Ausnahmegenehmigung zum Parken im Stadtgebiet

Die Ausnahmegenehmigung zum Parken im Stadtgebiet auf öffentlichen Straßen umfasst das Parken an Parkscheinautomaten ohne Gebühr, im eingeschränkten Halteverbot oder im Zonenhalteverbot. Diese Genehmigung kann z. B. bei Bautätigkeiten von kürzerer Dauer ö. ä. beantragt werden.

Die Antragstellung hat mindestens drei Arbeitstage vorher zu erfolgen.

Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugschein) ist vorzulegen.