Gewerberecht

An-, Ab- und Ummeldungen

Die gewerberechtliche Anzeigepflicht besteht bei Beginn, Verlegung und Aufgabe eines selbständigen Gewerbebetriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle sowie bei Wechsel oder Ausdehnung des Gewerbegegenstandes.
 

Gewerbeauskünfte

Auskünfte aus dem Gewerberegister werden grundsätzlich nur auf schriftliche Anfrage und bei Begründung eines berechtigten oder rechtlichen Interesses  (z.B. bei gerichtlichen Mahn-/Vollstreckungsverfahren) erteilt.

  • Gebühren  
    Gewerbeanmeldung mind. 40 EUR
    Anmeldung einer Firma mit Handelsregistereintrag 45 EUR
    Abmeldung mind. 25 EUR
    Ummeldung mind. 30 EUR
    Gewerbeauskünfte 15 EUR