Schwerbehindertenausweis

Behinderten Menschen stehen bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche zu, die sich nicht nur aus dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch, sondern auch aus vielen anderen Vorschriften ergeben.
Diese Nachteilsausgleiche werden in Form von besonderen Schutzrechten und Leistungsansprüchen gewährt. Sie haben den Zweck, berufliche, wirtschaftliche und soziale Nachteile, die jemand durch seine Behinderung erleidet, auszugleichen.

Wir unterstützen Sie bei:

  • Beratung in Fragen des Schwerbehindertenrechts
  • Ausgabe von Antragsvordrucken
  • Annahme von Anträgen zum Schwerbehindertenausweis

Um die Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen zu können, benötigen Sie einen Ausweis.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.

  • Funktion Tel. +49 (0) 80 31 / 365
    Sachgebietsleitung -15 05
    Sachbearbeitung -15 07