Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone

Karriere & Beruf

Für das Befahren der Fußgängerzone außerhalb der zugelassenen Lieferzeiten ist eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Lieferzeiten Fußgängerzone

Max-Josefs-Platz, Hafnerstraße, Heilig-Geist-Straße und Teilbereiche Münchener Straße:
06:00 Uhr bis 10:00 Uhr sowie 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Ludwigsplatz:
06:00 Uhr bis 09:00 Uhr sowie 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Achtung: Bis 14:00 Uhr befindet sich auf dem Ludwigsplatz der Grüne Markt!

Die Antragstellung hat mindestens drei Arbeitstage vorher zu erfolgen. Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugschein) ist vorzulegen.

Aktuelle Mitteilung

Am Kirchweihmontag (19.10.2026) ist die gesamte Stadtverwaltung ganztägig geschlossen.

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