Auf Antrag kann mittels einer behördlichen Namensänderung (öffentlich-rechtliche Namensänderung) sowohl der/die Vorname/n als auch der Familienname geändert werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Namensträger mit dem jeweiligen Namen im täglichen Leben erhebliche persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse (u. a. der Namenskontinuität) der Namensänderung nicht entgegensteht.
Da die individuellen Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich gelagert sein können, ist in jedem Fall ein ausführlicher Beratungstermin bei der für den Wohnsitz zuständigen Namensänderungsbehörde notwendig. Gleiches gilt für die Klärung der vorzulegenden Unterlagen. Für Bürger/-innen mit Wohnsitz im Stadtgebiet Rosenheim ist die Namensänderungsbehörde beim Standesamt angesiedelt.
Die Namensänderungsbehörde erteilt auf Nachfrage detaillierte Auskünfte zum jeweiligen Sachverhalt und den anfallenden Gebühren.