Die Fachkundige Stelle (fkS) ist Teil der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde. Sie wird bei Wasserrechtsverfahren in folgenden Fällen beteiligt:
- Verfahren nach Art. 70 BayWG
- Fachfragen des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV - z. B. Heizöllagerung)
- unter bestimmten Bedingungen für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Wohngebäuden und deren Nebenanlagen nach
- Art. 20 BayWG (Anlagen in oder an Gewässern)
In der Stadt Rosenheim nimmt eine Ingenieurin die Aufgaben der Fachkundigen Stelle wahr.