Verpflichtungserklärung

Wenn Sie Gäste aus dem Ausland für einen Besuchsaufenthalt einladen möchten, müssen Sie sich für Unterkunft, Versorgung, mögliche Krankenbehandlungskosten sowie sonstige während des Aufenthalts anfallenden Kosten dieser Personen verpflichten. Diese Verpflichtung erfolgt mittels bundeseinheitlicher Urkunde, die bei uns – vorausgesetzt Sie wohnen in Rosenheim – mit Ihnen persönlich ausgefüllt wird. Auf dieser Urkunde wird Ihre Unterschrift von uns beglaubigt, weshalb ein persönliches Erscheinen in jedem Fall erforderlich ist. Gleichzeitig wird bestätigt, dass Sie gegenüber der Behörde nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht haben, über ausreichenden Wohnraum für Ihre Gäste zu verfügen sowie ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts Ihrer Gäste während deren Aufenthalt zu besitzen. Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit des/der sich Verpflichtenden werden die Pfändungsfreigrenzen der §§ 850 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) berücksichtigt.

Die Kosten für eine Verpflichtungserklärung belaufen sich auf 29 EUR, diese ist fünf Jahre ab Einreise gültig.

  • Bitte buchen Sie sich online einen Termin und bringen Sie hierzu folgende (ausgefüllte) Unterlagen mit:

    • Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen:
      Verdienstabrechnungen der letzten sechs Monate, Unterhaltsleistungen, Rentenbescheide, Bescheide über Sozialleistungen, aktuelle Bestätigung des Steuerberaters über monatliches Nettoeinkommen, Einkommenssteuerbescheid
    • Nachweis Krankenversicherungsbeitrag, wenn nicht pflichtversichert
    • Personalausweis oder Reisepass und ggf. Aufenthaltstitel
    • Bei Geschäftsvisa: Vorlage des Handelsregisterauszuges bzw. der Gewerbeanmeldung
    • Formular Ausfüllhilfe (siehe Formulare)
    • Formular Selbstauskunft (siehe Formulare)
    • Formular Erklärung des/der Verpflichtungsgebers/-in (siehe Formulare)
    • Formular VIS-Belehrung (in einer Sprache) (siehe Formulare)