Das Gewerbezentralregister enthält Daten über juristische Personen und Personenvereinigungen, die durch Rechtsverstöße aufgefallen sind.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird nur über die Hauptniederlassung erteilt. Der Antrag ist formlos beim zuständigen Gewerbeamt zu stellen.
Gebühr: 13 EUR
Alternativ kann der Antrag beim Bundesamt für Justiz direkt online gestellt werden. Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz stellen.