Parkerleichterungen

Parkerleichterung Europäisches Modell

Eine Parkerleichterung darf nur ausgestellt werden, wenn im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „Bl“ (blind) eingetragen sind.

Der Grad der Behinderung (in Prozenten) ist unerheblich.

Der/die Antragsteller/-in muss im Stadtgebiet Rosenheim mit Hauptwohnsitz beim Einwohnermeldeamt angemeldet sein.

Parkerleichterung „Erweiterter Personenkreis“

Seit Februar 2019 fallen nur noch Personen mit einem

  • Grad der Behinderung von mind. 60 % auf Grund von Erkrankungen an Morbus Crohn oder Colitius ulcerosa

oder einem

  • Grad der Behinderung von mind. 70 % bei einem künstlichen Darmausgang und gleichzeitg künstlicher Harnableitung

unter den „erweiterten Personenkreis“.

Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises sowie ein aktuelles Lichtbild ist dem Antrag beizufügen.