Natur- und Artenschutz
Unsere Erde hat eine unvorstellbar große Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten sowie an Lebensräumen hervorgebracht. Diese Vielfalt, die auch als Biodiversität bezeichnet wird, sichert unsere Ernährung und unseren Wohlstand, sie versorgt uns mit Sauerstoff, sauberem Wasser und Medikamenten, schützt uns vor Katastrophen und bietet uns Erholungsräume.
Heute geht die Vielfalt allerdings rapide zurück. Viele der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten sind weltweit in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Ein Grund dafür ist die zunehmende Lebensraumzerstörung durch den Menschen, aber auch die immer stärker anwachsende Nachfrage nach exotischen Haustieren in den letzten Jahren. Neben der Bekämpfung des Klimawandels ist es eine der größten Herausforderungen der Zukunft, den Verlust an Lebensräumen und ihren Arten zu stoppen.
Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde ist es, die vorhandene Vielfalt an Arten- und Lebensräumen zu erhalten, wo möglich zu fördern und falls erforderlich wiederherzustellen. Zudem ist es Ziel, die hohe Erholungsqualität der Landschaftsräume zu erhalten, damit die Stadt Rosenheim auch für nachfolgende Generationen lebens- und liebenswert bleibt.
Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfer
Im Juli 2016 wurde der Asiatische Moschusbockkäfer, ein eingeschleppter, gefährlicher Schadenserreger, unter anderem an einem Baum in Rosenheim festgestellt. Daraufhin hat die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfers erlassen.
Der Asiatische Moschusbockkäfer schädigt in erster Linie Laubgehölze der Gattung Prunus. Hierzu gehören v. a. Kirsche, Pflaume und deren Zierformen sowie Zwetschen-, Kriecherl-, Aprikosen- und Pfirsichgehölze. Aufgrund des Gefahrenpotentials ist er als Schädling eingestuft.
Der erwachsene Käfer kann ca. 2,5 bis 4 cm lang werden, besitzt lange Fühler, einen schwarzen Kopf, schwarze Flügeldecken und ein rotes Halsschild. Der unter der Rinde abgelegte Nachwuchs frisst innerhalb eines Zeitraumes von ca. zwei Jahren breite Gänge bis ins Splintholz. Im letzten Entwicklungsstadium nagen die Larven ein ovales Ausbohrloch. Diese Larvengänge schädigen nachhaltig den befallenen Baum.
Mit der vorgenannten Allgemeinverfügung sind große Teile der Stadt Rosenheim zur Quarantänezone erklärt worden.
Die Allgemeinverfügung richtet sich an alle Grundstückseigentümer bzw. Personen, die Grundstücke in Rosenheim (vgl. nachfolgenden Kartenausschnitt) bewirtschaften oder auch Personen, die beruflich oder zu Erwerbszwecken mit Pflanzen oder Holz im abgegrenzten Gebiet zu tun haben. Diese müssen ganzjährig im Intervall von zwei Monaten auf Befallssymptome und auf geschlüpfte Käfer des Moschusbockkäfers kontrolliert werden.
Soweit an einem Baum der Befall festgestellt wird bzw. sich die Befallssymptome zeigen, muss der Baum unverzüglich mit genauer Angabe des Standorts der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (Kontaktdaten siehe unten) gemeldet werden. Zur Entsorgung des Gehölzes steht am Wertstoffhof ein gesondert gekennzeichneter Container bereit.
In der Allgemeinverfügung sind weitere Meldepflichten und Auflagen aufgeführt, die bei Nichtbeachtung und Zuwiderhandlung zu einer Geldbuße bzw. Zwangsgeld führen.
Anmerkung zur gesonderten Entsorgung des Prunus-Schnittgutes:
„Im Jahr 2016 wurde sowohl in der Stadt Rosenheim als auch in der Stadt Kolbermoor Befall mit dem Asiatischen Moschusbockkäfer amtlich nachgewiesen.
Bitte beachten Sie deshalb, dass die Entsorgung von Prunus-Schnittgut in den Sammelstellen erfolgen muss.
Zu Prunus zählen u.a. folgende Pflanzen: Süß-/Sauerkirsche, Zwetschge, Pflaume, Aprikose, Pfirsich, Mirabelle, Reneklode, Kriecherl, Traubenkirsche, Schlehe, Zierkirsche, Blutpflaume
Sammelstellen:
- Bad Aibling: Wertstoffhof Bad Aibling, Thürhamerstraße 21
- Kolbermoor: Wertstoffhof Kolbermoor, Geigelsteinstraße 8
- Rosenheim: Wertstoffhof Rosenheim, Innlände 25
- Stephanskirchen: Wertstoffhof Stephanskirchen, Spielnstraße 17
Weitere Informationen zum Asiatischen Moschusbockkäfer finden Sie unter:
https://www.lfl.bayern.de/ips/
pflanzengesundheit/219365/index.php“
Für weitergehende Fragen können sich Bürger an nachfolgenden Ansprechpartner wenden:
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
Institut für Pflanzenschutz
Mobil: 0174/7981593
E-Mail: aromia(at)lfl.bayern.de
Homepage: www.lfl.bayern.de/aromia
Naturschutzbeirat
Die ehrenamtlich tätigen Naturschutzbeiräte haben die Aufgabe, die Untere Naturschutzbehörde wissenschaftlich und fachlich zu beraten. Sie sollen ferner das allgemeine Verständnis für den Naturschutzgedanken fördern.
Der Naturschutzbeirat setzt sich zusammen aus sachverständigen Personen auf dem Gebiet des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholung in der freien Natur. Bei der Zusammensetzung werden Vorschläge von Verbänden dieser Fachgebiete berücksichtigt sowie von Verbänden, die Fachleute aus den Grundlagendisziplinen der Ökologie und aus dem Agrar- und Forstbereich benennen.
Der Nautrschutzbeirat wirkt insbesondere bei folgenden Entscheidungen mit:
- Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Naturschutzes
- Behördliche Gestattungen und Einzelanordnungen in Naturschutzangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung
- Erklärung eines gesetzlich vorgeschriebenen Einvernehmens zu Maßnahmen im Sinne von Nummer1 und 2
Die Naturschutzbeiräte werden auf 5 Jahre berufen.
Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Rosenheim wird derzeit von 10 Naturschutzbeiräten unterstützt.
Naturschutzwacht
Naturschutzwächter sind eine wertvolle Hilfe für die Naturschutzbehördenbei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie sollen vor Ort mitwirken, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwirklichen. Insbesondere soll dies durch konkrete Aufklärung der Bürger und Bürgerinnen und Vermittlung von allgemeinen Kenntnissen über die Zusammenhänge in der Natur erreicht werden.
Die Naturschutzwächter werben um Verständnis für die Belange von Natur und Landschaft und arbeiten insofern in erster Linie vorbeugend. Daneben nimmt der Naturschutzwächter auch hoheitliche Aufgaben im Naturschutzvollzug wahr. Es gilt Verstöße gegen naturschutzrechtliche Vorschriften festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden und bei der Verfolgung solcher Zuwiderhandlungen mitzuwirken. So sind Naturschutzwächter Werber und Mahner zugleich.
Seit 1988 gibt es in der Stadt Rosenheim eine Naturschutzwacht. 2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit ehrenamtlich tätig.
Weitere Informationen enthält auch der Flyer "Die Bayerische Naturschutzwacht".