Für Handwerker, die auf ihr Fahrzeug zum Transport von Werkzeugen zur Erfüllung der Aufgaben in der Nähe des Einsatzortes zwingend angewiesen sind, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Zur Antragstellung für Handwerker ist neben einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugschein) auch eine Kopie der Eintragung in der Handwerkskammer (Handwerkerkarte) vorzulegen.
Umschreibung:
Sofern sich Ihre Fahrzeuge bzw. Kennzeichen ändern, kann eine Umschreibung des Parkausweises für die Restlaufzeit beantragt werden.
Bei Verlust oder einer Kennzeichenänderung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12,00 € fällig.
(Zusatz)informationen:
- In die Ausnahmegenehmigungen können wir bis zu zwei Fahrzeuge eintragen.
- Dasselbe Fahrzeug kann in mehrere Parkausweise eingetragen werden.
- Der Ausweis gilt immer nur für das Fahrzeug, in welchem dieser beim Parken ausgelegt wird.
Bei Verwendung des Parkausweises muss ein Arbeitsstättennachweis gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt werden.