Einwohneramt (Bürgeramt)

Maskenpflicht
Bitte tragen Sie eine FFP2-Maske!
Ab 1. Februar 2021 gilt für den Besuch in unseren Rathäusern eine FFP2-Masken-Pflicht.
Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen Gründen (ärztliche Bescheinigung) nicht möglich ist, werden gebeten, einen Termin außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu vereinbaren, um den notwendigen Abstand zu anderem Publikumsverkehr wahren zu können.
Sachgebiete im Bürgeramt
Sachgebiet Melde- und Passwesen
Bürgerservice
Sachgebiet Ausländerwesen und Staatsangehörigkeitsrecht
Sachgebiet Standesamt
Wahlamt