Wiederinbetriebnahme
Sie möchten ein Fahrzeug nach Außerbetriebsetzung wieder auf Ihren Hauptwohnsitz oder Ihr Gewerbe in der Stadt Rosenheim anmelden (gleicher Fahrzeughalter).
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Fahrzeugschein, Prüfbericht)
- ggf. die bisherigen Kennzeichenschilder, wenn Sie diese wieder verwenden wollen und das Kennzeichen reserviert wurde
- Versicherungsbestätigung (7-stellige Nummer der eVB)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- ggf. Vollmacht des Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
- Bei minderjährigen Haltern Ausweis des Halters sowie Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten (siehe Vollmacht). Der Einwilligung müssen die Personalausweise der Unterschriftberechtigten beigefügt sein. Sollte nur eine Person erziehungsberechtigt sein, muss dies durch Gerichtsurteil, Bestallungsurkunde oder sonstige geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
Vereinigungen (GbR)
bei Vereinigungen (GbR) benötigen Sie zusätzlich:
Nachweis über die Vereinigung (Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag). Die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, ist erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Sofern der benannte Vertreter nicht alleinvertretungsbefugt ist, ist eine Vollmacht alle Gesellschafter sowie Kopien der gültigen Ausweisdokumente erforderlich - Zulassungsvollmacht für GbR.
Firmen
Firmen benötigen zustätzlich:
- Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung
- sowie Ausweis und Vollmacht der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokuristen)
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