Grundstücksentwässerung

Beschreibung

Ein Kanalanschluss ist die Voraussetzung für die Grundstücksentwässerung. Diese wiederum dient der Ableitung von Schmutz- und ggfs. Niederschlagswasser eines privaten Grundstückes in das öffentliche Kanalnetz. Liegt der Grundstücksanschluss im öffentlichen Straßengrund, gehört dieser zur städtischen Entwässerungsanlage und ist gesondert zu beantragen.

Beratung

Unter Tel. +49 (0) 80 31 / 365-17 59 erhalten Sie Beratung durch unsere Mitarbeiter/-innen, ferner einen Lageplan mit dem Verlauf des städtischen Hauptkanals und Angaben über Lage und Höhe Ihrer Anschlussmöglichkeiten. Ebenso informieren wir Sie über die Beseitigungsmöglichkeit von Niederschlagswasser und den maßgebenden Bemessungsregen.

Genehmigung

Für Grundstücksentwässerung bzw. Kanalanschluss ist zusätzlich zum Bauantrag ein gesonderter Entwässerungsplan mit folgendem Inhalt einzureichen (3-fach):

  • Lageplanausschnitt, 1:1000
  • Grundriss, 1:100 mit Leitungsverlauf – Längsschnitt, Strangschema, 1:100, NN-Höhen
  • ggfs. Darstellung der Regenwasserversickerung
  • Aufstellung der abflusswirksamen Flächen

Bei Neubau bzw. baulichen Änderungen von Grundstücksentwässerungsanlagen besteht eine Abnahmepflicht inkl. Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610.

  • Vorgang Bauart Euro
    Prüfung
    Entw.-Plan
    1- bis 2-Familien-Haus
    Mehrfamilien-Haus,
    Gewerbebetrieb
    175

    211
    Örtliche
    Abnahme
    1- bis 2-Familien-Haus
    Mehrfamilien-Haus,
    Gewerbebetrieb
    152
    Zuschlag für Abscheider u.ä. 75