Für einen langfristigen Aufenthalt benötigt jede/-r Ausländer/-in, der/die keine Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates besitzt, einen bestimmten Aufenthaltszweck. Dies können unter anderem Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, völkerrechtliche, humanitäre, politische oder familiäre Gründe sein.
Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis, egal ob Ersterteilung oder Verlängerung, müssen Sie zunächst das ausgefüllte Antragsformular mit allen relevanten Unterlagen schriftlich (per Post oder E-Mail) einreichen. Die benötigten Unterlagen finden Sie auf dieser Seite unter "Formulare".
Die eingereichten Unterlagen werden in der Regel innerhalb von sechs Wochen geprüft. Daraufhin erhalten Sie automatisch ein Schreiben zum weiteren Vorgehen. Wir bitten Sie, von Rückfragen zum Stand Ihres Antrags abzusehen.
Hinweis: Fachkräfte können teilweise Anträge auch über das BayernPortal stellen.