2025/. Per Email an wahlamt@rosenheim.de können Briefwahlanträge unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Adresse auch jetzt schon gestellt werden.
Die Briefwahlunterlagen werden anschließend unverzüglich nach dem Eintreffen der Stimmzettel bei der Stadt Rosenheim, voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 verschickt. Alternativ können die Briefwahlunterlagen ab dem 10. Februar auch direkt vor Ort in der Turnhalle des Sebastian-Finsterwalder-Gymnasiums, Am Nörreut 18, beantragt werden. Dort ist es auch möglich, die Stimmzettel sofort auszufüllen und in die Wahlurne zu werfen.
Sollten beantragte Briefwahlunterlagen nicht ankommen, können bis spätestens Samstag, den 22.02.2024, 12.00 Uhr Ersatz-Briefwahlunterlagen im Wahlamt abgeholt werden. Danach darf die Stadt Rosenheim keine Ersatzbriefwahlunterlagen mehr ausstellen und eine Stimmabgabe ist auch im Wahllokal am Wahlsonntag nicht mehr möglich.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können bis spätestens am Wahlsonntag, 23.02.2025, 18:00 Uhr im amtlichen Briefkasten am Rathaus der Stadt Rosenheim eingeworfen werden.