Im Gegensatz zu den behördlichen Namensänderungen betreffen die Namensänderungen nach Bürgerlichem Recht ausschließlich den Familiennamen. Hierbei bedarf es regelmäßig einer entsprechenden Erklärung beim Standesamt.
Folgende personenstandsrechtliche Vorgänge können zu Namensänderungen führen (Aufzählung nicht abschließend):
- Eheschließung
- nachträgliche Bestimmung eines Ehenames
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Ehescheidung
- nachträgliche Erklärung zur Namensführung von Kindern
- Adoption
- Namenserklärungen von Vertriebenen und Spätaussiedlern
- Namenserklärungen nach Einbürgerung
Das Standesamt erteilt auf Nachfrage detaillierte Auskünfte zum einschlägigen Personenstandsfall und den anfallenden Gebühren.