Betreuungsstelle
Ansprechpartner/Betreuungen
Aufgaben | Sprechzeiten | Telefon |
---|---|---|
Sachgebietsleitung | Herr Klupp | 365 - 1552 |
A-G und L | Herr Moskart | 365 - 1511 |
H - K T - V | Frau Hagner Do 8 - 12 Uhr Do 14 - 17 Uhr Fr 8 - 12 | 365-1559 |
M - S | Herr Ihm Mo-Mi 8 - 17 Uhr | 365-1510 |
W - Z | Frau Bornath | 365-1491 |
Betreuungsstelle für Erwachsene
Zu den Aufgaben der Betreuungsstelle zählen:
- Unterstützung des Betreuungsgerichts, u.a. durch Feststellung des Sachverhalts, Erstellung des Sozialberichts, Auswahl und Vorschlag geeigneter Betreuer.
- Beratung, Gewinnung, Unterstützung von ehrenamtlichen und beruflichen Betreuerinnen.
- Informationen zur Betreuungsvermeidung, z.B. durch andere Hilfen, Erteilung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
- Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
- Beratung zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
Bitte beachten Sie, dass die Betreuungsstelle der Stadt Rosenheim nur zuständig ist, wenn die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt (i.d.R Wohnsitz) im Stadtgebiet Rosenheim hat.
Für Personen die im Landkreis Rosenheim wohnen ist die Betreuungsstelle des Landratsamtes Rosenheim zuständig (08031/392-0).
Landkreis Rosenheim/Betreuungsstelle
Informationen zum Betreuungsverfahren sowie Kontaktdaten des Betreuungsgerichts am Amtsgericht Rosenheim.
Amtsgericht Rosenheim/Betreuungsverfahren
Informationen einschließlich Formulare zur Vorsorgevollmacht, Muster Konto/Depotvollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.
Bayerische Staatsregierung/Vorsorge
Für Berufsbetreuungspersonen: Formblatt zur Mitteilung nach § 10 VBVG
Informationen über die Vorsorgevollmacht und was der Bevollmächtigte darf und nicht darf !
Der große Vorsorgeberater - Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung, Testament und Erbfolge !