Schwerbehindertenverfahren
Ansprechpartner
Leistung | Name | Tel. +49(0)8031/365- |
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Sachgebietsleitung | Frau Pawelka | 1505 |
Schwerbehinderten- angelegenheiten | Frau Schwarzfischer | 1507 |
Schwerbehinderten- angelegenheiten | Frau Ludwig | 1506 |
Schwerbehindertenverfahren (SGB IX) - Hinweise und Tipps zur Antragstellung
Grundlage der aktuellen Informationen des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Beim Zentrum Bayern Familie und Soziales gehen pro Monat etwa 25.000 Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht ein. Es dauert deshalb trotz aller Bemühungen durchschnittlich ca. drei Monate bis über einen Antrag entschieden werden kann. Warum dies so ist, möchten wir Ihnen kurz erläutern: Im Rahmen der erforderlichen Sachaufklärung wird zur Verfahrensbeschleunigung und aus Kostengründen in der Regel zunächst lediglich ein Befundbericht Ihres Hausarztes, ggf. auch des Facharztes eingeholt. Die Befunde der mitbehandelnden Ärzte liegen normalerweise bereits Ihrem Hausarzt vor, der sie dem Zentrum Bayern Familie und Soziales zur Verfügung stellt. Ihr zuständiger Bearbeiter beim ZBFS prüft, ob alle erforderlichen ärztlichen Befunde eingegangen sind. Ist dies der Fall, werden die Unterlagen dem Ärztlichen Dienst zugeleitet. Dort wird entschieden, ob eine Einstufung bereits anhand der vorliegenden Befunde möglich ist oder ob Sie untersucht werden müssen. Ist eine Untersuchung erforderlich, wird Ihnen der vorgesehene Untersuchungstermin rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Nach Abschluss der ärztlichen Prüfung kann unter Berücksichtigung des Entscheidungsvorschlages des Ärztlichen Dienstes über Ihren Antrag entschieden werden. Die nachfolgenden Tipps geben Ihnen einige Hinweise, wie Sie dem ZBFS eine schnelle Entscheidung ermöglichen können.
Tipp 1
Nutzen Sie den Online-Antrag!
Tipp 2
Beantworten Sie die im Antragsformular gestellten Fragen bitte genau und vollständig. Sie helfen dem ZBFS damit, die erforderlichen Befunde und ärztlichen Unterlagen (z.B. Krankenhausberichte) gezielt anfordern zu können.
Tipp 3
Seit 1. Januar 2013 kann der neue Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte (Scheckkartenformat) ausgestellt werden. Sofern Sie auch die (Neu-) Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen, fügen Sie dem Antrag bitte gleich ein aktuelles Passbild (35 x 45mm) bei.
Tipp 4
Je nachdem, wie schnell Ihr behandelnder Arzt tätig wird, können zwischen Anforderung und Eingang des Befundberichts einige Wochen, manchmal sogar mehrere Monate (!) liegen. Erfahrungsgemäß ist es von Vorteil, wenn Ihr Arzt informiert ist, dass und warum Sie einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen. Wenn er weiß worauf Ihr Antrag gerichtet ist, kann Ihr Arzt Ihren Antrag dadurch unterstützen, dass er die bei Ihnen vorliegenden Gesundheitsstörungen so umfassend sowie möglichst genau beschreibt und dem ZBFS den Befundbericht zeitnah zukommen lässt.
Tipp 5
Falls Sie aktuelle ärztliche Unterlagen selbst in Händen haben, legen Sie diese bitte Ihrem Antrag bei. Wenn Sie die Unterlagen im Original übersenden, er halten Sie diese selbstverständlich vom ZBFS wieder zurück. Röntgenbilder werden in der Regel nicht benötigt.
Tipp 6
Reichen die beigezogenen oder von Ihnen vorgelegten Unterlagen nicht aus um über Ihren Antrag entscheiden zu können, ist eine versorgungsärztliche Untersuchung erforderlich, die das Verfahren um etwa drei Monate verlängern kann. Je ausführlicher und aussagekräftiger die dem ZBFS vorliegenden ärztlichen Unterlagen sind, desto eher wird eine Untersuchung entbehrlich und damit auch ein schnellerer Verfahrensabschluss möglich.
Tipp 7
Sollten Sie während des laufenden Verfahrens von einer anderen Stelle untersucht oder z. B. im Krankenhaus behandelt werden, lassen Sie dies das ZBFS bitte umgehend wissen, damit das Ergebnis dieser Untersuchung, bzw. die ärztlichen Behandlung noch berücksichtig wird. Nur so ist dem ZBFS eine genaue Einschätzung Ihres aktuellen Gesundheitszustandes sowie unter Umständen auch der Verzicht auf eine ansonsten eventuell notwendige Untersuchung möglich.
Neu
Seit 1. Januar 2013 werden neue Ausweise nur noch als Plastikkarte in Scheckkartenformat ausgestellt. Das erforderliche Bild wird bereits im laufenden Verfahren angefordert, eingescannt und auf die Plastikkarte gedruckt. Die fertigen Ausweise werden den Antragstellern unmittelbar vom ZBFS zugesandt, bzw. ausgehändigt. Ein nachträgliches Aufkleben des Bildes oder Vervollständigen des Ausweises durch die Stadt, bzw. Gemeinde ist nicht mehr erforderlich.
Alte Ausweise bleiben bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer gültig. Der alte und der neue Ausweis verleihen die gleichen Rechte.
Seit dem 1. Januar 2015 werden nur noch die neuen Ausweise ausgestellt.
Die Verlängerung oder Ergänzung ausgegebener Ausweise durch das ZBFS oder die Stadt entfällt. Bei allen rechtlichen Änderungen wird vom ZBFS künftig immer ein neuer Ausweis erstellt. Da das ZBFS das Passbild eingescannt hat ist eine erneute Zusendung dann nicht mehr notwendig.
Auch das Beiblatt mit Wertmarke, das für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Straßenverkehr erforderlich ist, wird zum 1. Januar 2013 neu gestaltet. Beiblätter im alten Format bleiben bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer gültig. Das neue Beiblatt hat dieselbe Größe wie der neue Ausweis (Scheckkartenformat). Es wird aber nicht aus Plastik sondern wie bisher auf Papier ausgestellt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.