Apostille
Deutsche Personenstandsurkunden werden von den Behörden und Gerichten eines anderen Landes meist nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit und der Beweiswert durch Anbringung der sogenannten Apostille bestätigt wird.
Für die Anbringung der Apostille auf Personenstandsurkunden, die vom Standesamt Rosenheim ausgestellt wurden, ist die Regierung von Oberbayern zuständig.
Die Adresse lautet:
Regierung von Oberbayern
Maximilianstr. 39
80538 München
Informationen im Internet finden Sie auf der Homepage der Regierung von Oberbayern.
Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig bei den zuständigen Behörden im Verwendungsland oder den konsularischen Vertretungen im Bundesgebiet zu erkundigen, welche Dokumente vorgelegt werden müssen und ob eine Apostille notwendig ist.