Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Stadt Rosenheim.

Die Stadt Rosenheim legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit ihres Angebots. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.09.2022 erstellt und zuletzt am 08.09.2022 überprüft.

Funktionen für möglichst barrierearme Kommunikation

  • Vorlesefunktion:
    Sie können unsere integrierte Vorlesefunktion nutzen, wenn Sie kein eigenes Vorleseprogramm installiert haben. Klicken Sie auf den Inhaltsseiten auf das Lautsprecher-Symbol, um sich den Inhalt der Seite vollständig vorlesen zu lassen. Dies ist auf jeder Seite möglich, außer auf der Startseite.
     
  • Leichte Sprache:
    Für viele Seiten gibt es eine Übersetzung in Leichte Sprache. Diese sind einfacher zu lesen und zu verstehen. Um zu den Seiten in Leichter Sprache zu gelangen, klicken Sie rechts oben in der Menüleiste auf das Symbol mit dem aufgeklappten Buch.
     
  • Schriftgröße und Kontrast:
    Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit die Schrift zu vergrößern mit der Tastenkombination STRG + bzw. zu verkleinern mit STRG -. Um die Lesbarkeit weiter zu verbessern, können Sie sich die Website mit noch stärkeren Kontrasten ansehen. Klicken Sie dazu rechts oben in der Menüleiste auf das Halbkreis-Symbol.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die geforderte Einhaltung einer korrekten HTML-Syntax ist nicht vollumfänglich erfüllt. Folgende Bereiche sind betroffen:

  • Einige PDF-Dokumente: Auf dieser Website abrufbare PDF-Dokumente werden von zahlreichen externen und internen Stellen in unterschiedlicher Qualität zugeliefert. In der Zukunft sollen jedoch alle zur Verfügung gestellten PDF-Dokumente nach und nach in eine barrierefreie, maschinenlesbare Version überführt werden.
  • Videos ohne Untertitel und ohne Gebärdenspache: Künftig sollen Untertitel und Gebärdensprache in Videos verfügbar sein. Dies ist bisher aus technischen Gründen nicht möglich.

Feedback

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt über unser Formular auf.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(at)bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html