Die Fußgängerzonen in Rosenheim sind:
- der Max-Josefs-Platz
- der Ludwigsplatz
- ein Teilbereich der Münchener Straße
- ein Teilbereich "Am Salzstadel"
Diese Bereiche befinden sich im Zentrum der Stadt. Die Stadt Rosenheim hat für Sondernutzungen in der Fußgängerzone eine Satzung erlassen. Die Nutzungsgebühren wurden mit der Satzungsänderung zum 01. Juli 2009 geändert. So müssen z. B. Außenbestuhlungen von Gaststätten, Werbeständer von Geschäften, Baugerüste an Häuserfassaden oder Informationsstände schriftlich beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie im Flyer für Regelungen zur Nutzung und Gestaltung.
Die Bereiche der Fußgängerzone sind grundsätzlich für den Verkehr gesperrt. Zu den Lieferzeiten (06:00 Uhr bis 10:00 Uhr und 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr) ist das Befahren zum Be- und Entladen erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten benötigen Sie eine Zufahrtsberechtigung der Straßenverkehrsbehörde.