Die städtische Gleichstellungsbeauftragte erarbeitet die Grundsatzentscheidungen über die Schwerpunkte der städtischen Gleichstellungsarbeit.
- Sie arbeitet auf der Grundlage des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes.
- In Erfüllung ihrer Aufgaben ist sie weisungsfrei.
- Sie vertritt die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen von Frauen und Männern und bringt diese in Gremien und Ausschüssen ein.
- Sie beteiligt sich am Personalauswahlverfahren für Führungspositionen und Maßnahmen zur Personalentwicklung.
- Sie berät die städtischen Beschäftigten zu gleichstellungsrelevanten Themen wie z.B. Elternzeit, Karriereentwicklung, sexuelle Belästigung.
- Sie übernimmt die Federführung bei der Fortführung des Gleichstellungskonzeptes.
Zum 01. Januar 2019 wurde Frau Christine Mayer als Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Rosenheim vom Stadtrat bestellt und zum 01. Januar 2022 für weitere drei Jahre bestätigt.