Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone

Für das Befahren der Fußgängerzone außerhalb der zugelassenen Lieferzeiten ist eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Lieferzeiten Fußgängerzone

Max-Josefs-Platz, Hafnerstraße, Heilig-Geist-Straße und Teilbereiche Münchener Straße:
06:00 Uhr bis 10:00 Uhr sowie 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Ludwigsplatz:
06:00 Uhr bis 09:00 Uhr sowie 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Achtung: Bis 14:00 Uhr befindet sich auf dem Ludwigsplatz der Grüne Markt!

Die Antragstellung hat mindestens drei Arbeitstage vorher zu erfolgen. Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugschein) ist vorzulegen.