Probestimmzettel Stadtratswahl Rosenheim

Grundsätzliches zur Abgabe der Stimmen auf dem Stadtratsstimmzettel
Jede Wählerin / jeder Wähler hat in Rosenheim 44 Stimmen.
Die Stimmberechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, indem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlags ankreuzen. Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck vor den Bewerberinnen und Bewerbern gekennzeichnet. Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch mehrfach aufgeführte Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr als drei Stimmen erhalten dürfen. Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen werden. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind dann gewählt, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben.

Hinweise zur Nutzung des Probestimmzettels
Durch (gegebenenfalls mehrfaches) Anklicken des Kreises vor einem Wahlvorschlag oder eines Feldes vor einer Bewerberin/ eines Bewerbers können Stimmen vergeben werden. Streichungen werden durch das Anklicken des Namens gekennzeichnet.
Unter dem Probestimmzettel wird immer angezeigt, ob der Stimmzettel gültig ist, wie viele Stimmen vergeben sind oder ob Streichungen vorgenommen wurden.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Testen!