Deutsche, die im Ausland heiraten wollen, benötigen i. d. R. ein Ehefähigkeitszeugnis vom Standesamt ihres (letzten) Wohnsitzes in Deutschland.
Die Prüfung der Ehevoraussetzungen bezieht sich vorrangig auf den/die deutschen Partner. Dabei sind die vorzulegenden Unterlagen identisch mit denen einer Eheschließung in Deutschland. Soweit ein/-e Partner/-in ausländische/-r Staatsbürger/-in ist, sind jedoch auch von diesem/-r entsprechende Unterlagen vorzulegen, welche das Vorliegen der Ehevoraussetzungen nach dem jeweiligen Heimatrecht belegen.
Welche Unterlagen im Einzelfall zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigt werden, erörtert das Standesamt gerne in einem persönlichen Termin.