Kulturamt
Dem Kulturamt mit seinen städtischen Kultureinrichtungen (siehe unten) obliegt auch die finanzielle Förderung und fachliche Beratung der kulturellen Vereine in der Stadt, die Planung der kulturellen Eigenveranstaltungen im KUKO zusammen mit der Geschäftsführung, die Vergabe von kulturellen Preisen und Ehrungen, die Planung von Sonderveranstaltungen in Zusammenarbeit mit veschiedenen Stiftungen, die Vermietung des Theatersaals im Künstlerhof, die Geschäftsleitung des Zweckverbands Holztechnisches Museum sowie die Mitarbeit bei Wettbewerben zur Kunst im öffentlichen Raum. Beim Kulturamt ist auch die Geschäftsstelle für die Städtepartnerschaft Briançon integriert.
Städtische Kultureinrichtungen und AnsprechpartnerInnen:
Kulturamt
Kulturreferent: Wolfgang Hauck, Tel. 400 33 16
stellv. Kulturamtsleiterin: Susanne Delp, Tel. 365-1449
Geschäftsstelle Zweckverband Holztechnisches Museum Rosenheim
Stadtarchiv
Reichenbachstraße 1a
Tel. 365-1439, Fax 365-2016
Leitung: Christopher Kast, Tel. 365-1439
zum Stadtarchiv
Stadtbibliothek
Am Salzstadel 15
Tel. 365-1594, Fax 365-2045
Leiterin: Susanne Delp, Tel. 365-1449
stellv. Leiterin: Susan Lauke, Tel. 365-1448
zur Stadtbibliothek
Städtische Galerie
Max-Bram-Platz 2
Tel. 365-1447, Fax 365-2063
Leiterin: Monika Hauser-Mair, Tel. 365-1447
zur Städtischen Galerie
Städtisches Museum
Ludwigsplatz 26
Tel. 365-8751, Fax 365-8758
Leiter: Walter Leicht, Tel. 365-8751
zum Städtischen Museum
Volkshochschule
Geschäftsstelle Stollstraße 1
Tel. 365-1450, Fax 365-2018
Leiterin: Bianca Stein-Steffan, Tel. 365-1456
stellv. Leiterin: Susanne Eberhardt, Tel. 365-1450
zur vhs Rosenheim
Holztechnisches Museum
Max-Josefs-Platz 4
Tel. 16900, Fax 900507
Zweckverband Holztechnisches Museum
Geschäftsführung: Wolfgang Hauck, Tel. 400 33 16
zum Holztechnischen Museum
Kulturförderung
Die finanzielle Förderung kultureller Aktivitäten in Rosenheim ist in den Kulturförderrichtlinien vom 01.01.2006 geregelt.
Kulturförderrichtlinien der Stadt Rosenheim
I | Vorbemerkung |
1. | Mit diesen Kulturförderrichtlinien regelt die Stadt Rosenheim das Verfahren zur Verteilung der im rein freiwillig liegenden Aufgabenbereich jährlich zur Verfügung gestellten Fördermittel an Kulturschaffende aus den Bereichen Theater, Musik und Tanz, Trachtenvereine, Veteranen- und Reservisten-vereine sowie Bildung und Wissenschaft. |
2. | Die kulturellen Vereine Rosenheims leisten durch ihr ehrenamtliches Engagement einen unverzichtbaren Beitrag zur kulturellen Identität, zur Lebensqualität und zum gesellschaftlichen Leben der Stadt. |
3. | Wenngleich die Förderung der Vereine eine freiwillige kommunale Aufgabe ist, will die Stadt durch jährlich zu vergebende Zuschüsse - im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel - die kulturelle Vielfalt in Rosenheim sicherstellen. |
II | Fördervoraussetzungen |
1. | Förderungsfähig sind nur Kulturschaffende die sich auf der Grundlage der demokratischen Grundordnung bewegen und die das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie die Verfassung des Freistaates Bayern respektieren. |
2. | Förderungsfähig sind natürliche und juristische Personen oder feste Personengruppen, die öffentlich auftreten. |
3. | Die Förderung erfolgt im Rahmen der jährlich im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel als pauschalierte Förderung (siehe die Bestimmungen der Allgemeinen Zuschuss- und Förderrichtlinien, B Institutionelle Förderung, Punkt 2.3.1,letzter Absatz). Sie stellt eine freiwillige Leistung dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht. |
4. | Es werden nur die derzeit bereits gefördeten Personen bzw. Personengruppen und gemeinnützigen Vereine berücksichtigt. Neugründungen müssen über mindestens zwei Jahre hinweg kontinuierliches und nachhaltiges Wirken in Rosenheim nachweisen. Sonstige feste Personengruppen die nicht als gemeinnütziger Verein organisiert sind und natürliche Personen müssen einen Nachweis von mindestens 5 Jahren erbringen. |
5. | Es werden nur Vereine, Personen bzw. Personengruppen gefördert, deren Sitz oder Hauptbetätigungsfeld in der Stadt Rosenheim liegt. |
6. | Aus Gründen der Vergleichbarkeit werden die Zuschussempfänger folgenden 5 Sparten zugeordnet: |
a) Theater | |
b) Musik und Tanz (mit zwei Untersparten) | |
c) Trachtenvereine | |
d) Veteranen- und Reservistenvereine | |
e) Bildung und Wissenschaft | |
7. | Über den städtischen Haushalt erfolgt grundsätzlich eine von laufenden Akti-vitäten abhängige institutionelle Basisförderung. Einmalige oder sehr kosten-intensive Projekte oder Projekte mit Eventcharakter sind nicht von den Kulturförderrichtlinien erfaßt. |
8. | Als Berechnungsgrundlage dienen die Haushaltsansätze 2005 der einzelnen Sparten. |
9. | Stichtag für die Antragstellung ist jeweils der 1. Oktober für Anträge zum folgenden Kalenderjahr. |
III | Kulturelle Sparten |
1. | Theater |
Auf der Basis der im Haushalt insgesamt eingestellten Mittel (ohne durch Einzelbeschluss genehmigte Mietzuschüsse) für die Rosenheimer Theatergruppen werden die Zuschüsse künftig wie folgt verteilt. Eine Hälfte nach der Anzahl der jeweilige Eigenproduktionen (max. fünf pro Jahr) und eine Hälfte nach Anzahl der Empfänger zu gleichen Teilen als Sockelbetrag. | |
2. | Musik und Tanz |
2.1. | Große Ensembles (derzeit Stadtkapelle, Musikverein, Spielmannszug, Chorkreis St. Quirinus, Kammerchor St. Nikolaus) |
Auf der Basis der im Haushalt insgesamt eingestellten Mittel für die großen Ensembles werden die Zuschüsse künftig zwischen Stadtkapelle und Spielmannszug zu gleichen Teilen, im übrigen nach den derzeit ausgereichten Mitteln aufgeteilt, vorausgesetzt die bisherigen Aktivitäten werden beibehalten. | |
2.2. | Mittlere und kleine Ensembles |
Die insgesamt für die Sparte auf den Haushaltsstellen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden zu gleichen Teilen auf die in Rosenheim bestehenden und aktiven Ensembles aufgeteilt, vorausgesetzt die bisherigen Aktivitäten werden beibehalten. | |
3. | Trachtenvereine |
Die insgesamt für die Sparte auf den Haushaltsstellen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden zu gleichen Teilen auf die in Rosenheim bestehenden und aktiven Trachtenvereine aufgeteilt, vorausgesetzt die bisherigen Aktivitäten werden beibehalten. | |
4. | Veteranen- und Reservistenvereine |
Die insgesamt für die Sparte auf den Haushaltsstellen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden zu gleichen Teilen auf die in Rosenheim bestehenden und aktiven Veteranen- und Reservistenvereine aufgeteilt, vorausgesetzt die bisherigen Aktivitäten werden beibehalten. | |
5. | Bildung und Wissenschaft |
Die insgesamt für die Sparte bzw. den einzelnen Empfängern auf den Haushaltsstellen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden wie bisher beibehalten, vorausgesetzt die bisherigen Aktivitäten werden beibehalten. | |
IV | Inkrafttreten |
Diese Richtlinien treten zum 01.01.2006 in Kraft und sind erstmals auf die Förderung 2006 anzuwenden. | |
V | Sonstige Bestimmungen |
Mietzuschüsse können in Abhängigkeit von der Bedürftigkeit gewährt werden. | |
Rosenheim, 05.12.2005 | |
Gabriele Bauer | |
Oberbürgermeisterin | |