Voraussetzung für den Antrag auf ein Führungszeugnis ist die Vollendung des 14. Lebensjahres. Bei Minderjährigen ist auch der/die gesetzliche Vertreter/-in antragsberechtigt. Das Führungszeugnis kann bei der Meldebehörde der Haupt- oder Nebenwohnung beantragt werden. Die Ausstellung erfolgt vom Bundesamt für Justiz, welches das Führungszeugnis per Post zusendet (Dauer ca. 8 - 10 Tage, europäisches Führungszeugnis ca. 4 - 5 Wochen nach Antragstellung).
Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz stellen.