Grüner Pass für Senioren
Ermäßigungen für den Besuch städtischer Einrichtungen
Mit dem 1982 bei der Stadt Rosenheim eingeführten "Grünen Pass" wird dem berechtigten Personenkreis beim Besuch von städtischen Einrichtungen eine Ermäßigung gewährt. Bürgerinnen und Bürger ab Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten bei Vorliegen der Vorausetzungen den "Grünen Pass für Senioren".
Der Grüne Pass für Senioren gilt für folgende Einrichtungen:
- Bildungswerk (Seminare, Vortragsreihen)
- Eisstadion
- Evangelisches Bildungswerk (ohne Reisen)
- Historische Stadtspiele
- KuKo (nur städt. Veranstaltungen ohne Abo)
- Ausstellungszentrum Lokschuppen
- Musikschule Rosenheim
- Freibad Chiemseestraße
- Städtische Galerie
- Hans-Klepper-Hallenbad
- Städtisches Museum
- Stadtbibliothek
- Theater Rosenheim
- Volkshochschule (ohne Reisen)
Antragstellung
Den Grünen Pass für Senioren und den Antrag hierzu erhalten Sie im Sozial-, Wohnungs-, Versicherungs- und Grundsicherungamt, Reichenbachstr. 8, 83022 Rosenheim, Tel. ++49(0)8031/365-1461 oder -1507. Wir bitten um Terminvereinbarung!
Bei der Beantragung des Grünen Passes für Senioren sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis
- Einkommensnachweise (z. B. Rentenbescheid, Sozialhilfebescheid, Erwerbseinkommen)
Senioren wird der Pass mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt. Bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen kann er wiederum um drei Jahre verlängert werden.
Der Grüne Pass für Senioren ist nicht übertragbar.
Berechtigter Personenkreis
Berechtigt sind Einwohner die
- das 60. Lebenjahr vollendet haben,
- mit ihrem Einkommen die entsprechenden Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Download Antragsformular
- Antrag_Grüner_Pass.pdf306 KB
Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenzen orientieren sich an angehobenen Sozialhilfesätzen und dürfen nicht überschritten werden. Liegen die Einkünfte über den nachfolgend genannten Beträgen, besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Grünen Passes für Senioren.
Personenkreis | Einkommen |
---|---|
Alleinstehende ab dem 60. Lebensjahr | 1.347,00 € |
Alleinstehende ab dem 65. Lebensjahr | 1.576,00 € |
Verheiratete ab dem 60. Lebensjahr | 2.427,00 € |
Verheiratete ab dem 65. Lebensjahr | 2.840,00 € |
(Stand: Januar 2022)
Ansprechpartner
Funktion | Name | Tel. +49(0)8031/365- |
---|---|---|
Sachgebietsleitung | Frau Pawelka | 1505 |
Sachbearbeitung | Fr.Schwarzfischer Fr. Ludwig | 1507 1506 |
Wir bitten um Terminvereinbarung!