Führungszeugnis

Voraussetzung für den Antrag auf ein Führungszeugnis ist die Vollendung des 14. Lebensjahres. Bei Minderjährigen ist auch der/die gesetzliche Vertreter/-in antragsberechtigt. Das Führungszeugnis kann bei der Meldebehörde der Haupt- oder Nebenwohnung beantragt werden. Die Ausstellung erfolgt vom Bundesamt für Justiz, welches das Führungszeugnis per Post zusendet (Dauer ca. 8 - 10 Tage, europäisches Führungszeugnis ca. 4 - 5 Wochen nach Antragstellung).
Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz stellen.

    • Führungszeugnis für private Zwecke: Wird direkt an die Meldeadresse der antragstellenden Person gesandt
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde: Wird vom Bundesjustizamt direkt an die von der antragstellenden Person genannte Behörde übersandt. Die Angabe des Verwendungszwecks sowie die genaue Postanschrift der anfordernden Behörde ist erforderlich.
    • Erweitertes Führungszeugnis: Kann über Personen erteilt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder werden sollen. Auch hier gilt die vorgenannte Unterscheidung zwischen persönlichem Zweck und der Vorlage bei einer deutschen Behörde. Bei persönlicher Antragstellung ist eine Bescheinigung der anfordernden Stelle vorzulegen, in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen. Ohne Vorlage einer solchen Bescheinigung kann kein erweitertes Führungszeugnis beantragt werden.
    • Europäisches Führungszeugnis: Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, ist gem. § 30b Bundeszentralregistergesetz (BZRG) zwingend ein Europäisches Führungszeugnis zu erteilen. Dieses enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Die Erteilung des Europäischen Führungszeugnisses knüpft allein an die Angaben zu den Staatsangehörigkeiten der Antragsteller an und zwar unabhängig davon, welche Antragsart (einfaches Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis oder Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde) gewählt wird.
  • Antragstellung:

    • Persönlich bei der Meldebehörde unter Vorlage eines Ausweis- oder Passdokumentes und ggf. weiterer erforderlicher Unterlagen (siehe nachfolgende Beschreibung bei verschiedenen Arten von Führungszeugnissen)
    • Online-Beantragung beim Bundesamt für Justiz (außer Europäisches Führungszeugnis)

    Gebühren:

    • Die Gebühr (Barzahlung oder mit Maestro-Card, Mastercard, Visa Card, VPAY, Master Debit Card und Visa Debit Card) für sämtliche Arten von Führungszeugnissen beträgt 13 EUR und ist bei Antragstellung zu entrichten.
    • Eine Gebührenbefreiung für erweiterte Führungszeugnisse ist insbesondere zur Aufnahme einer ehrenamtlichen und damit in der Regel unentgeltlichen Tätigkeit, die im öffentlichen Interesse steht, möglich. Entsprechende Nachweise (Bestätigung der anfordernden Stelle) sind bei Antragstellung vorzulegen.