Schülerbeförderung
Wir sind für die Schülerbeförderung aller Schülerinnen und Schüler zuständig, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Rosenheim haben.
Die gesetzliche Grundlage bilden das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG) und die Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV).
Alle wichtigen Informationen zum Thema "Schülerbeförderung" haben wir für Sie in einem Informationsblatt zusammengestellt. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, finden Sie Ihre persönlichen Ansprechpartner auf der Seite des Amts für Schulen, Kinderbetreuung und Sport.
Die gesetzlichen Grundlagen können Sie in der Datenbank Bayern-Recht der Bayerischen Staatsregierung einsehen.