Seit dem 01.Oktober 2017 ist das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft. Es wird auf das Verfahren zur Anmeldung der Eheschließung verwiesen.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts wurde auch die Möglichkeit geschaffen, eine bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Zur Anmeldung der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist ein Termin beim Standesamt des Wohnsitzes erforderlich. In diesem erörtern wir gerne das Verfahren sowie die vorzulegenden Unterlagen.
Auf Wunsch führen wir die Eheschließung im Rahmen der Umwandlung gerne in einer entsprechenden Zeremonie in unseren üblichen Trauungsräumen durch.