An-, Ab- und Ummeldungen
Die gewerberechtliche Anzeigepflicht besteht bei Beginn, Verlegung und Aufgabe eines selbständigen Gewerbebetriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle sowie bei Wechsel oder Ausdehnung des Gewerbegegenstandes.
Gewerbeauskünfte
Auskünfte aus dem Gewerberegister werden grundsätzlich nur auf schriftliche Anfrage und bei Begründung eines berechtigten oder rechtlichen Interesses (z.B. bei gerichtlichen Mahn-/Vollstreckungsverfahren) erteilt.