Wenn Ihr Kind im Stadtgebiet Rosenheim geboren wurde, wird die Geburt beim Standesamt Rosenheim beurkundet. Bei einer Geburt im Klinikum oder im Geburtshaus erhält das Standesamt von dort eine schriftliche Geburtsanzeige. Im Falle einer Hausgeburt ist die Geburtsanzeige innerhalb einer Woche von einem Elternteil persönlich unter Vorlage der von der Hebamme ausgestellten Geburtsbescheinigung beim Standesamt abzugeben.
gültige Ausweisdokumente der Eltern
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister – ersatzweise Eheurkunde und Geburtsurkunden der Eltern
gültige Ausweisdokumente der Eltern
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/-register – ersatzweise Geburtsurkunden der Eltern
zusätzlich für geschiedene/verwitwete Mütter: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Vermerk über Auflösung der Ehe – ersatzweise Eheurkunde und Nachweis über Auflösung der Ehe (i. d. R. rechtskräftiger Scheidungsbeschluss oder Sterbeurkunde)
ggf. Nachweise über bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennung/Sorgeerklärung
Die Beurkundung einer Geburt ist grundsätzlich gebührenfrei. Sogenannte Nachbeurkundungen von Geburten im Ausland sind hingegen gebührenpflichtig. Im Rahmen der Geburtsbeurkundung erhalten Sie weiterhin drei gebührenfreie Geburtsurkunden für das Elterngeld, das Kindgeld und die Mutterschaftshilfe (Krankenkasse). Die Ausstellung jeder weiteren Urkunde ist gebührenpflichtig (12,00 EUR pro Urkunde).